Der Untreue-Prozess gegen den ehemaligen HSH-Nordbank-Chef Dirk Jens Nonnenmacher und fünf seiner Vorstandskollegen muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Mittwoch in Leipzig die Freisprüche auf und verwies die Sache an das Landgericht Hamburg zurück. Dieses hatte 2014 zwar Pflichtverletzungen der sechs Vorstände erkannt, diese aber als "nicht gewichtig genug" erachtet. Dabei war es um ein Geschäft gegangen, mit denen die Landesbank kurz vor der Finanzkrise ihre Bilanz entlasten wollte, mit dem sie sich aber stattdessen zusätzliche Risiken ins Haus holte. Die Bank musste letztlich mit einem 13 Milliarden Euro schweren Rettungspaket von den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein vor dem Aus gerettet werden.
Der 5. Strafsenat des BGH erklärte, das Landgericht habe die Pflichtverletzungen unvollständig geprüft. Er gab damit der Staatsanwaltschaft Recht, die gegen die Freisprüche in Revision gegangen war.