Haftbefehl gegen Winterkorn US-Klage hat keine Auswirkung auf die Rechtslage von Volkswagen

Die Anklage der US-Justiz gegen den früheren VW-Chef Martin Winterkorn soll keine Auswirkungen auf die Rechtslage des Unternehmens haben.

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In Deutschland ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig unter anderem wegen Betrugsverdachts gegen den Ex-Chef. Quelle: dpa

Wolfsburg Die US-Klage samt Haftbefehl gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn hat laut Konzernkreisen die Rechtslage für das Unternehmen nicht verändert. Gleichwohl sei es auch für die zivilrechtlichen Verfahren vergleichsweise wichtig, was Winterkorn in der Abgasaffäre gewusst habe und was nicht, sagte eine informierte Person der Deutschen Presse-Agentur. Denn auch im Fall der Kundenklagen werde vorgetragen, dass Winterkorn erst im September 2015 zweifelsfrei von den Diesel-Manipulationen erfahren habe. Die US-Anklage habe aber keine Auswirkungen auf die tatsächliche Einschätzung dazu, was der frühere VW-Konzernchef gewusst habe.

Die US-Justiz will Winterkorn wegen Betrugs in der Abgasaffäre zur Rechenschaft ziehen. Ihm wird außerdem Verschwörung zum Verstoß gegen Umweltgesetze und zur Täuschung der Behörden vorgeworfen. In Deutschland ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig unter anderem wegen Betrugsverdachts gegen Winterkorn. Dieser war im September 2015 von seinem Amt zurückgetreten - kurz nachdem US-Behörden Manipulationen bei Dieselautos aufgedeckt hatten.

Im Fall der Klagen von Diesel-Kunden, die Entschädigungen verlangen, liegen nach Angaben aus informierten Kreisen bislang rund 3000 Urteile vor. Davon endeten rund 70 Prozent mit einer Klageabweisung. Insgesamt seien etwa 17 000 Kundenklagen anhängig, zudem habe es zehn Entscheidungen von Oberlandesgerichten gegeben. Auch in diesen Fällen seien die Klagen abgewiesen worden.

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