Biogas-Investment „UDI spielt mit der Angst der Anleger“

Quelle: imago images

Einer Gesellschaft der Nürnberger Biogas-Investmentgruppe UDI droht die Insolvenz. Kapitalmarktexperte Patrick Didas und Bilanzexperte Kai Schröder erklären, wie Anleger reagieren sollten.

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Patrick Didas ist angestellter Rechtsanwalt in der auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei Seimetz & Kollegen im saarländischen Ottweiler.
Kai Schröder arbeitete bis 2008 im Controlling von BASF. Seit 2010 führt der Betriebswirt das Beratungsunternehmen Utility Consultants, das Investoren im Bereich der Erneuerbaren Energien berät.

WirtschaftsWoche: Herr Schröder, diese Woche teilte die UDI-Gruppe aus Nürnberg rund 7000 Anlegern per Brief mit, dass einer Gesellschaft von UDI die Insolvenz drohe. Könnten nun auch weitere Gesellschaften von UDI Probleme bekommen?
Kai Schröder: Ertragreiche Unternehmen oder Konzerne geraten über Nacht kaum in eine Insolvenz. Eine Insolvenz ist in der Regel das Ende einer Kette von vielen Fehlentscheidungen der Geschäftsführung. Die Bilanz der UDI zeigt, dass es sich hier aber eben nicht um einen ertragreichen Konzern handelt. Vielmehr werden seit Jahren hohe Verluste geschrieben. Spätestens seit 2017 sehen wir anhand der öffentlichen Bilanzen, dass die Projektgesellschaften der UDI Verluste schreiben und somit nicht die versprochenen Renditen für die Anleger erwirtschaften.

Herr Didas, Sie vertreten Privatanleger von UDI. Die Anleger der von der Insolvenz bedrohten UDI-Gesellschaft wurden nun ersucht, einem freiwilligen Forderungsverzicht zuzustimmen, da sonst möglicherweise ein Totalausfall des Investments droht. Sollten die Anleger dieses Angebot annehmen?
Patrick Didas: Wir haben den von uns vertretenen Mandanten dazu geraten, das Angebot nicht anzunehmen. Die Anleger würden mit einer solchen Vereinbarung auf einen Großteil Ihrer Forderungen verzichten. Und zwar nicht nur gegenüber der UDI-Gesellschaft selbst, sondern auch gegenüber Dritten, wie etwa Vermittlern. Hier spielt das betroffene UDI-Unternehmen gerade mit der Angst der Anleger.

Wie sollten sich Anleger der anderen UDI Gesellschaften nun verhalten?
Patrick Didas: Sollte die von der UDI geforderte Vereinbarung nicht von einem Großteil der Anleger akzeptiert werden, droht den weiteren UDI-Unternehmen mit solchen Nachrangabreden das gleiche Schicksal. Auch Anleger von anderen UDI-Gesellschaften sollten keinesfalls blind auf die Ausführungen der UDI vertrauen und zugesendete Vereinbarungen nicht einfach ungeprüft unterschreiben.

UDI hat Jahresabschlüsse einzelner Gesellschaften wiederholt zu spät eingereicht. Einen Gesamtkonzernabschluss weist UDI nicht aus. Wie transparent ist UDI für Anleger?
Kai Schröder: Die UDI-Gesellschaften legen ihre Jahresabschlüsse seit Jahren deutlich verspätet offen. Zudem veränderte die UDI gerade in den letzten vier Jahren ihre Praxis und hinterlegte zunehmend mehr Jahresabschlüsse, sodass die Investoren die Jahresabschlüsse nur noch gegen eine Gebühr beim Bundesanzeiger einsehen können. Um Anlegern einen Eindruck über die wirtschaftliche Lage des Konzerns zu geben, sollte ein Konzern wie UDI, der allein aus über 70 inländischen Einzelgesellschaften besteht, eigentlich einen Konzernabschluss erstellen. Das macht UDI aber eben nicht. Kaum ein Anleger wird sich die Mühe machen, die Bilanzen von den mehr als 70 Konzerngesellschaften zu kaufen, zu lesen und zu konsolidieren. Von den vielen Konzerngesellschaften im europäischen Ausland ganz abgesehen. Zusammengefasst kann man sagen, dass sich der UDI-Konzern bewusst vor den Investoren versteckt und maximal intransparent ist.

Wurde UDI von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ausreichend kontrolliert?
Kai Schröder: Seit der Revision des Vermögensanlagegesetzes im Jahr 2015 sollte die Bafin diese Art von Gesellschaften stärker überwachen. Seitens des Gesetzgebers wurde ein stimmiges Marktaufsichtskonzept für die Aufsichtsbehörde entwickelt, dass diese aber nicht entschieden nutzt. Die Mehrheit der letzten Finanzskandale finden ihre Ursache auch darin, dass die pünktliche Einreichung der Jahresschlüsse der Unternehmen seitens der Bafin nicht scharf kontrolliert wurde. Es gab in der Vergangenheit noch nicht einmal einen elektronischen Austausch zwischen der Bafin und dem Bundesanzeiger, der für die Offenlegung der Jahresabschlüsse zuständig ist. Der Bundesanzeiger kannte somit nicht den Zeitpunkt, an dem die Gesellschaften nach dem Vermögensanlagengesetz ihre Jahresabschlüsse spätestens einreichen mussten. Aufgrund dieser mangelnden Koordination der staatlichen Stellen werden die Anbieter von Vermögensanlagen kaum kontrolliert. Das Bundesministerium für Finanzen hat dieser laschen Praxis der Aufsicht zudem Raum gegeben.

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Haben Biogasanbieter momentan generell Probleme oder sind die Probleme von UDI selbstverschuldet?
Kai Schröder: Eine Biogasanlage ist eigentlich eine sehr profitable Investition, wenn sie von Profis umgesetzt wird und die Anlage ein vernünftiges Konzept zur Nutzung des produzierten Stroms und der Wärme aufweist. Allerdings ist die Wertschöpfungskette einer Biogasanlage für den Betreiber wesentlich länger und komplexer als etwa bei einer Photovoltaikanlage oder einer Windenergieanlage. Biogasanlagen sind zudem witterungsbedingt starken Ernte- und damit Ertragsschwankungen ausgesetzt. Wenn aber die Energiepflanzen aufgrund der Trockenheit nicht auf den eigenen Äckern wachsen, müssen diese zum Betrieb der Biogasanlage zu höheren Kosten von weit her zugekauft und transportiert werden. Gut gemanagte Biogasanlagen haben aber kaum Probleme, Ernte- und Ertragsschwankungen zu überstehen.

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