Düsseldorf Anwohnerin scheitert mit Klage gegen Bahn-Hauptstrecke

Die Klägerin hatte die hohe Lärmbelastung durch die Strecke zwischen Düsseldorf und Duisburg moniert. Nun steht der Ausbau auf sechs Spuren an.

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Hunderte Züge durchqueren täglich in kurzer Taktfolge den Stadtteil Düsseldorf-Angermund, in dem die Klägerin wohnt. Quelle: dpa

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat am Montag die Klage einer Anwohnerin gegen eine der meistbefahrenen Bahnstrecken Europas abgewiesen (Az:16 K 5474/18). Die Anwohnerin hatte sich über die hohe Lärmbelastung an der Strecke zwischen Düsseldorf und Duisburg beklagt und behauptet, für die 1843 in Betrieb genommene Bahntrasse sei in den Archiven keine Baugenehmigung zu finden und die Bahn habe auch keine vorlegen können.

Das Gericht war dagegen der Ansicht, es gebe keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Strecke seit 177 Jahren illegal betrieben werde. Nach heutigen Maßstäben sei die Strecke zwar zu laut und der Lärm beachtlich – die Bahn könne sich aber auf Bestandsschutz berufen. Der Gesetzgeber habe Altanlagen von ansonsten gültigen Grenzwerten ausgenommen.

Einen Anspruch auf Lärmdämmung hätte die Klägerin nur, wenn es zu wesentlichen Änderungen gekommen wäre. Da seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes zum Lärmschutz aber lediglich eine Linienzugbeeinflussung installiert wurde, sei auch dies nicht der Fall.

Die Klägerin hatte argumentiert, die Zugbeeinflussungsanlage aus den 1990er-Jahren sei sehr wohl ein wesentlicher Eingriff. Sie habe erst die dichte Taktfolge und höhere Geschwindigkeiten ermöglicht - und damit mehr Lärm. Hunderte Züge durchqueren täglich in kurzer Taktfolge den Stadtteil Düsseldorf-Angermund, in dem die Klägerin wohnt.

Nun steht zusätzlich der Ausbau der Strecke auf sechs Spuren für den Rhein-Ruhr-Express an. Die Anrainer machen sich für eine aufwendige Tunnellösung stark. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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