Oberster Gerichtshof entscheidet Trump muss Steuer-Unterlagen herausgeben – Deutsche Bank will kooperieren

Das von den Demokraten dominierte Repräsentantenhaus hatte Geschäftsunterlagen der Trump-Organisation von der Deutschen Bank angefordert. Quelle: AP

In den USA endete nach langen Debatten ein brisanter Prozess: US-Präsident Donald Trump muss seine Steuerunterlagen herausgeben. Die Deutsche Bank kündigte bereits an, dem Urteil Folge leisten zu wollen.

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Schlappe für Donald Trump: Der US-Präsident kann seine Steuerunterlagen nicht mehr unter Verschluss halten. Der Oberste Gerichtshof der USA entschied am Donnerstag mit sieben zu zwei Stimmen, dass Trumps langjähriger Steuerberater Mazars LLP die vom New Yorker Staatsanwalt Cyrus Vance angeforderten Unterlagen herausgeben muss. Die Frage, ob auch die Deutsche Bank Unterlagen zu den Finanzen des US-Präsidenten an Ausschüsse des US-Kongresses übergeben muss, bleibt dagegen offen: Der Oberste Gerichtshof kippte entsprechende Urteile der Vorinstanzen gegen Trump und verwies den Fall zurück. Die Gerichte hätten die Gewaltenteilung zwischen Präsident und Kongress nicht ausreichend berücksichtigt, erklärte der Supreme Court.

Die Deutsche Bank kündigte bereits an, der Entscheidung des Obersten Gerichts Folge leisten zu wollen. „Wir werden selbstverständlich das befolgen, was die Gerichte letztlich anordnen“, teilte das Geldhaus am Donnerstag mit. Das Unternehmen betonte jedoch, bei dem Rechtsstreit keine Partei zu ergreifen. „Die Deutsche Bank respektiert das juristische Prozedere in den USA und hat sich während des gesamten Prozesses neutral verhalten.“

Auch wenn das Verfahren offiziell zwischen Donald Trump und seinem größten Kreditgeber ausgetragen wurde: Die Deutsche Bank spielte im Prozess nur eine Nebenrolle. Im Kern ging es in dem Prozess um die Frage, in welchem Umfang der Kongress Unterlagen heranziehen darf, um die Administration oder das Staatsoberhaupt zu kontrollieren.

Das von den Demokraten dominierte Repräsentantenhaus hatte Geschäftsunterlagen der Trump-Organisation von den Frankfurter angefordert, der Präsident daraufhin Klage eingereicht, um Herausgabe der Akten zu stoppen. Damit blieb die Bank durch alle Instanzen hinweg weitgehend unbeteiligt. Von Anfang an hatte sie mitgeteilt, vollumfänglich mit allen legalen Untersuchungen zu kooperieren und ansonsten vor allem geschwiegen. Auch in den mündlichen Verhandlungen hatten die Anwälte der Deutschen Bank vor allem still am Rand des Gerichtssaals gesessen und abgewartet.

Seit Jahren belastet die Geschäftsbeziehung zu Donald Trump das Ansehen der Deutschen Bank. Nun könnte das Institut sie beenden.
von Julian Heißler, Cornelius Welp

Dabei darf man annehmen, dass es dem Institut lieber sein dürfte, wenn es Trumps Geschäftsunterlagen nicht weitergeben müsste. Seitdem der heutige Präsident 1998 als Kunde zur Deutschen kam, hat die Bank ihm mehr als zwei Milliarden Dollar geliehen. Aktuell stehen noch Kredite in Höhe von etwa 300 Millionen Dollar aus. Doch über dem Zustandekommen einiger Deals mit dem ehemaligen Immobilienunternehmer hängen große Fragezeichen.

Keine andere Bank war noch bereit, Mehrfachpleitier Trump große Summen Geld zu leihen, als dieser sich an die Frankfurter wandte. Auch Verträge mit der Deutschen Bank platzten, zeitweise überzogen sich beide Seiten mit Klagen. Trotzdem hielt die Geschäftsbeziehung. Immer wieder wurde auch der unbestätigte Verdacht geäußert, Trump sei über das Institut mit russischem Schwarzgeld versorgt worden. Belege dafür gibt es derzeit nicht. Sollte es jedoch so gewesen sein, könnten die Geschäftsakten des Instituts darüber womöglich Anhaltspunkte liefern.

Der Präsident hatte früh deutlich gemacht, dass er sich gegen die Anforderung durch den Kongress wehren würde. Seine Anwälte hatten dem Repräsentantenhaus vorgeworfen, ohne konkreten Anlass seine Geschäftsakten einsehen zu wollen und ihn so zu „belästigen“ und nach belastendem Material zu suchen. Die Vorladungen seien rein politisch motiviert, nicht inhaltlich. In den unteren Instanzen war Trump mit diesem Argument stets gescheitert.

Es war jedoch nicht nur der Kongress, der Einblick in Trumps Akten nehmen wollte. Auch der Bezirksstaatsanwalt von Manhattan forderte die Unterlagen als Teil einer strafrechtlichen Ermittlung an. Die beiden Verfahren waren vor dem Supreme Court gemeinschaftlich verhandelt worden. Nun, da das Gericht zu Gunsten des Kongresses entschieden hat, ist es durchaus möglich, dass Trumps Geschäftsakten auch den Weg in die Öffentlichkeit finden. Durchstechereien sind in Washington keine Seltenheit, insbesondere dann nicht, wenn sie einer Seite politisch nutzen. Für die Deutsche Bank hieße das, dass auch ihr Geschäftsgebaren erneut in den Fokus der Öffentlichkeit rückt.

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Mit Material von dpa und Reuters

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