Politischer Eingriff Aussetzung der Antragspflicht: Insolvenzen auf 20-Jahres-Tief

Die Zahl der Insolvenzen verringert sich in der Coronakrise. Im Oktober gingen die Fälle um fast die Hälfte zurück – Grund sind aktuelle Sonderregeln.

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Die Zahl der Insolvenzen geht insgesamt zurück. Quelle: dpa

Die Firmenpleiten in Deutschland sind auch im Oktober trotz veränderter Insolvenzantragspflicht deutlich zurückgegangen. Die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren brach um 45,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat ein, wie das Statistische Bundesamt am Freitag zu den vorläufigen Angaben mitteilte. Seit dem 1. Oktober ist ein Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit wieder verpflichtend, bei Überschuldung gilt die Befreiung wegen der Corona-Pandemie zunächst weiterhin bis Jahresende.

„Dies macht sich aber unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit noch nicht in den Zahlen der eröffneten Verfahren bemerkbar“, erklärten die Statistiker. Die im Oktober beantragten Verfahren dürften erst in den kommenden Monaten eröffnet werden und dann in die Statistik einfließen.

Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) schätzt das ähnlich ein. „Derzeit bewegen sich die Insolvenzzahlen trotz der gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise auf einem 20-Jahrestief“, sagte VID-Präsident Christoph Niering. „Ausschlaggebend hierfür sind die staatlichen Eingriffe in das Insolvenzgeschehen. Die temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, staatliche Hilfsmaßnahmen und das Kurzarbeitergeld zeigen eine deutliche Wirkung.“ Er erwartet zwar für das kommende Jahr einen deutlichen Anstieg der Insolvenzzahlen, nicht jedoch eine Pleitewelle.

Geschäftsaufgaben und Pleiten befürchtet etwa der Einzelhandelsverband HDE. Als Folge der Corona-Pandemie könnten bis zu 50.000 Einzelhandelsstandorte in den Innenstädten verloren gehen, schätzt er. Bei voll weiterlaufenden Kosten sei ein Offenhalten der Geschäfte betriebswirtschaftlich in vielen Fällen kaum sinnvoll möglich.

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