DSGVO Das bedeutet Facebooks neue Datenrichtlinie für Nutzer

Facebook informiert Nutzer über die Verwendung ihrer Daten. Gleichzeitig will das Netzwerk aber die Zustimmung zur Gesichtserkennung einfordern.

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Facebook hat seine Nutzungsbedingungen überarbeitet – und sie auch auf WhatsApp, Instagram und Oculus ausgeweitet. Quelle: Screenshot Facebook

Düsseldorf Viele Möglichkeiten bleiben Facebook-Nutzern auf den ersten Blick nicht. „Bitte akzeptiere unsere aktualisierten Nutzungsbedingungen, um Facebook weiter zu nutzen“, heißt es im Pop-up-Fenster, das sich öffnet, wenn Nutzer sich aktuell im sozialen Netzwerk einloggen.

Unten rechts im Fenster: Ein blauer Button mit den Worten „Ich stimme zu“. Wer nicht zustimmen möchte, findet über einen Link die Option, sein Facebook-Konto zu löschen.

Anlass ist nicht etwa der Datenskandal um Cambridge Analytica, sondern die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die in der EU ab 25. Mai gilt. Ziel der Verordnung ist es, personenbezogene Daten besser zu schützen und zu dokumentieren, wie diese genutzt werden – dazu gehört auch mehr Transparenz für die Nutzer.

Facebook informiert die Nutzer daher darüber, wie personenbezogene Daten, die sie in ihrem Profil angegeben haben, unter anderem für die Personalisierung von Inhalten und Produkten genutzt werden. Das soziale Netzwerk hat seine Nutzungsbedingungen, die Cookie-Richtlinie und die Datenrichtlinie aktualisiert.

Nutzer können verhindern, dass sie auf Grundlage ihres Surf-Verhaltens auf anderen Internetseiten, mit denen Facebook zusammenarbeitet, personalisierte Werbung angezeigt bekommen. Facebook bezeichnet dies als die Anzeige „relevanter“ Werbung. „Wenn wir beispielsweise erfahren, dass du kürzlich eine Lampe gekauft hast, zeigen wir dir möglicherweise Werbeanzeigen für Teppiche oder Kissen“, heißt es zur Erklärung.

Dass Facebook die sogenannten Partnerdaten generell nutzt, können Nutzer allerdings nicht verhindern. Mehr dazu erfahren Nutzer in der Datenrichtlinie. Beispielsweise werden die Informationen genutzt, um den Newsfeed zu personalisieren oder Veranstaltungen vorzuschlagen.

Die Nutzungsbedingungen wurden jetzt auch auf die Facebook-Töchter WhatsApp, Instagram und Oculus ausgeweitet.

Unter dem Deckmantel der DSGVO holt sich Facebook allerdings auch die Zustimmung zur Nutzung der umstrittenen Gesichtserkennung im sozialen Netzwerk ein. Wer nicht auf „Akzeptieren und fortfahren“ klicken möchte, muss erst einmal auf „Dateneinstellungen verwalten“ klicken, um über die Vorteile der Gesichtserkennung informiert zu werden. Erst im nächsten Schritt gibt es die Möglichkeit, die Technologie zu deaktivieren.

Doch keine Sorge: Den Nutzungsbedingungen von Facebook müssen Sie zwar zustimmen. Aber auch, wenn Sie sich heute morgen voreilig durch die Informationen geklickt und allem zugestimmt haben, können Sie einige Entscheidungen auch im Nachhinein revidieren.

So geht's: Zu den Einstellungen gelangen Sie, indem Sie in ihrem Facebook-Profil oben rechts auf den Pfeil neben dem Fragezeichen klicken. Der vorletzte Punkt, der sich im aufklappenden Menü öffnet, ist „Einstellungen“.

Gesichtserkennung

Facebook hat nun auch in Europa die umstrittene Funktion der Gesichtserkennung aktiviert. Sie dient dazu, Fotos und Videos einer Person eindeutig zuzuordnen. Facebook gleicht das Profilbild eines Nutzers mit Fotos und Videos ab, in denen der Nutzer markiert wurde. „So erkennen wir, wenn du auf anderen Fotos und in anderen Videos zu sehen ist, und können dir eine bessere Erfahrung auf unserer Plattform liefern“, heißt es.

Damit gemeint ist zum einen, dass Personen einfacher markiert werden sollen, zum anderen will Facebook nach eigenen Angaben dadurch Missbrauch vermeiden, also zum Beispiel, dass Menschen auf Fotos markiert werden, auf denen sie gar nicht zu sehen sind oder dass Menschen Fake-Pofile mit fremden Fotos erstellen. Außerdem soll Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen dadurch Informationen bekommen, wer auf einem Foto oder Video zu sehen ist.

Wenn Sie die Gesichtserkennung deaktivieren möchten, klicken Sie in ihren Einstellungen in der linken Leiste auf „Gesichtserkennung“. Klicken Sie auf „Möchtest du zulassen, dass Facebook dich auf Fotos und in Videos erkennt?“ und wählen Sie „Nein“ aus.

Zugriff auf Informationen

Wenn Sie noch einmal genau überprüfen möchten, welche Informationen Sie bei Facebook geteilt haben und was damit gemacht wird, klicken Sie im Einstellungen-Bereich links auf „Deine Facebook-Informationen“ und dann in der Zeile „Zugriff auf deine Informationen“ auf „Ansehen“.

In diesem Bereich können Sie zum Beispiel auch noch einmal überprüfen, auf welchen angenommenen Interessen die für Sie angezeigten Werbeanzeigen beruhen.

Daten verwalten

Wenn Sie im Bereich „Deine Facebook-Informationen“ auf „Verwaltung deiner Informationen“ klicken, öffnet sich ein Formular. Mit diesem Formular können Sie Ihre Daten verwalten und „Einspruch gegen gewisse Arten der Weiterverarbeitung ihrer persönlichen Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einlegen“.

Wählen Sie aus, ob Sie die Einstellungen für Facebook oder Instagram überprüfen möchten. Klicken Sie auf „Ich möchte meine Daten verwalten.“

Nun können Sie auswählen, welche Einstellungen Sie überprüfen möchten, zum Beispiel, was mit Ihren Standortdaten passiert, welche Apps mit ihrem Facebook-Konto verbunden sind oder welche Werbepräferenzen für Sie hinterlegt sind. Sie können auch erfahren, wie Sie ihr Konto löschen oder deaktivieren können.

Unter dem Formular erscheint dann in dünner Schrift ein kurzer Text, der Sie über ihre Möglichkeiten informiert. Meist gibt es einen Link zum Hilfebereich, in denen es ausführlichere Erklärungen gibt sowie einen Link zum Bereich in den Einstellungen, in dem Sie Änderungen vornehmen können.

Einwand gegen Verwendung der Daten erheben

Wählen Sie den untersten Punkt der Liste aus, um einen Einwand bezüglich der Verwendung ihrer Daten geltend zu machen. Dazu müssen Sie mehrere Textfelder ausfüllen.

Sie werden unter anderem aufgefordert, zu beschreiben, welche Rechte und Freiheiten durch die Verarbeitung ihrer Daten beschnitten werden. Das ausgefüllte Formular können Sie dann absenden.

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