Fahrdienst-Vermittler Frankreich darf strafrechtlich gegen Uber vorgehen

Uber: Frankreich darf UberPop strafrechtlich verfolgen Quelle: REUTERS

Frankreich darf UberPop verbieten. Der Privat-Taxi-Vermittlungsdienst ist laut Europäischem Gerichtshof eine Verkehrsdienstleistung. Entsprechende Gesetze müssen demnach nicht der EU-Kommission vorgelegt werden.

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Der Fahrdienst-Vermittler Uber hat vor dem Europäischen Gerichtshof erneut eine Niederlage kassiert. Die Richter entschieden am Dienstag in Luxemburg, dass die Mitgliedstaaten die rechtswidrige Ausübung einer Beförderungstätigkeit wie UberPop verbieten und strafrechtlich ahnden dürfen, ohne der EU-Kommission den Gesetzentwurf, mit dem dies unter Strafe gestellt wird, vorab mitteilen zu müssen. Beim Dienst UberPop werden Passagiere von nicht berufsmäßigen Fahrern in den eigenen Autos befördert. Uber in Frankreich wurde deshalb von den Behörden verfolgt und klagte dagegen. Ein Gericht aus Frankreich verwies den Fall zur Klärung an das höchste europäische Gericht.

Damit muss der US-Konzern Uber bei seiner Expansion in Europa mit einer weiteren Gerichtsschlappe kämpfen. Bisher größter Rückschlag war eine Grundsatzentscheidung des EuGH im Dezember. Danach ist Uber als Transportdienstleister einzustufen, der dementsprechenden Regeln unterliegt.

Uber selbst argumentierte, lediglich einen Internet-Dienst zu betreiben, der kaum Aufsicht bedarf. In Deutschland zog Uber Anfang März eine Klage gegen das Gerichtsverbot von UberPop zurück. Darüber hinaus ist UberPop in Frankreich, Italien, Spanien und Belgien untersagt. In mehreren Staaten Ost- und Nordeuropas und der Schweiz kann die App dagegen noch genutzt werden. In Berlin und anderen Regionen Europas bietet das Unternehmen den Dienst UberX mit lizenzierten Fahrern an.

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