Tuifly-Krankenstand „Dies kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen“

Krankmeldung als Boykott? Der Reisekonzern Tui verhandelt über ein Bündnis mit Air Berlin. Das passt vielen Mitarbeitern nicht – und sie melden sich auffällig oft krank. Ein Arbeitsrechtsexperte klärt über die Gefahren auf.

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Wegen Crew-Engpässen bleiben zahlreiche Tuifly-Maschinen am Boden. Quelle: dpa

Düsseldorf Seit Montag verspätet sich fast ein Drittel aller Flüge der Fluggesellschaft Tuifly, weil Crews nicht zum Start erscheinen. Auch die Fluggesellschaft Air Berlin ist von Beeinträchtigungen betroffen. Bei der Flugbegleitergewerkschaft Ufo heißt es dazu, zahlreiche Mitarbeiter hätten Angst um ihren Job, nachdem am Freitag bekannt geworden ist, dass Tuifly mit der Air-Berlin-Mutter Etihad einen neuen Mehrheitseigentümer bekommen soll.
Die kurzfristigen Krankmeldungen seien eine verständliche Reaktion darauf, sagte Gewerkschaftsvorstand Nicoley Baublies. Das Handelsblatt fragte dazu Frank-Karl Heuchemer, den Arbeitsrechtsexperten und Partner der Kanzlei White & Case in Frankfurt.

Herr Heuchemer, die Gewerkschaft Ufo begründet die zahlreichen Krankmeldungen von Tuifly-Mitarbeitern damit, dass diese aus Angst um ihren Arbeitsplatz nun fluguntauglich seien. Ist das arbeitsrechtlich zulässig?
Das ist wohl eher eine medizinische Frage. Die Erteilung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt lässt zumindest tatsächlich vermuten, dass derjenige auch krank ist. Der Arbeitgeber müsste das Gegenteil mit anderen Beweismitteln widerlegen. Das aber ist oft schwierig.

Ist ein solches Attest schon am ersten Fehltag vorzulegen?
Das Entgeltfortzahlungsgesetz fordert eine ärztliche Bescheinigung erst nach dem Ablauf von drei Tagen. Im Arbeitsvertrag kann davon abweichend aber geregelt sein, dass Arbeitnehmer die Bescheinigung schon früher, sogar schon am ersten Tag, vorlegen müssen.

Falls im Arbeitsvertrag keine Sonderregelung vereinbart ist, muss sich der Arbeitgeber dann gefallen lassen, dass seine Flugzeug-Crew ohne ärztliches Attest bis zu drei Tagen der Arbeit fernbleibt?
Der Arbeitgeber kann versuchen nachzuweisen, dass die Mitarbeiter tatsächlich nicht krank sind. Dies ist aber oft schwierig, zumal das bei gesetzlich Krankenversicherten mögliche Verfahren der Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen mitunter langwierig ist.

Darf er Detektive einsetzen?
Das ist oft unverhältnismäßig und nur in engen Grenzen möglich. Die aktuelle Rechtsprechung hat das mehrfach bestätigt.

Was bleibt ihm dann noch?
Er kann im Rahmen des rechtlich Zulässigen selbst Nachforschungen anstellen – oder bei begründeten Zweifeln die Gehaltszahlungen einbehalten. Im Anschluss wird er aber womöglich vor Gericht nachweisen müssen, dass die Krankheit nur vorgetäuscht wurde. Das wird meistens nicht leicht.

Welche Konsequenzen drohen Mitarbeitern, wenn sich ihr Arbeitsausfall in Wirklichkeit als verdeckter Streik herausstellt?
Wenn die Krankheit nur vorgetäuscht war, kann dies je nach Einzelfall sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Herr Heuchemer, vielen Dank für das Interview.

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