Kartellverfahren eingestellt Tönnies-Firmen können aufatmen

Ein strategischer Konzernumbau bewahrte den Fleischfabrikanten Tönnies davor, hohe Bußgelder zu zahlen. Das Bundeskartellamt stellte das Verfahren ein, bei dem es um mehr als 100 Millionen Euro ging.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Das Bußgeldverfahren gegen den Fleischfabrikanten wurde eingestellt. Quelle: dpa

Bonn Das Bundeskartellamt hat Bußgeldverfahren gegen zwei Unternehmen des Fleischfabrikanten Clemens Tönnies eingestellt. Wegen eines konzerninternen Umbaus seien die Bußgeldbescheide über insgesamt 128 Millionen Euro gegen die Böklunder Plumrose GmbH und die Könecke Fleischwarenfabrik gegenstandslos geworden, teilte die Wettbewerbsbehörde am Mittwoch in Bonn mit. Die beiden Unternehmen waren nach der Entscheidung des Kartellamtes auf andere Gesellschaften der Zur-Mühlen-Gruppe übertragen worden und anschließend erloschen. Die Gruppe ist eine Beteiligungsgesellschaft von Tönnies.

Ein Anspruch auf Zahlung der Bußgelder hätte so nicht mehr durchgesetzt werden können, begründete Andreas Mundt, der Präsident des Kartellamtes, die nun erfolgte Einstellung. Zugleich begrüßte er die anstehende Kartellrechtsnovellierung, mit der künftig solche sogenannten Umgehungslösungen durch die Unternehmen bei einem Bußgelderlass ausgeschlossen werden.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%