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WarnstreikIG BAU will Autobahn- und Straßenbaustellen lahmlegen

Die Tarifrunde der IG BAU ist festgefahren. Jetzt will die Gewerkschaft ihren Arbeitskampf mit Streiks auf die Verkehrsinfrastruktur ausweiten. Punktuell würden Straßen-, Brücken- oder Schienenbaustellen stillgelegt. 20.05.2024 - 13:47 Uhr

Streikende Bauarbeiter der IG BAU fordern 500 Euro mehr im Monat.

Foto: imago images

In der festgefahrenen Tarifrunde am Bau will die Gewerkschaft ihre Streiks in dieser Woche ausweiten. Der Arbeitskampf werde punktuell in ganz Deutschland auf die Verkehrsinfrastruktur ausgedehnt, teilte die Gewerkschaft IG BAU am Freitag mit. Straßen-, Autobahn-, Schienen- und Brückenbaustellen würden stillgelegt.

„Die Motivation der Bauarbeiter für ihre Lohnerhöhung zu kämpfen, ist mehr als hoch“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. „Wir lassen nicht nach, bis die Bauunternehmen ein Angebot vorlegen, das oberhalb des Schlichterspruchs liegt.“

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hatte nach dem Scheitern der Schlichtung Anfang dieser Woche erstmals seit 2007 gestreikt. Beobachter gehen davon aus, dass die Tarifparteien versuchen, den Konflikt nun hinter verschlossenen Türen möglichst rasch zu lösen.

Schneller schlau: Streik-Recht
Das Streikrecht genießt einen hohen Schutz über die im Grundgesetz in Artikel 9 Absatz 3 verankerte Koalitionsfreiheit. Diese bezieht sich nicht auf politische Regierungsbündnisse, sondern auf das Recht eines Jeden, „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden“. Sie ermöglicht Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich in Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden zusammenzuschließen, um einen Arbeitskampf zu führen und Tarifverträge auszuhandeln.
Nur eine Gewerkschaft darf einen Streik organisieren und führen. Und es darf nur für eine Forderung gestreikt werden, die in einem Tarifvertrag geregelt werden kann. Politische Streiks sind daher in Deutschland nicht erlaubt. Ein Streik muss verhältnismäßig sein.
In manchen Branchen gibt es Vereinbarungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften, dass sie mit Hilfe unbeteiligter Dritter einen Einigungsversuch unternehmen, wenn sie nicht weiterkommen am Verhandlungstisch. Zum Beispiel gingen im Frühjahr 2023 Bund, Kommunen und Verdi für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in die Schlichtung. Die Schlichter machten nach mehrtägigen Beratungen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften einen Einigungsvorschlag. Keine der Seiten war verpflichtet, den Vorschlag anzunehmen. Doch Verdi und der Deutsche Beamtenbund entschieden sich für eine Zustimmung. Der Tarifkonflikt war damit beendet.

Was die IG BAU fordert

Die Arbeitgeber hatten Anfang Mai den Schlichterspruch für die rund 930.000 Beschäftigten abgelehnt. Der Schlichterspruch von Schlichter Rainer Schlegel hatte vorgesehen, dass die Einkommen zum 1. Mai 2024 um 250 Euro pro Monat steigen. Zum 1. April 2025 sollte es eine weitere Erhöhung von 4,15 Prozent im Westen und 4,95 Prozent im Osten geben. Die Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr sollte in Ost wie West 1080 Euro betragen, die anderen Lehrjahre würden ähnlich angehoben. Die Laufzeit sollte laut Schlichterspruch 24 Monate bis Ende März 2026 betragen. Die Gewerkschaft hat betont, man streike nun wieder für die ursprüngliche Forderung von 500 Euro mehr im Monat über alle Lohngruppen hinweg.

Bundesweit gab es nach Angaben der IG BAU zuletzt 2002 Streiks. Regionale Arbeitskämpfe fanden demnach 2007 in Niedersachsen und Schleswig-Holstein statt.

Lesen Sie auch: „Die Stimmung am Bau ist jetzt wirklich unter null“

rtr
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