Annulliert, überbucht, verspätet Das sind die wichtigsten Rechte für Fluggäste

Der Flieger fällt aus, das Gepäck ist futsch oder ihr Flug ist ganz einfach überbucht und Sie haben das Nachsehen? Und dürfen Sie Ihr Bonusmeilen-Ticket eigentlich verkaufen? Hier finden Sie die wichtigsten Rechte, auf die sich Fluggäste in der EU berufen dürfen.

Fluggäste in der EU sollen bei Verspätungen künftig früher entschädigt werden. Das EU-Parlament stimmte am Mittwoch mit großer Mehrheit dafür, dass Passagiere bei Flügen innerhalb Europas schon nach drei Stunden ein Recht auf Erstattung haben sollen. Die EU-Kommission hatte vergangenes Jahr eine Kompensation nach fünf Stunden vorgeschlagen und wollte auch bei Langstreckenflügen großzügigere Lösungen für die Airlines durchsetzen. Airlines sollen sich nach dem Willen des Parlaments nur noch in engen Grenzen auf außergewöhnliche Umstände berufen und damit Entschädigungen abwenden können.  Die Entscheidung des Parlaments muss noch mit den EU-Staaten abgestimmt werden, die sich EU-Diplomaten zufolge in Einzelfragen ebenfalls noch nicht einig sind. Die Mitgliedsländer wollen ihre Position im Juni festzurren.  Der Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft kritisierte die Entscheidungen des Parlaments scharf und warnte vor Wettbewerbsnachteilen für die europäischen Airlines. „Der Beschluss wird vor allem dazu führen, dass die Fluggesellschaften die Mehrkosten wegen ihrer geringen Margen nicht selber zahlen können und daher auf die Ticketpreise aufschlagen müssen“, sagte Verbandspräsident Klaus-Peter Siegloch.Weitere Fluggast-Rechte finden Sie auf den folgenden Seiten Quelle: REUTERS
Ein Vielflieger hat den Prozess um ein aus Bonusmeilen eingelöstes Flugticket gegen die Lufthansa gewonnen. Er war demnach berechtigt, das Ticket zu verkaufen. Die Lufthansa durfte ihm folglich auch nicht seine Mitgliedschaft im Vielfliegerprogramm entziehen, entschied am Mittwoch das Oberlandesgericht Köln. Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Die Lufthansa hatte argumentiert, dass der Kunde das Ticket zwar an Freunde oder Verwandte hätte verschenken, nicht aber verkaufen dürfen. Dagegen hatte der Kunde geklagt. In erster Instanz gab das Landgericht Köln der Lufthansa recht, doch im Berufungsverfahren entschied das Oberlandesgericht nun in wesentlichen Punkten anders.In einem anderen Bonusmeilen-Streit hatte ein Vielflieger im Februar einen Achtungserfolg erzielt : Die Lufthansa einigte sich mit ihm darauf, Änderungen ihres Meilensystems künftig mit einem Vorlauf von drei Monaten anzukündigen.>>Weitere Informationen über das Riesengeschäft mit den Bonusmeilen finden Sie hier. Quelle: dpa
Flug verspätet, Gepäck beschädigt oder verloren gegangen? Als Fluggast in der EU genießen Passagiere bestimmte Rechte. Dabei gilt als Fluggast im Sinne der EU-Kommission, wer die EU mit einer beliebigen Fluggesellschaft verlassen oder mit einem Luftfahrtunternehmen, das in der EU (bzw. in Island, Norwegen oder der Schweiz) registriert ist, in der EU landen möchte. Quelle: dpa
Wird die Beförderung verweigert, ist der Flug überbucht oder wird annulliert, haben Flugreisende Anspruch auf eine vergleichbare alternative Beförderung an den Zielort oder die Erstattung des Flugscheins und gegebenenfalls kostenlosen Rücktransport an den Ausgangsort. Quelle: dpa
Verspätet sich der Flug um 5 Stunden oder mehr, besteht ebenfalls Anspruch auf Erstattung. Entscheidet sich der Passagier für die Erstattung, muss die Fluggesellschaft ihn jedoch nicht weiterbefördern oder weiter unterstützen. Die Fluggesellschaft muss ihre Passagiere über ihre Rechte und über den Grund der Nichtbeförderung sowie über Ausfälle oder erhebliche Verspätungen (mehr als 2 Stunden bzw. mehr als 4 Stunden bei Flugstrecken von über 3500 km) informieren. Quelle: dpa/dpaweb
Bei Stornierungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände besteht möglicherweise kein Recht auf Entschädigung; der Fluganbieter muss jedoch die Wahl bieten zwischen: - der Erstattung des Tickets (vollständig oder für den nicht genutzten Teil), - alternativer Beförderung an den Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder - Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt nach Wahl (je nach Sitzplatzverfügbarkeit). Selbst bei außergewöhnlichen Umständen sind die Luftfahrtunternehmen dazu verpflichtet, Passagiere bei Bedarf zu unterstützen, während sie auf eine alternative Beförderung warten. Quelle: dpa
Höhe der EntschädigungDaneben haben Passagiere bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Ankunft am Zielflughafen (laut Flugschein) mit mehr als dreistündiger Verspätung unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung: - Bei Flügen innerhalb der EU: von 1500 km oder weniger = 250 Euro; von mehr mehr als 1500 km = 400 Euro. - Bei Flügen zwischen EU und einem Nicht-EU-Land: bei 1500 km oder weniger = 250 Euro; bei Flügen zwischen 1500 und 3500 km = 400 Euro; bei mehr als 3500 km = 600 Euro. Die Entfernung wird vom Startflughafen aus ermittelt, von dem der Flug nicht angetreten werden konnte. Dieser kann vom eigentlichen Ausgangspunkt der Reise abweichen. Hat die Fluggesellschaft einen Ersatzflug in einem ähnlichen Zeitraum angeboten, kann die Entschädigungszahlung gegebenenfalls um 50 Prozent verringert werden. Quelle: dpa
Bei der Annullierung eines Fluges erhalten Reisende keine Entschädigung, wenn: - der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände, zum Beispiel wegen schlechten Wetters oder - der Passagier 2 Wochen vor dem geplanten Abflugdatum über die Annullierung informiert wurde oder - die Fluggesellschaft ihm einen alternativen Flug für die gleiche Route in einem ähnlichen Zeitraum angeboten hat. Quelle: dpa
Fluggäste haben unter Umständen Anspruch auf Erfrischungen, Mahlzeiten, Kommunikationsmöglichkeiten (kostenloses Telefonat) und ggf. auch auf eine Übernachtung, je nach Flugstrecke und Länge der Verspätung. Quelle: dpa
Geht Reisegepäck verloren, wird es beschädigt oder trifft es nicht rechtzeitig ein, besteht unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft in Höhe von bis zu 1220 Euro. Ausnahme: Der Schaden ist durch einen am Gepäckstück selbst vorliegenden Defekt entstanden. Beim Handgepäck gilt: Die Fluggesellschaft haftet, wenn sie den Schaden verursacht hat. Passagiere sollten sicherstellen, dass sie Ihren Anspruch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ihres Gepäcks geltend machen (bzw. innerhalb von 21 Tagen, wenn das Gepäck verspätet angekommen ist). Anderweitige rechtliche Maßnahmen müssen Passagiere innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt ihrer Gepäckstücke ergreifen. Quelle: dapd
Wie man eine Erstattung oder Entschädigung erhält: Reichen Sie ein EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte bei der entsprechenden Fluggesellschaft ein und bewahren Sie eine Kopie auf. Wenn die Fluggesellschaft Ihnen nicht antwortet oder wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen nationalen Behörde in dem EU-Land einreichen, in dem sich der Vorfall ereignet hat. Falls der Vorfall sich an einem Abflughafen in einem Nicht-EU-Land ereignete, aber eine EU-Fluggesellschaft beteiligt war, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen nationalen Behörde in dem EU-Land einreichen, in das Sie eingereist sind. Download Beschwerdeformular unter: http://ec.europa.eu/transport/themes/passengers/air/ Quelle: dpa
Bei massiven Flugverspätungen und -ausfällen haben Passagiere drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlung geltend zu machen. Wird die Klage zu spät eingereicht, gibt es kein Geld zurück. Die Fluggastrechteverordnung der EU enthält zu Ansprüchen auf Ausgleichszahlungen keine Regelung. Die Verjährungsfrist richte sich deshalb nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, entschied das Amtsgericht Bremen (Az.: 9 C 0270/12). Danach haben Kunden drei Jahre Zeit, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Mehr Informationen zu aktuellen Urteilen für Fahr- und Fluggäste haben wir unter diesem Link für Sie zusammengestellt: Rechte für Fahr- und Fluggäste. Quelle: dpa
Diese Bilder teilen:
  • Teilen per:
  • Teilen per:
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%