Gewerkschaft GDL scheitert vor Arbeitsgericht mit Klage gegen Tarifeinheitsgesetz

Seit diesem Jahr gilt das Tarifeinheitsgesetz in den rund 300 Bahn-Betrieben. Das Landesarbeitsgericht Berlin wies die Klage der GDL gegen die Anwendung des Gesetzes ab.

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Laut Bahn hat die GDL lediglich in 16 Betrieben eine Mehrheit bei den Mitgliedern. Quelle: dpa

Die Deutsche Bahn wendet das sogenannte Tarifeinheitsgesetz (TEG) bei den eigenen Betrieben zurecht an - die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ist am Dienstag mit einer Klage gegen die Anwendung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin gescheitert. Das Gesetz sieht vor, dass bei zwei Gewerkschaften in einem Betrieb nur die Tarifregelungen der größeren Arbeitnehmervertretung angewendet werden. Bei der Deutschen Bahn konkurriert die GDL mit der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) um Mitglieder.

Das Gesetz gibt es seit 2015. Bis Ende vergangenen Jahres regelte aber ein Grundlagentarifvertrag bei der Bahn, dass auch die Tarifverträge der GDL angewendet wurden. Doch dieser Vertrag ist ausgelaufen. Seit diesem Jahr gilt deshalb das TEG in den rund 300 Betrieben des Konzerns. Dagegen hatte die Gewerkschaft geklagt. Die Regelung sei verfassungs- und europarechtswidrig, zudem seien die Voraussetzungen einer Anwendung nicht gegeben. Dem widersprach das Gericht: Das Gesetz sei nicht verfassungswidrig, entsprechend stützten sich die Unternehmen der Bahn zutreffend auf diese Regelung.

Laut Bahn hat die GDL lediglich in 16 Betrieben eine Mehrheit bei den Mitgliedern. In 71 Betrieben sind die Mehrheitsverhältnisse zwischen GDL und EVG demnach unklar. Ein notarielles Verfahren soll hier bald Klarheit schaffen. Darauf hatten sich Bahn und GDL in den vergangene Woche beendeten Tarifverhandlungen geeinigt.

An der Klage hielt die Gewerkschaft indes fest. Sie richtete sich gegen den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (AGV MOVE), in dem die Deutsche Bahn organisiert ist.

„Das Tarifeinheitsgesetz wirkt und funktioniert“, teilte Verbands-Hauptgeschäftsführer Florian Weh am Dienstag mit. „Das zeigt der jüngste Tarifabschluss mit der GDL. Wichtig ist nun, diese Rahmenbedingung nicht mehr in Frage zu stellen und nach vorn zu schauen.“ Die GDL äußerte sich zunächst nicht.

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