Ein ehemaliger Abteilungsleiter der Deutschen Bank muss wegen Steuerhinterziehung beim Handel mit CO2-Zertifikaten ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Dienstag die dreijährige Haftstrafe für den Bankangestellten. Er war bereits am 13. Juni 2016 vom Landgericht Frankfurt am Main wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Die Revision des Abteilungsleiters gegen dieses Urteil wies der BGH am Dienstag ab.
Für drei weitere Angeklagte, die wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu Bewährungsstrafen verurteilt wurden, sind die Urteile ebenfalls rechtskräftig. Nur im Fall eines ehemaligen Mitarbeiters der Steuerabteilung der Bank wurde die Bewährungsstrafe aufgehoben. Bei ihm sei die vorsätzliche aktive Rolle nicht ausreichend bewiesen. Seinen Fall verwies der BGH an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt zurück.