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GerichtsurteilKein zusätzliches Schmerzensgeld nach Germanwings-Absturz

Nach dem Germanwings-Absturz mit 150 Toten sehen viele Hinterbliebene die Lufthansa in der Pflicht, mehr Entschädigung zu zahlen. Eine Berufungsklage von drei Klägern wurde nun aber zurückgewiesen. 15.09.2021 - 00:02 Uhr

Die Gedenkstätte für die Opfer des Flugzeugabsturzes des Germanwings Fluges, bei dem alle 150 Insassen ums Leben kamen.

Foto: dpa

In einem Berufungsverfahren um zusätzliches Schmerzensgeld sind die Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes vor mehr als sechs Jahren abermals leer ausgegangen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm wies am Dienstag die Berufungsklage von drei Klägern zurück, die von der Konzern-Mutter Lufthansa für sich und weitere Angehörige zusätzliches Schmerzensgeld in Höhe von je 30.000 Euro gefordert hatten. Das OLG bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Essen, das die Schadenersatzansprüche der Angehörigen im Sommer 2020 abgewiesen hatte.

Bereits in der mündlichen Verhandlung am Nachmittag sprachen die OLG-Richter von einer „recht klaren Urteilsbegründung“ der Vorinstanz. Die Argumentation im ersten Urteil, die medizinische Überwachung sei eine hoheitliche Aufgabe des Staates, sei schlüssig. Insofern sei die Lufthansa nicht der richtige Adressat, wenn man Versäumnisse der Fliegerärzte geltend machen wolle. Vielmehr sei der Bund der richtige Anspruchsgegner. Denn dessen Behörde, das Luftfahrtbundesamt, sei verantwortlich für die Prüfung der Flugtauglichkeit.

Die Richter verglichen dabei die Flugärzte mit TÜV-Sachverständigen, die mit ihrer Arbeit für die Zulassung von nur sicheren Fahrzeugen im Straßenverkehr ebenfalls staatliche Aufgaben wahrnähmen. Außerdem seien die erlittenen Schäden der Hinterbliebenen nicht für jeden Einzelfall konkret und differenziert genug dargestellt worden, um einen Anspruch zu begründen. „So tragisch die Katastrophe ist, wir sind gehalten, nach Recht und Gesetz zu entscheiden“, sagte der Vorsitzende Richter während der Verhandlung in Richtung der sichtlich enttäuschten Angehörigen.

Kläger werfen Flugmedizinern Fehlverhalten vor

Am 24. März 2015 hatte den Ermittlungen zufolge der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot das Flugzeug in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Dabei kamen alle 150 Insassen ums Leben. Die Kläger werfen die Lufthansa vor, die von ihr beauftragten Flugmediziner hätten bei den regelmäßigen Untersuchungen des Co-Piloten auf Flugtauglichkeit nicht gründlich genug gearbeitet.

So hätten sie Hinweise auf die depressive Vorerkrankung des Mannes ignoriert und seine schwerwiegende psychische Erkrankung nicht erkannt. „Wenn die Mediziner ihre Aufgabe ernst genommen hätten, wäre die Katastrophe höchstwahrscheinlich nicht passiert, weil er gar nicht mehr hätte fliegen dürfen“, sagte Kläger-Rechtsanwalt Elmar Giemulla am Rande der Verhandlung.

Viele Opfer kommen aus Nordrhein-Westfalen, darunter auch 16 Schüler und zwei Lehrer eines Gymnasiums aus Haltern am See am nördlichen Rand des Ruhrgebiets. Die Kläger waren deshalb vor das Landgericht Essen und nun nach Hamm gezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision ließen die Richter nicht zu. Dagegen können die Kläger jedoch Beschwerde einlegen.

Ein weiteres Verfahren ist nach Auskunft der Hinterbliebenen-Anwälte noch erstinstanzlich in Frankfurt anhängig. Dort gehe es um die Ansprüche von rund 80 Angehörigen - und um insgesamt mehr als 3 Millionen Euro Schadenersatz.

dpa
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