
An mehreren deutschen Flughäfen ist laut der Gewerkschaft Verdi wegen Warnstreiks am kommenden Mittwoch mit starken Verzögerungen und massiven Flugausfällen zu rechnen. Betroffen sein sollen die Flughäfen Frankfurt, München, Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund und Hannover-Langenhagen, teilte Verdi am Freitag in Berlin mit.
Mit den Ausständen will Verdi den Druck im Tarifstreit um den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen erhöhen. Bestreikt werden sollen etwa Bodenverkehrsdienste, Check-In, Werkstätten und Luftsicherheitskontrolleure.
Auch in vielen anderen Bereichen wie Kitas, Krankenhäusern, Rathäusern und dem Nahverkehr sind die Beschäftigten derzeit immer wieder im Ausstand.
Welche Rechte Fluggäste bei Streik haben
Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Rechte betroffene Fluggäste haben.
Die Airline muss laut EU-Verordnung einen Ersatzflug zum nächstmöglichen Zeitpunkt anbieten. Alternativ können Fluggäste bei Annullierung des Flugs vom Luftbeförderungsvertrag zurücktreten und sich den Flugpreis erstatten lassen.
Bei Ausgleichszahlungen ist die Lage strittig. Nach bislang überwiegender Ansicht gelten Streiks als "außergewöhnliche Umstände", und dann braucht die Fluggesellschaft nicht zu zahlen.
Findet der Flug verspätet statt, sichert die europäische Fluggastrechte-Verordnung folgende Rechte zu: Anspruch auf kostenlose Betreuung besteht ab zwei Stunden Verzögerung bei Kurzstrecken (bis 1500 km), ab drei Stunden bei Mittelstrecken (bis 3500 km) und ab vier Stunden bei Langstrecken. Die Airline muss dann für Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei Telefongespräche, Telexe, Faxe oder E-Mails sowie eventuell notwendige Hotelübernachtungen (falls sich der Flug um einen Tag verschiebt) samt Transfer sorgen.
Wollen die Fluggäste die Reise bei einer mehr als fünfstündigen Verspätung nicht mehr antreten, können sie ihr Geld zurückverlangen.
Der Reiseveranstalter ist der erste Ansprechpartner, wenn der ausfallende Flug Teil einer Pauschalreise ist. Auch der Veranstalter hat die Pflicht, schnellstmöglich für eine Ersatzbeförderung zu sorgen.
Erst, wenn der Flieger mehr als vier Stunden verspätet ist, kann je nach Flugstrecke ein Reisemangel vorliegen. Dann können für jede weitere Verspätungsstunde fünf Prozent des Tagesreisepreises vom Veranstalter zurückverlangt werden.
Wenn durch den Streik Reiseleistungen ausgefallen sind, haben Urlauber die Möglichkeit, nach ihrer Rückkehr den Preis der Reise zu mindern.
Die Gewerkschaften verlangen sechs Prozent mehr Geld für ein Jahr. Bund und Kommunen hatten drei Prozent für zwei Jahre angeboten - nach Rechnung von Verdi macht das Angebot auf das Jahr bezogen nur 0,6 Prozent für 2016 und 1,2 Prozent für 2017 aus.
„Wir kündigen die Streiks absichtlich so frühzeitig an, damit sich Fluggäste darauf einstellen und rechtzeitig umplanen können“, sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. Die dritte Runde der Tarifverhandlungen findet am 28. und 29. April in Potsdam statt.