Die Behörde will prüfen, ob die dafür reservierten Frequenzen sich gegenseitig stören. Ein Ergebnis sollte eigentlich vor der am 25. Januar auslaufenden Bewerbungsfrist für die 5G-Versteigerung vorliegen. Doch die Verträglichkeitsprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Fällt sie negativ aus, würden Werksnetze den Vorzug bekommen. Der schnelle Aufbau von 5G-Netzen für die Fabrik 4.0 habe Vorrang, heißt es aus Regierungskreisen. Die Städte und die Mitglieder des Bundesverbandes Glasfaseranschluss fürchten, dass ihnen der Zugang zum 5G-Markt versperrt wird. Dabei würde nur mit regionalen 5G-Netzen eine „Flächendeckung möglich“, heißt in einem jetzt verschickten Protestbrief an mehrere Bundesminister.
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