Grundversorgung Neukundentarife: Verbraucherschützer gehen vor Gericht

Drei Grundversorger verlangten von Neukunden höhere Preise als für Bestandskunden. Nun zieht die Verbraucherzentrale NRW vor Gericht. Quelle: imago images

Der Strompreis-Krimi geht in die nächste Runde: Nach der Abmahnung dreier Grundversorger wegen höherer Preise für Neukunden beantragte die Verbraucherzentrale NRW Einstweilige Verfügungen.

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Im Streit um die Einführung von höheren Grundversorgungstarifen für Strom- und Gas-Neukunden hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Justiz angerufen. Es seien Einstweilige Verfügungen gegen drei bereits abgemahnte Unternehmen beantragt worden, berichtete die Verbraucherzentrale NRW am Dienstag in Düsseldorf. Die geforderte Unterlassungserklärung hätten die Unternehmen nicht abgegeben. Die Verbraucherschützer hatten vor zwei Wochen die drei Energieversorger Rheinenergie (Köln), Stadtwerke Gütersloh und die Wuppertaler WSW Energie & Wasser wegen einer Aufspaltung der Energietarife für Neu- und Bestandskunden abgemahnt. (Lesen Sie mehr: Stadtwerke schlagen bei Strompreis zu)

Viele Grundversorger, also die Energieanbieter mit den meisten Kunden in einer Region, haben in den vergangenen Wochen neue Tarife für Neukunden eingeführt. Hintergrund ist die Liefereinstellung durch Energiediscounter, wodurch Hunderttausende ehemalige Kunden in die sogenannte Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger fielen. Diese sind verpflichtet, die Kunden bei Wegfall des bisherigen Lieferanten zunächst weiter mit Strom und Gas zu versorgen. Sie müssen die Energie aber laut Branchenverband zu aktuell sehr hohen Preisen zukaufen.

Man strebe eine schnelle juristische Klärung an, um die Ungleichbehandlung von Verbrauchern bei Strom- und Gastarifen zu stoppen, so die Verbraucherzentrale am Dienstag. Viele Grundversorger verlangten von Neukunden Preise, die um ein Vielfaches höher lägen als die der Bestandskunden. Die Verbraucherzentrale sieht darin eine Ungleichbehandlung, die gegen geltende Vorschriften des Energierechts verstößt. (Sehen Sie hier: Der Strompreis-Wahnsinn in fünf Grafiken.)

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Das Unternehmen Rheinenergie hatte vergangene Woche die „Preisspreizung“ für Neukunden als rechtmäßig und kundenfreundlich bezeichnet. Man habe die zusätzlichen Kosten für eine nicht planbare zusätzliche Energiebeschaffung dort zugeordnet, wo sie entstanden seien „durch Weitergabe dieser zusätzlichen Kosten an die neuen grundversorgten Kunden“, hatte das Unternehmen mitgeteilt.

Mehr zum Thema: Höhere Strompreise für Neukunden? Nicht rechtens, glauben Verbraucherschützer – und haben dafür mehrere Stadtwerke abgemahnt. Am Donnerstag läuft die Abmahnfrist aus. Einknicken aber will bislang niemand.

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