Rastatt Deutsche Bahn hält sich Schadensersatzansprüche offen

Die Deutsche Bahn und die in der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Tunnel Rastatt verbundenen Bauunternehmen Ed. Züblin und Hochtief halten sich rechtliche Optionen etwa bei Schadensersatzansprüchen weiter offen.

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Beim Tunnelbau in Rastatt Niederbühl hatten sich der Boden und damit die darauf liegenden Gleise abgesenkt. Quelle: dpa

Zwar soll die Ursachenforschung nach Vorstellung der ARGE und der Deutschen Bahn „gemeinsam und schnell erfolgen“, heißt es auf Anfrage der WirtschaftsWoche. Ein externer Gutachter wurde von den Beteiligten einvernehmlich eingeschaltet. Doch ob später mögliche Schadensersatzansprüche erhoben werden wollen Bahn und Bauunternehmen aus dem derzeit kooperativen Vorgehen nach der Havarie der Baustelle und dem Verfüllen des Tunnels mit Beton auf 150 Meter Länge nicht automatisch ableiten.

Ein Schiedsverfahren, dessen Ausgang sich die Unternehmen unterwerfen und damit auf Klagen und prozessuale Schritte verzichten würden, sei „denkbar", aber auch nur eine von mehreren Optionen, so die Bahn auf Anfrage.

Damit bleibt unklar, wer den Schaden des Baustellendesasters in Rastatt am Ende zahlen muss. Beim Tunnelbau hatten sich der Boden und damit die darauf liegenden Gleise abgesenkt. Die Strecke bleibt bis mindestens 7. Oktober gesperrt. Der Gesamtschaden könnte bei einem dreistelligen Millionenbetrag liegen.

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