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Aufgehobene 5G-Auktion„Wir wehren uns lediglich gegen Diskriminierung“

Dem Glasfaseranbieter EWE Tel gelang ein historischer Sieg gegen die Bundesnetzagentur. Geschäftsführer Norbert Westfal schlägt jetzt einen Kompromiss vor.Nele Husmann 11.02.2025 - 11:53 Uhr
Foto: dpa Picture-Alliance

WirtschaftsWoche: Herr Westfal, überrascht es Sie, dass die Bundesnetzagentur sich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wehrt, wonach die 5G-Frequenzauktion von 2018 aufgehoben wird?
Norbert Westfal: Dass die Bundesnetzagentur nun versucht, noch etwas zu retten, überrascht mich nicht. Allerdings kann sie sich nur geringe Chancen ausrechnen. Die Erfolgsquote von Nichtzulassungsbeschwerden beträgt statistisch etwa zehn Prozent. Das Urteil aus Köln war sehr klar. Es erklärte das Verfahren zur Frequenzvergabe von 2018 als rechtswidrig, weil es eine unzulässige Einflussnahme zugunsten der Mobilfunknetzbetreiber gab. Heimlich wurde in einem Hinterzimmer die Diensteanbieterverpflichtung, die über 20 Jahre Wettbewerb und Wachstum des deutschen Mobilfunkmarktes gewährleistete, gestrichen. Das Verhandlungsgebot, das an dessen Stelle eingeführt wurde, taugt nichts. Als Betroffene können wir den Rechtsverstoß nicht tolerieren. Die Netzbetreiber versuchen jetzt eine Täter-Opfer-Umkehr. Das lassen wir uns nicht bieten.

Die Netzbetreiber argumentieren, dass Investitionen in die Netze rentabel sein müssen. Zudem wird gewarnt,  dass sich Konzerne wie Amazon im deutschen Mobilfunk breit machen könnten, wenn die Netzbetreiber von den Nutzern nur die Eigenkosten verlangen dürfen. 
Diese Argumentation beschwört alte Schreckgespenster herauf. Schon vor acht Jahren wurde mit den drohenden Over-the-Top-Anbietern argumentiert, doch noch sind sie in keinem europäischen Land erschienen. Und was ist denn die Gefahr? Selbst wenn sie kämen, würden sie Investitionen in die Infrastruktur nicht gefährden, sondern unterstützen. Wir wollen keine Geschenke, sondern gute Mobilfunkvorleistungen zum fairen Preis einkaufen. Die Entgelte für den Mobilfunk werden von den Mobilfunknetzbetreibern selbst festgelegt, nicht von der Bundesnetzagentur. Wir wehren uns lediglich gegen eine Diskriminierung gegenüber dem eigenen Vertrieb der Netzbetreiber. 

Foto: PR
Zur Person
Norbert Westfal steht seit 14 Jahren an der Spitze der EWE Tel, dem regionalen Kommunikationsanbieter des Oldenburger Versorgers EWE. Zuvor war der Manager bereits in Führungspositionen bei Vodafone und Mannesmann beschäftigt.

Statt einer neuerlichen Prozessserie schlagen Sie vor, nicht die gesamte 5G-Frequenzvergabe neu durchzuführen. Sie wollen allein das Verhandlungsgebot ergänzen.
Die Bundesnetzagentur sollte sich auf einen Kompromiss einlassen. In der zurückliegenden Frequenzvergabe hatte die Bundesnetzagentur ausdrücklich für möglich gehalten, dass sich das neue Verhandlungsgebot als nicht ausreichend erweist, und sogar Übergangslösungen bis zu einer Neuregelung erwogen. Dass das Verhandlungsgebot nicht funktioniert, sehen wir nach fünf Jahren überdeutlich im Markt. Alles spricht dafür, die rechtswidrig abgeschaffte Diensteanbieterverpflichtung wieder einzuführen. Wenn die Bundesnetzagentur dennoch am Verhandlungsgebot festhalten will, stehen wir dem nicht im Weg, wenn drei Dinge sichergestellt werden: Diskriminierungsfreie Angebote, das Verbot von Vergeltungskündigungen, und dass 1&1, der vierte Netzanbieter, alle Leistungen, auch die, die er von anderen bezieht, weiterverkaufen darf.

Wie werden Sie denn aktuell diskriminiert?
Diensteanbieter wie wir sollten nicht schlechter gestellt werden als der interne Vertrieb. Wir wollen für Vorleistungen dieselben Preise zahlen, wie die Netzbetreiber sie auch intern verrechnen – also Endkundenpreis minus Aufwendungen für Marketing und Vertrieb. Aber es geht uns um mehr als nur den Preis: auch das Angebot der Vorprodukte für die Diensteanbieter sollte diskriminierungsfrei sein. Derzeit bieten Netzbetreiber Serviceprovidern ausschließlich auf 50 MBit Downloadgeschwindigkeit gedrosselte 5G-Leistungen an.

Telekom, Vodafone und Telefónica reservieren 5G-Angebote mit schnellen Daten also exklusiv für ihr eigenen Marken?
Exakt, und das, obwohl es technisch keinerlei Beschränkungen gibt. Uns bleibt gar nichts anderes übrig als nur gedrosselte Angebote zu vermarkten, weil uns die wahre 5G-Leistung gar nicht verkauft wird. Die Bundesnetzagentur spricht da von einer „weichen Leitplanke“ – ein bisschen Diskriminierung soll also schon erlaubt sein. Das reicht uns nicht. Als Glasfaseranbieter lassen wir im Open Access andere unsere Leistungen ohne Diskriminierung vermarkten, obwohl jeder sein eigenes Netz bauen dürfte. Das sollte im Mobilfunk mit den knappen Frequenzen erst recht so sein. Der Wettbewerb fördert das Allgemeinwohl, und der Auftrag der Bundesnetzagentur ist laut Gesetz, den Wettbewerb gerade im Mobilfunk zu fördern. Und wir fordern nur das mildeste Mittel: Eine  Gleichbehandlung. Mit Hilfe von uns Dienstanbietern können die teuer gebauten 5G-Netze besser ausgelastet und damit wirtschaftlicher betrieben werden.

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von Nele Husmann

Was meinen Sie mit Vergeltungskündigungen?
Es ist eine reale Gefahr, dass ein Netzbetreiber uns den kompletten Vertrag mit kurzer Frist kündigt, falls wir Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einlegen. Diese Sorge ist wahrscheinlich der Grund, warum bislang noch kein Diensteanbieter die Agentur zu einem Streitbeilegungsverfahren angerufen hat. Das Risiko für uns Diensteanbieter ist einfach zu groß. Wir brauchen Vertragssicherheit. Privatkunden haben meist Vertragslaufzeiten von zwei Jahren. Geschäftskunden müssen wir Stabilität durch längerfristige Verträge zusichern, damit sie zu unserem Festnetzangebot passen. Die Versorgungssicherheit der Endkunden ist durch Vergeltungskündigungen bedroht.

Zusätzlich wollen Sie durchsetzen, dass auch 1&1 bundesweit Mobilfunkvorleistungen anbieten darf. Dabei sind die selbst Roaming-Kunde bei Vodafone.
Die 5G-Frequenzvergabe erfolgte an vier Netzbetreiber, also sollten wir auch von vier Netzbetreibern Vorleistungen einkaufen dürfen. Die Bundesnetzagentur setzt in ihrem Entwurf der neuen Bedingungen selbst auf eine Belebung des Vorleistungsmarktes durch 1&1. Es ist ein offenes Geheimnis, dass Vodafone 1&1 vertraglich untersagt hat, ihre Leistungen anderen Mobilfunkanbietern zu verkaufen – denn diese Kommunikation würde letztlich auch über ihr Netz laufen. Aber dieses Weiterverkaufsverbot muss untersagt werden. Das würde den Markt für uns Diensteanbieter beleben und kommt den Endkunden und der Wirtschaft zugute, weil es mehr Angebot bringen könnte. Und es würde auch der im Aufbau befindlichen 1&1 helfen, sich schneller zu etablieren.

Das Bundeskartellamt und die Monopolkommission haben bereits ähnliche Vorschläge zu Belebung des Wettbewerbs gemacht.
Im Mobilfunksektor findet ganz augenscheinlich eine Abschottung statt. Wir sind sicher, dass die Bundesnetzagentur in engem Austausch mit den anderen beiden Wettbewerbsbehörden steht. Eigentlich hatten wir auf einen frischen Wind gehofft, weil die neue Vizepräsidentin Daniela Brönstrup inzwischen an Bord ist. Doch offensichtlich gab es eine gewisse Vorfestlegung. Aber „weiche Leitplanken“ sind einfach untauglich, das Problem im Wettbewerb zu lösen. Die Konvergenz zwischen Festnetz und Mobilfunk nimmt Fahrt auf und ist gerade für Geschäftskunden im Mittelstand wichtig. Diese Entwicklung sollten wir nicht beschränken.

Ganz ähnlich formulieren es auch die Monopolkommission und das Bundeskartellamt. Warum stellen diese Behörden sich denn gegen die Bundesnetzagentur?
Das Bundeskartellamt ist in Wettbewerbsfragen ohne Zweifel sehr erfahren und höchst kompetent und es sieht eine deutliche Gefahr für den Wettbewerb im Mobilfunkbereich. Das steht für sich und dem ist nichts hinzuzufügen.

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