Matthias Brückmann EWE und Ex-Chef prüfen gütliche Einigung

Der frühere EWE-Chef Matthias Brückmann hat gegen seine Entlassung bei dem regionalen Energieversorger geklagt. Vor Gericht einigten sich beide Parteien nun darauf, eine gütliche Einigung zu prüfen.

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Der EWE-Aufsichtsrat hatte im Februar 2017 entschieden, den damaligen Chef wegen „einer Vielzahl diverser grober Verfehlungen“ mit sofortiger Wirkung aus seinem Amt und dem Unternehmen zu entlassen. Quelle: dpa

Oldenburg Im Rechtsstreit um die fristlose Entlassung des früheren Vorstandsvorsitzenden des Energieanbieters EWE, Matthias Brückmann, wollen die Beteiligten eine gütliche Einigung prüfen. Damit folgten beide Seiten am Donnerstag einer Empfehlung des Richters Alexander Wiebe am Oldenburger Landgericht. Brückmann will mit dem Prozess erreichen, dass seine Kündigung für unwirksam erklärt wird und EWE ihm die ausstehenden Gehälter zahlt.

Der Aufsichtsrat des Oldenburger Unternehmens hatte im Februar 2017 entschieden, den damaligen EWE-Chef wegen „einer Vielzahl diverser grober Verfehlungen“ mit sofortiger Wirkung aus seinem Amt und dem Unternehmen zu entlassen. EWE zufolge hat Brückmann unter anderem bei einer Spende von 253.000 Euro an eine Stiftung des Ex-Boxweltmeisters Wladimir Klitschko gegen interne Unternehmensregeln verstoßen. Aus Sicht des Unternehmens hätte der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates die Zahlung genehmigen müssen.

Brückmanns Anwalt sieht kein Fehlverhalten, das einen Rauswurf rechtfertigt. Es sei bei EWE seit Jahren gängige Praxis gewesen sei, den Finanz- und Prüfungsausschuss über Spenden in einem jährlichen Bericht zu informieren.

In seinen Erläuterungen zählte der Richter zahlreiche Punkte auf, die unterschiedlich bewertet werden können. Als Fehlverhalten Brückmanns wertete er aber, dass es für die Klitschko-Spende keinen Beschluss des gesamten Vorstands gegeben hat. Als nächster Verhandlungstag wurde der 15. März festgesetzt.

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