Easy-Apotheken Vom Kollegen im Bauausschuss ausgebremst

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Ein Apotheker blockiert im örtlichen Bauausschuss

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Die Neuen räumten auf und kündigten in diesem Jahr bereits vier Kooperationsverträge mit Apothekern. Denn nicht überall wurde das Easy-Konzept noch gelebt. Einer der Franchisepartner richtete etwa ein Nagelstudio in seiner Apotheke ein.

Nach einer Kapitalerhöhung um eine Million Euro wollen die beiden neuen Vorstände nun wieder durchstarten. Jährlich sollen nun Dutzende neuer Markendiscountapotheken eröffnen – unter anderem in Hamburg, Köln, München und Düsseldorf sind Standorte geplant. "Mittelfristig könnten sogar 500 bis 1000 neue Easy-Apotheken entstehen", prophezeit Aufsichtsratschef Schönhart.

Doch neue Easy-Apotheker müssen mit Widerständen aus der Zunft rechnen. In einer bayrischen Gemeinde blockiert etwa ein Apotheker, der im örtlichen Bauausschuss sitzt, den Bau einer Easy-Apotheke. Begründung: Der Verkauf von Gesundheitsprodukten am geplanten Standort, einem Fachmarktzentrum, sei nicht zulässig. Tatsächlich findet sich dort aber ein Geschäft der Drogeriekette Rossmann, die auch Tabletten und Salben verkauft. Seinen Namen möchte der ausgebremste Pharmazeut lieber nicht in den Medien lesen, weil er fürchtet, dass seine Chancen dann endgültig dahin sind.

Apotheker sind auch nur Kaufleute - und dürfen werben

Den geballten Ärger der Konkurrenz erfährt auch Walter Luft, der neben zwei klassischen Apotheken in Thüringen auch eine Easy-Apotheke im fränkischen Rödental betreibt. Sein dortiger Filialleiter Michael Schmidt präsentiert seitenweise Eingaben, die Apotheker bei der Bayerischen Landesapothekerkammer eingereicht haben. Die Standeskollegen mutmaßen etwa, dass die Easy-Apotheke Medikamente, die nur vom Pharmazeuten ausgegeben werden dürfen, in den frei zugänglichen Regalen platziere. Um angebliche Verfehlungen nachzuweisen, ließen die Standeskollegen offensichtlich Testkäufe ("Mystery Shopping") durchführen, werteten Werbeflyer, Stellenanzeigen und die Facebook-Seite der Easy-Apotheke aus.

Aktiv wurde das zuständige Berufsgericht bislang allerdings nur bei den Ein-Euro-Gutscheinen, mit denen die Easy-Apotheke ihre Kunden für den Kauf von Medikamenten belohnte – eine rechtlich umstrittene Praxis. Das Verfahren läuft noch.

Die Kunden scheint die Stimmungsmache nicht zu kümmern. "Wir haben täglich etwa 320 Kunden, in normalen Apotheken sind es dagegen gut 150", sagt Schmidt.

Über mangelndes Interesse kann auch Kollege Steinfurth aus Heinsberg nicht klagen. Das 20 Quadratmeter große Werbebanner hat seine Easy-Apotheke in der Region bekannt gemacht. Gegen das Urteil des Berufsgerichts Köln und die Geldbuße von 3000 Euro hat Steinfurth Berufung eingelegt und recht bekommen: Das Landesberufsgericht für Heilberufe in Münster hat keine Einwände gegen sein großflächiges Banner. Apotheker seien auch Kaufleute und dürften werben, befanden die Juristen – auch dann, wenn die Werbung groß und schrill ausfalle.

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