Zahlungsdienstleister Finanzaufsicht: Geldwäsche-Prävention bei Concardis mangelhaft

Die Bafin geht gegen den Zahlungsdienstleister Concardis vor. Grund dafür sind Mängel bei der Verhinderung von Geldwäsche. Concardis muss nun nachbessern.

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Die Bafin hatte im vergangenen Jahr einem früheren Medienbericht zufolge gleich mehrere Zahlungsdienstleister hinsichtlich der Vorkehrungen gegen Geldwäsche unter die Lupe genommen. Quelle: imago images/Schöning

Die Finanzaufsicht hat sich den Zahlungsdienstleister Concardis wegen Mängeln bei der Geldwäsche-Prävention vorgeknöpft. Concardis müsse diese beseitigen und entsprechende Schritte einleiten, teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) am Mittwoch mit. Die Kontrolleure ordneten „angemessene technisch-organisatorische und personelle Maßnahmen“ an.

Die Firma müsse sicherstellen, dass die Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stets eingehalten werden. Dabei haben die Aufseher insbesondere die Transaktionsüberwachung und die internen Sicherungsmaßnahmen im Blick. Der Zahlungsdienstleister muss nun der Bafin laufend über den Stand der Mängelbeseitigung berichten.

„Wir haben einen umfassenden Plan zur Nachbesserung erstellt, um offene Feststellungen zeitnah abzuschließen“, erklärte Concardis auf Anfrage. In den kommenden Monaten werde das Unternehmen, wie von der Bafin gefordert, so schnell wie möglich die verbleibenden offenen Feststellungen abschließen. „Wir werden auch weiterhin investieren, um unsere Systeme für Compliance und zur Geldwäscheprävention zu verbessern,“ kündigte der Zahlungsdienstleister an.

Die Bafin hatte im vergangenen Jahr einem früheren Medienbericht zufolge gleich mehrere Zahlungsdienstleister, darunter auch Concardis, hinsichtlich der Vorkehrungen gegen Geldwäsche unter die Lupe genommen. Die Aufsicht hatte damals eine Stellungnahme zu dem Bericht abgelehnt.

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