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VersichererDie dubiosen Methoden der Volksfürsorge

Mit dubiosen Methoden drängt die fast 100 Jahre alte Versicherung ihre Kunden zu Policen, bei denen sie in vielen Fällen mehr verlieren als gewinnen. Ob die zweifelhafte Offensive das Überleben der Vertriebstruppe sichert, ist jedoch fraglich.Melanie Bergermann 09.07.2012 - 06:00 Uhr

Der Tipp der Volksfürsorge-Berater eine Rentenpolice aus jungen Jahren gegen eine neue zu tauschen geht oft zulasten der Versicherten

Foto: WirtschaftsWoche

Norbert F. sitzt in seinem heimischen Arbeitszimmer. Er will eigentlich schon jetzt nicht mehr, aber er muss. Einige Wochen zuvor hatte er als Vertriebsassistent im Außendienst der Volksfürsorge angefangen. Noch einmal atmet der Mittdreißiger tief durch und greift zum Hörer. Als an der anderen Seite der Leitung jemand abnimmt, spult er sein Programm runter: „Guten Tag, mein Name ist F. Ich bin Ihr Berater.“ Weiter kommt er nicht. „Wenn Sie noch einmal anrufen“, blafft ihn der Kunde an, „dann kündige ich alle Versicherungen bei der Volksfürsorge.“

Reaktionen wie diese musste Norbert F. an jenem Tag mehrfach über sich ergehen lassen. Die Kunden sind sauer, weil vor ihm schon viele andere Vertreter von der Volksfürsorge bei ihnen angerufen haben. Alle paar Monate melde sich ein anderer Berater. Mit jeder Abfuhr fällt es Norbert F. noch schwerer, sich zu einem weiteren Telefonat zu überwinden. Sechs Monate hielt er das aus, dann schmiss er hin – wie viele seiner Kollegen. Nach internen Unterlagen, die der WirtschaftsWoche vorliegen, sind von 100 Vertriebsassistenten bei der Volksfürsorge nach drei Jahren kaum noch welche hauptberuflich für das Unternehmen tätig.

Schwere Krise

Das Unternehmen mit dem wärmenden Namen steckt in einer schweren Krise. Eine gigantische Fluktuation macht die verbliebenen Mitarbeiter mürbe und frisst oft mehr Geld, als die Berater einbringen. Seit Jahresbeginn sind die Verkaufszahlen der Organisation in den Keller gerauscht. Nach Informationen der WirtschaftsWoche steuert das Unternehmen aus Hamburg erstmals seit seiner Umstrukturierung in 2009 auf einen Verlust zu. Die Volksfürsorge gab hierzu keine Stellungnahme ab. Schon fürchten Mitarbeiter, der Eigentümer, der italienische Versicherungskonzern Generali, könnte die Volksfürsorge dichtmachen, so wie sie es schon mit anderen Unternehmen der Gruppe gemacht hat.

Minusgeschäft für die Kunden

Um das zu verhindern, versucht der Vorstand der Volksfürsorge, die Verkäufertruppe mit Vorgaben auf die Erfolgsspur zu setzen, die für die Kunden oft von Nachteil sein dürften. Neuester Coup: Die Berater sollen ihre Kunden im Rahmen einer „Vertriebsoffensive“ zu Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen beraten. Weil viele Versicherte in wirtschaftlich unsicheren Zeiten solche langfristigen Verträge mit fixen monatlichen Beiträgen scheuen, haben sich die Volksfürsorger für diese etwas Perfides einfallen lassen: Kunden, die etwa ihre Kapitallebensversicherung beitragsfrei gestellt haben, soll vorgeschlagen werden, diese Verträge zu kündigen. Der Rückkaufwert, den sie dafür erhalten, wird auf ein Depot bei der Generali eingezahlt. Mit dem Geld soll dann ein Teil der Prämien für die neue Berufs- und Erwerbsunfähigkeitspolice bezahlt werden.

Das Problem: Wer Lebensversicherungen kündigt und sich den bis dahin aufgelaufenen Rückkaufwert ausbezahlen lässt, macht meist ein Minusgeschäft. Denn ein solcher Vertrag muss im Durchschnitt zwölf Jahre laufen, damit der Kunde überhaupt sein Kapital zurückerhält. Fein heraus sind bei dem Tauschgeschäft jedoch die Berater, die für die neu abgeschlossenen Verträge eine Provision kassieren.

Marktanteile in der Lebensversicherung nach verdienten Brutto-Beiträgen 2010 (Klicken Sie für eine detaillierte Ansicht bitte auf die Grafik)

Foto: Bafin

Extrem hoher Druck

Die Idee des Policen-Wechsels ist der jüngste Höhepunkt einer fragwürdigen Strategie, die der traditionsreiche Versicherer seit Jahren fährt. Das fast 100 Jahre alte Unternehmen hat schon lange seine gewerkschaftlich-sozialdemokratischen Wurzeln gekappt. Spätestens mit dem Verkauf an die AachenMünchener 1988 und deren Übernahme durch den italienischen Versicherungskonzern Generali wurde die Volksfürsorge eine gewöhnliche Assekuranzfirma. Heute steht ihr Markenzeichen, eine stilisierte Sonne und der Werbespruch „Keine Sorge, Volksfürsorge“, nur noch für eine reine Vertriebsorganisation von Generali.

Damit ähnelt das Unternehmen Wettbewerbern wie MLP oder AWD. Nur dass die Volksfürsorge nicht wie MLP und AWD mit selbstständigen Handelsvertretern und einem breiten Angebot unterschiedlicher Anbieter arbeitet, sondern mit fest angestellten Beratern, die ausschließlich Policen der Generali-Gruppe verkaufen. Die Erträge der Volksfürsorge speisen sich somit nur aus Provisionen, die es für jede vermittelte Police gibt.

Obwohl Insidern zufolge Generali nicht von den Provisionen, sondern nur von den Verträgen profitieren will und von der Volksfürsorge keinen großartigen Gewinn erwartet, klagen Volksfürsorge-Mitarbeiter über extrem hohen Druck. „Der Vertrieb wird seit der Umstellung als Profitcenter gesehen“, sagt eine Führungskraft. „Es müssen ganz konkrete Ziele erfüllt werden.“ Inzwischen werden die Mitarbeiter von Existenzsorgen geplagt. „Wir haben Angst“, sagt eine Führungskraft, „dass die Volksfürsorge plattgemacht wird, wenn wir nicht genügend leisten.“

Die Mehrheit der Volksfürsorge ging 1988 an die AachenMünchener, die später vom italienischen Versicherungskonzern AMB Generali geschluckt wurde. Seit 2009 verkauft die Volksfürsorge nur noch Generali-Policen

Foto: dpa/Picture-Alliance

Rendite der Rentenversicherung (Klicken Sie für eine detaillierte Ansicht bitte auf die Grafik)

Foto: Aventus Finance

Die Sorge ist nachvollziehbar. Immerhin hatte der Mutterkonzern Generali im vergangenen Jahr schon den Außendienst der Tochter Central-Krankenversicherung aufgelöst, die seit 1998 zur Gruppe gehört. Und auch den Vertrieb der einst stolzen Aachen-Münchener-Versicherung haben die Italiener an die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) ausgelagert, an der Generali mit 40 Prozent beteiligt ist. Träfe es nun auch die Volksfürsorge, wäre das ein harter Schnitt für die Mitarbeiter. Die meisten müssten sich dann möglicherweise als freischaffende Vertreter durchschlagen, da die DVAG nur mit selbstständigen Beratern arbeitet.

6000 Euro Provision

Die Volksfürsorge hatte für Generali von Anfang an einen besonderen Reiz. Denn die fast 100 Jahre alte Marke ist in Deutschland sehr bekannt. Die wichtigsten Produkte sind Renten- und Lebensversicherungen. Diese werden meist für eine Laufzeit von mindestens 20 Jahre abgeschlossen und bescheren den Versicherern langfristig stabile Einnahmen. Die Vermittler erhalten daher für solche Verträge üppige Provisionen, die laut Branchenkennern bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro zwischen 3500 und 4500 Euro liegen. Die Volksfürsorge soll nach WirtschaftsWoche-Informationen für denselben Vertrag 6000 Euro bekommen – ein Betrag, den am Ende die Kunden bezahlen müssen. Die Volksfürsorge gab hierzu keine konkrete Stellungnahme ab.

Um die Einnahmen schnell und mit geringem Aufwand zu steigern, empfahl es sich für die Volksfürsorge, den Hebel an diesen Verträgen anzusetzen. Also beschloss der Vorstand kurz nach der Umstrukturierung 2009 eine sogenannte Bestandsmaßnahme durchzuführen, die bis Ende vergangenen Jahres lief. Dabei wurden, wie aus internen Dokumenten hervorgeht, zunächst 230.000 bestehende Renten- oder Lebensversicherungsverträge herausgefiltert, die vor 2002 abgeschlossen wurden.

Sodann wurden die Volksfürsorge-Mitarbeiter angehalten, Kontakt mit diesen Versicherten aufzunehmen und sie zu motivieren, zum Beispiel eine staatlich geförderte Riester- oder Rürup-Rente abzuschließen. Später wurde die Aktion auch auf Kunden mit neueren und fondsgebundenen Policen ausgeweitet. Dahinter steckte das raffinierte Kalkül, dass viele Kunden dafür kein Geld mehr hatten oder ausgeben wollten. In einem solchen Fall, heißt es in einem Brief des Vorstandssprechers vom 23. Februar 2009 an die Mitarbeiter, „kann der bestehende Vertrag beitragsfrei gestellt und ein geförderter Neuvertrag abgeschlossen werden“. Im Klartext: Der Kunde solle seine bisherige Versicherung ruhen lassen und die ersparten Beiträge in einen neuen, staatlich geförderten Rürup- oder Riester-Vertrag stecken. Die Volksfürsorge sagt hierzu: Ziel der Bestandsmaßnahme sei „die Beratung der Bestandskunden hinsichtlich der Schließung von Versorgungslücken“ sowie „ des Abschlusses von Neuverträgen über staatlich geförderte Produkte“ gewesen.

Auftritt

In Strukturvertrieben wie AWD, der einmal von Carsten Maschmeyer geführt wurde, gelten strenge Kleidervorschriften für Vermittler. Die Berater wirken deshalb oft zum Verwechseln ähnlich: Dunkler Anzug, weißes Hemd, farblose Krawatte. Kritiker raten, hinter das seriös wirkende Äußere zu blicken. So zeigte der Film "Versicherungsvertreter" MEG-Vermittler, die sich erst beim Kunden auf Augenhöhe einschmeicheln und hinterher mit dem flotten Sportwagen abrauschen. Das Erscheinungsbild kann blenden und verrät nichts über Beratungsqualität.

Foto: ap

Beratung im Büro

Gehen Sie zu Ihrem Versicherungsvertreter und schauen Sie sich sein Arbeitsumfeld an. Vermittler, die am liebsten im Wohnzimmer des Kunden Kaffee trinken, in der Sonne Cocktails schlürfen oder im Cafe Kuchen essen, haben vielleicht keine eigenen Räumlichkeiten, sondern nur ein Großraumbüro. Dort sitzen sie mit anderen Verkäufern, die über das Telefon oder das Internet Geschäfte anbahnen und vor Ort mit einer Schmalspurberatung die rasche Vertragsunterschrift suchen. Zwar hat der Ort der Beratung nichts mit der Qualität der Beratung zu tun, doch auf die Arbeitsweise des Beraters könnte er Hinweise liefern.

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Telefon? Nein Danke!

Ein Versicherungsvertreter braucht eine solide Basis, um Geld zu verdienen. Er sollte einen festen Kundenstamm haben und in einem stabilen Umfeld arbeiten. Wenn er darauf angewiesen ist, über das Telefon Geschäfte anzubahnen, sollten Interessenten vorsichtiger werden. Es könnte sich um jemanden handeln, der nur einmal einen schnellen Abschluss machen möchte und dann nie wieder zu sehen ist.

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Bieder feiern

Die zum Ergo-Versicherungskonzern gehörende Hamburg-Mannheimer hat für ihre besten 100 Vertreter eine rauschende Sex-Party in Budapest organisiert, in der traditionsreichen Gellert-Therme. Wüstenrot fuhr mit seinen Vertretern nach Rio, dabei streiften sie auch ein zweifelhaftes Gebäude. Mit solchen Feiern belohnen Finanzkonzerne Power-Vertreter, die besonders viele Verträge verkauft haben. Oft kommt bei solchen Vermittlern die Beratung zu kurz, weil sie zu sehr ans Geldverdienen denken.

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Ruhiges Arbeitsumfeld

Der Verkaufsdruck in der Versicherungsbranche ist groß, manchmal tragen auch Kostensenkungsprogramme von Aktiengesellschaften dazu bei. Wo Versicherer im Innendienst Kosten senken, müssen Vermittler oft besonders viele Abschlüsse liefern. Denn der Versicherer will seine Gewinnmarge erhöhen. Das Bedürfnis der Kunden nach gutem Service und günstigem Versicherungsschutz muss da oft zurückstehen.

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Orientierung am Bedarf

Verkäufer reden gerne und stellen ihren Kunden dann Fragen, die nur in ihrem Sinne beantwortet werden können. Das leitet dann meist schnell über in den Verkauf einer ganz speziellen Versicherung. Gute Berater erkundigen sich dagegen nach den Bedürfnissen und checken, ob ein Kunde die wichtigen Versicherungen hat, wie etwa eine private Haftpflicht oder einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit. Als Kunde sollten Sie sagen, was Ihnen wichtig ist. Ob jemand eine Versicherung überhaupt benötigt, hängt auch von der Risikobereitschaft und dem Vermögen des Kunden ab. Wer finanziell gut dasteht, kann einen Schaden auch mal selbst tragen.

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Selbstbewusstsein

Hochwertige Beratung ist nicht umsonst, auch wenn manche Versicherungsvertreter diesen Eindruck gerne erwecken. Seriöse Vermittler nennen daher vor der Beratung ihren Preis und lassen den Kunden entscheiden, ob er damit einverstanden ist. Das kann ein Honorar sein, das vorher vereinbart wird. Es kann aber auch eine Provision sein, die hinterher von den ersten Beiträgen an die Versicherung abgezogen wird. In jedem Fall sollte der Kunde wissen, was er bezahlt - und was er dafür bekommt. Denn die Kehrseite des Preises ist die Leistung, die jedoch sehr unterschiedlich ausfallen kann.

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Wettbewerb

Kein Versicherungsunternehmen ist in allen Bereichen ausgezeichnet. Vertretern, die nur die Produkte eines einzigen Anbieters verkaufen, sollte daher mit Skepsis begegnet werden. Wenn man - so wie der für die Versicherungsaufsicht zuständige Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf diesem Bild - alle Äpfel in einen Korb legt, bleibt vielleicht nicht viel übrig, wenn ein paar faule drin sind. Oder es fallen ein paar Äpfel heraus und haben dann Beulen. Vertrauen bildend könnte hier wirken, wenn in der Beratung auch Schätzchen anderer Gesellschaften empfohlen werden.

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Prozente

Neuerdings können Kunden mit dem Vermittler verhandeln, ob dieser einen Teil seiner Provision weitergibt. Am günstigsten für den Kunden sind oft Tarife ohne jegliche Provision, sogenannte Honorartarife. Doch die meisten Vermittler haben dies noch nicht im Angebot. Denn diese Tarife basieren auf einem anderen Entlohnungssystem. Damit der Vermittler hier etwas verdient, muss er mit dem Kunden ein Honorar vereinbaren. Gute Vertreter kennen günstigere Einkaufsmöglichkeiten und weisen ihren Kunden darauf hin, etwa auf Fonds-Produkte.

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Bedenkzeit

Schlussverkaufsmentalität ist bei Versicherungen fehl am Platze. Vertreter, die mit scheinbaren Vorteilen auf eine sofortige Unterschrift drängen, wollen oft nur den schnellen Abschluss und denken zu wenig an den Kunden. Sie sind häufig auch nicht an einer dauerhaften Beziehung interessiert. Wer dagegen auch anderen Zeit zum Nachdenken gibt, so wie der ehemalige Handballtrainer und Versicherungsvertreter Heiner Brand, und seine Kunden nicht zur Unterschrift drängt, wird auf Dauer mehr Anerkennung erfahren.

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Ausbildung

Versicherungen sind ein komplexes Gebiet. Das lernt man nicht in ein paar Wochenendseminaren. Kunden sollten sich daher ausführlich darüber informieren, welchen Hintergrund und welche Erfahrung der jeweilige Berater hat. Anhaltspunkte liefern folgende Fragen: Wie lange ist er in dem Beruf? Hat er eine akademische Ausbildung? Wo hat er sich weitergebildet und wie oft? Bei welchen Unternehmen hat er gearbeitet? Auf Dauer wäre eine gesetzliche Regelung über die Ausbildung von Beratern zwar besser, doch damit ist vorerst nicht zu rechnen.

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Protokolle

Damit beide Seiten wissen, was in der Beratung besprochen wurde, ist ein Protokoll verpflichtend. Es sollte verständlich sein und auch ausführlich auf die Risiken und Nachteile einer Entscheidung eingehen. Oft sind die Protokolle von Vermittlern aber nicht nachvollziehbar und gehen am Bedarf vorbei, kritisieren Verbraucherschützer.

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Wenig Papier

Viele Versicherer haben es sich angewöhnt, an den Kunden Papierberge weiter zu leiten. Dies liest kein normaler Kunde. Dies dient nur der rechtlichen Absicherung des Versicherers und des Vertreters und vergammelt beim Kunden. Gute Vertreter haben die Kernaussagen übersichtlich auf einem Blatt Papier zusammengefasst, sie vermeiden überdies das Fachchinesisch. Schuld an den Papierbergen ist übrigens der Gesetzgeber. Damit wollte die Politik dem Verbraucher etwas Gutes tun, das Gegenteil wurde erreicht.

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Vorteilhafte Altverträge

Auf den ersten Blick schien der Tausch attraktiv, schlimmstenfalls gefahrenlos. Immerhin erhielt der Kunde dadurch ein weiteres Standbein für seine Alterssicherung. Beim genauen Hinsehen erweist sich ein solcher Tausch jedoch als ziemliche Zitrone für viele Versicherte.

Grund: Alte Verträge sind oft vorteilhafter als neue. Seit 2000 wurde der Garantiezins für Kapitallebensversicherungen kontinuierlich von 4,0 auf aktuell 1,75 Prozent gesenkt. Während Beiträge in die Altverträge also weiterhin vergleichsweise attraktiv verzinst werden, ist dies bei neueren Policen nicht der Fall. Zudem müssen die Erträge aus Verträgen, die von 2005 an abgeschlossen wurden, im Gegensatz zu den Vorgängern versteuert werden. Vor diesem Hintergrund ist es höchst zweifelhaft, ob es sich aufgrund der staatlichen Förderung von Riester und Rürup für den Kunden lohnt, einen neuen Vertrag abzuschließen, statt den alten weiter zu bedienen.

„In der Regel ist das nicht sinnvoll, weil der neue Vertrag wieder Kosten produziert, die der Kunde über die Beiträge erst einmal abzahlen muss“, sagt Davor Horvat, Honorarberater in Karlsruhe, der nicht von Provisionen lebt, sondern sich von seinen Kunden direkt bezahlen lässt. Bei einer Lebens- oder Rentenversicherung sei die Gewinnschwelle oft erst nach zwölf Jahren erreicht, erst dann würden sämtliche Beitragszahlungen zum Großteil verzinst. Diesen Punkt hätten Kunden mit alten Verträgen ja oft schon erreicht.

Generali kann die Beitragsfreistellung von Altverträgen und die Umleitung der Prämien in neue Verträge nur recht sein. Denn die Italiener leiden wie ihre Wettbewerber unter den Altverträgen, für die sie den Kunden eine hohe Verzinsung versprochen haben. Seit der Niedrigzinspolitik im Zuge der Finanzkrise fällt es den Versicherern immer schwerer, die alten Zusagen zu erwirtschaften. Je weniger sie davon einhalten müssen, desto besser.

Schlechte Tipps der Volksfürsorge-Berater
Wer auf Anraten des Volksfürsorge- Beraters etwa seine alte, hoch verzinste Kapitallebensversicherung beitragsfrei stellte, um die Prämie in eine staatlich geförderte Rürup- oder Riester-Rentenversicherung einzubezahlen, hat oft mit Zitronen gehandelt. Der Lebensstandard im Alter bleibt häufig unter dem bisher erwartbaren Niveau.
Der Vorschlag der Volksfürsorge-Berater, eine Versicherung aufzulösen, um sich mit dem Rückkaufwert gegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit abzusichern, ist teuer. Häufig bekommen die Kunden nicht einmal ihre eingezahlten Beiträge zurück.
Die Idee der Volksfürsorge-Berater, etwa eine Rentenpolice aus jungen Jahren gegen eine neue zu tauschen, geht oft zulasten der Versicherten. Diese zahlen dann erst mal über viele Jahre die Kosten des neuen Vertrags ab. In die Altersvorsorge wandert kaum etwas.

Ist der Hund über die Privat-Haftpflicht mitversichert? - Nein!

In der Privat-Haftpflichtversicherung sind zwar Schäden von einigen Haustieren mitversichert. Würde die Katze zum Beispiel einem Besucher die Hand oder den Arm zerkratzen, würde sie berechtigte Ansprüche wie Arztkosten oder Schmerzensgeld übernehmen. Für Hunde aber ist eine eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherung notwendig.

Der Halter muss sogar dann für seinen Hund haften, wenn er an dem Vorfall keine Schuld trifft - das nennt sich unter Juristen „Gefährdungshaftung“. Bestenfalls wird ein Mitverschulden des Geschädigten zu Gunsten des Hundebesitzers berücksichtigt - meist aber erst nach einem langen und teuren Gerichtsverfahren.

Ein anderes Missverständnis: Freunde oder Nachbarn, die mal auf einen Hund aufpassen, glauben mitunter, nur der Hundehalter könne haftbar gemacht werden. Richtig ist: Der Gesetzgeber hat im Paragraphen 834 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine spezielle Haftung des Tieraufsehers geschaffen. Anders als der Hundebesitzer kann der Hunde-Aufseher sich allerdings der Haftung entledigen, wenn er seine Unschuld nachweist. Immerhin ist das private Hüten fremder Hunde bei vielen Privat-Haftpflichtversicherungen mitversichert.

Die Texte basieren auf Informationen aus einer Artikelserie, die die Gothaer Versicherung veröffentlicht hat. Autor der Serie ist der Versicherungsjournalist Andreas Kunze.

Foto: dpa

Reicht nach einem Einbruch eine Anzeige bei der Polizei? - Nein!

Einbruchdiebstahl gehört zu den versicherten Risiken einer Hausratversicherung. Eine Schadenmeldung beim Versicherer sowie eine Anzeige bei der Polizei reicht aber nicht. Für die Schadenregulierung müssen Versicherungsgesellschaft und Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der verschwundenen Gegenstände erhalten - im Versicherungsdeutsch „Stehlgutliste“. Dazu gehören möglich präzise Angaben.

Für die Abgabe der Stehlgutlisten gibt es keine festen Fristen, es kommt jeweils auf die persönliche Situation an. Wenn ein Versicherungskunde zum Beispiel schwer erkrankt ist und sich sonst niemand kümmern kann, bleibt mehr Zeit. Wenn der Kunde sich zu lange Zeit lässt oder die Liste gar nicht erstellt, kann der Versicherer die Schadenregulierung ganz oder teilweise verweigern.

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Ist das Rad versichert, wenn es im Garten steht? - Nein!

In der Hausrat-Police sind Fahrräder generell mitversichert. Wird das Fahrrad also bei einem Brand zerstört oder bei einem Wohnungseinbruch entwendet, erhält der Besitzer grundsätzlich den Neupreis erstattet. Zu unterscheiden ist jedoch, ob es sich um einen „Einbruch-Diebstahl“ gehandelt hat oder um einen „einfachen Diebstahl“.

Wurde in die abgeschlossene Wohnung, den abgeschlossenen Keller oder die abgeschlossene Garage eingebrochen, gibt es kein Problem. Doch wer einen umzäunten Garten hat und glaubt, das Fahrrad wäre dort genauso versichert, liegt falsch. Wenn das Fahrrad aus einem aufgebrochenen Gartenhäuschen verschwindet, wäre das wiederum ein versicherter Schaden.

Wenn der einfache Diebstahl des Drahtesels mitversichert wird, kostet das in der Regel einen Prämienaufschlag. Das Fahrrad kann dann auch vor dem Kino oder dem Arbeitsplatz gestanden haben - allerdings natürlich gesichert.

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Ist viel Schnee auf dem Dach ein Fall für die Gebäudeversicherung? - Nein!

Drei Tage lang schneit es ohne Unterbrechung. Hausbesitzer Martin W. schippt fleißig die Wege, auf das Dach achtet er nicht - bis mit lautem Krachen Schnee- und Eisklumpen herunterstürzen und die Regenrinne sowie die Pergola demolieren. Ein Fall für die Gebäudeversicherung? Nicht direkt, denn diese gilt nur für Feuer, Sturm und Hagel sowie Blitzschlag. Für andere Elementargefahren wie beispielsweise Schneedruck braucht der Versicherte eine Elementarversicherung. Dann sind auch Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Lawinen und Vulkanausbruch versichert.

Die Elementarschadenversicherung kann gegen einen Aufschlag von etwa 20 Prozent zusätzlich zur Wohngebäude- oder auch Hausratversicherung abgeschlossen werden. Bezahlt werden dann beispielsweise die notwendigen Reparaturkosten, etwa für die Regenrinne von Martin W. Üblich ist eine Selbstbeteiligung.

Der Hausbesitzer darf trotz allem aber nicht tatenlos zu sehen, wenn es schneit. Wenn nötig, muss der Hauseigentümer den Schnee beseitigen lassen. Wenn das unterbleibt, kann der Versicherer die Regulierung ganz oder teilweise verweigern.

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Sind Umzugshelfer versichert? - Nicht zwingend!

Nach einem privaten Umzug steht manche Freundschaft auf der Kippe, weil einer der Helfer einen Schaden angerichtet hat und niemand dafür aufkommen will. Ist das dein Fall für die Haftpflicht? Der Grundsatz: Der Verursacher trägt die volle Verantwortung für Schäden. Ausnahmen für bislang gute Freunde sind nicht vorgesehen. Wer als Umzugshelfer den Fernseher fallen lässt, der muss dafür zahlen. Allerdings haben sich die Gerichte etwas einfallen lassen, um Umzugshelfer zu schützen. Bei geringer Schuld wird so getan, als sei ein Vertrag geschlossen worden, durch den auf Schadenersatzansprüche verzichtet wird.

Konsequenz ist, dass der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadenersatz hat. Es ist ein häufiges Missverständnis, dass eine private Haftpflichtversicherung indes immer zahlt. Wenn kein Schadenersatzanspruch besteht, ist der Kunde selber nicht haftbar und die Voraussetzungen für eine Schadenregulierung sind nicht erfüllt.

Bei grober Fahrlässigkeit ist das anders. Einen schweren Fernseher alleine die Treppe hochzuschleppen, wäre etwa grob fahrlässig.

Foto: picture-alliance / Bildagentur-o

Ist ein Brandloch im Teppich ein Versicherungsschaden? - Nein!

Zu den versicherten Risiken bei der Hausratversicherung zählt ohne Zweifel der Brand. Und der Teppich gehört ebenso eindeutig zum Hausrat und ist wie das Sofa oder der Fernseher mitversichert. Doch die Hausratversicherung zahlt nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn es sich um eine Standard-Police handelt. Denn die Versicherer definieren den Brand als Feuer, das „ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag“, so ein Hausratexperte der Gothaer Versicherung.

Nehmen wir eine Zigarette: Fällt die Glut herunter, hat sie zwar den „bestimmungsgemäßen Herd“ verlassen. Das erste Kriterium wäre erfüllt. Doch: Das Feuer muss sich aus „eigener Kraft“ ausbreiten können. Wenn aber das Brandloch in etwa den Durchmesser einer Zigarette hat, dann hat sich das Feuer eben nicht ausgebreitet. Wer möchte, dass solche Schäden dennoch erstattet werden, muss „Sengschäden“ mitversichern.

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Enden mit dem Tod automatisch die Policen? - Nicht immer!

KFZ-Versicherung: Beim Tod des Versicherungsnehmers geht der Vertrag auf den oder die Erben über. Behalten sie das Auto, läuft die Versicherung weiter, die Prämie kann aber neu kalkuliert werden.

Privat-Haftpflichtversicherung: Handelt es sich um eine Single-Police, so erlischt der Vertrag mit dem Tod. Eine Familienpolice läuft weiter.

Hausrat-Versicherung: Die Police für den Hausrat geht auf die Erben über. Meist endet der Versicherungsvertrag aber zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers.

Wohngebäude-Versicherung: Die Police fürs Haus läuft weiter und wird auf den oder die Erben des Hauses umgeschrieben. Ein Sonderkündigungsrecht wegen des Todesfalls besteht nicht.

Unfall-Versicherung: Diese Police endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn er die einzige versicherte Person war.

Risiko- und Kapitallebensversicherung: Mit dem Tod der versicherten Person endet der Versicherungsvertrag, die Leistung wird fällig.

Private Rentenversicherung: Bei einem Tod vor Rentenbeginn stehen dem Berechtigten oder Erben je nach Vertrag die vereinbarte Leistung zu, zum Beispiel die eingezahlten Beiträge. Verstirbt der Versicherte nach Rentenbeginn, bestehen dann Ansprüche, wenn eine Rentengarantiezeit (z. B. 10 Jahre) oder eine Hinterbliebenenrente vereinbart wurden. Dann wird die Versicherungsleistung an den Berechtigten oder Erben gezahlt.

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Die Waschmaschine darf eine Stunde ohne Aufsicht laufen? - Stimmt nicht!

Eine Stunde darf die Waschmaschine ohne Aufsicht laufen, hört man immer wieder. Doch wenn bei einer Waschmaschine oder dem Geschirrspüler der Schlauch platzt oder abrutscht, steht eine Wohnung schnell unter Wasser, die Schäden können erheblich sein.

Sind beim Mieter im Stockwerk darunter Wasserflecken an der Decke zu beheben, so kommt dafür die private Haftpflichtversicherung auf. Wie lange die Waschmaschine unbeaufsichtigt war, spielt dabei keine Rolle - in der privaten Haftpflichtversicherung gibt es keine Einschränkungen wegen grober Fahrlässigkeit.

Anders sieht es aus bei Schäden an eigenem Mobiliar, etwa weil Teppiche oder Schränke nass wurden. Hier kann der Versicherer die Leistung grundsätzlich teilweise oder ganz verweigern, wenn dem Kunden grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist. Eine laufende Wasch- oder Geschirrspülmaschine unbeaufsichtigt oder die Wasserzulaufverbindung ständig unter Druck zu lassen, führt also möglicherweise dazu, dass der Versicherungsschutz aussetzt.

Mehr Sicherheit gibt es mit den „Aqua-Stopp“-Ventilen: Bei geplatzten Schläuchen bemerken diese Ventile den Druckabfall und sorgen dafür, dass kein weiteres Wasser austritt. Deshalb urteilten bei Streitereien einige Gerichte in jüngster Zeit, dass der Versicherungskunde zumindest nicht dauerhaft anwesend sein müsse (u.a. Oberlandesgericht Koblenz, Az: 10 U 1124/99).

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Zahlt der Versicherer nicht, wenn ein Demenz-Patient einen Schaden anrichtet? - Ja und Nein!

Sollte ein Demenz-Patient orientierungslos über die Straße laufen und eine Massenkarambolage auslösen, wäre der Schaden beträchtlich. Eine Privat-Haftpflichtversicherung bietet grundsätzlich für solche Fälle Versicherungsschutz. Die Erkrankung muss bei einem bestehenden Vertrag weder gemeldet werden noch kann das Unternehmen deswegen kündigen. Nach einem Schadensfall besteht indes für beide Vertragspartner ein Kündigungsrecht.

Möglich ist aber auch, dass der Versicherer die Regulierung verweigert: War ein Demenz-Patient „deliktunfähig“, so nennen es Juristen, haftet er nicht. Es ist dann ähnlich wie bei Kindern unter sieben Jahren: Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Schadenersatz, deshalb muss auch die private Haftpflichtversicherung nicht dafür aufkommen. Denn versichert ist grundsätzlich nur das, wofür man per Gesetz haftbar gemacht werden kann. Bei neueren Haftpflicht-Policen ist es möglich, den Schutz auf alle deliktunfähige versicherte Personen zu erweitern.

Sollte ein Demenz-Patient mit seinem Auto einen Schaden anrichten, so wird das Opfer immer entschädigt.

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Sind Kinder über die Haftpflicht mitversichert? - Kommt auf das Alter an!

Wenn die 5-jährige Sarah den Laptop des Nachbarn ruiniert, was dann? In der privaten Familien-Haftpflichtversicherung sind Kinder ausdrücklich eingeschlossen – für ihre Schäden zahlt der Versicherer im Prinzip. Bei den Kleinen gibt es allerdings eine Besonderheit: Bis zum Alter von sieben Jahren haften sie für gar nichts. Versichert ist grundsätzlich nur das, wofür man per Gesetz haftbar gemacht werden kann.

Anders würde es für den Nachbarn aussehen, wenn die Eltern von Sarah ihre „Aufsichtspflicht“ verletzt haben sollten. Nun würden die Eltern per Gesetz haften, was ein Fall für die Haftpflichtversicherung wäre, denn die Aufsichtspflichtverletzung ist abgedeckt. Wichtig zu wissen: Eltern müssen nicht befürchten, dass ihnen wegen grober Fahrlässigkeit die Unterstützung verweigert wird. Anders als etwa in der Hausratversicherung führt selbst erhebliches Fehlverhalten in der Haftpflichtversicherung nicht zu Nachteilen.

In neueren Haftpflicht-Policen ist es möglich, den Schutz auf deliktunfähige Kinder zu erweitern. Per Gesetz kann der Nachbar weiterhin bei einer Fünfjährigen nichts fordern – die Eltern können aber um des lieben Friedens willen ihre Versicherung beauftragen, den von Sarah angerichteten Schaden zu regulieren.

Foto: dpa

Gilt die „Mallorca-Police“ nur auf Mallorca? - Nein!

Die Balearen-Insel Mallorca war eines der ersten Reiseziele, das die Deutschen in den 60er und 70er Jahren massenhaft besuchten. Der spanische Gesetzgeber verpflichtete die Mietwagen-Firmen damals nur zu geringen Haftpflichtsummen. Wenn ein Tourist mit einem Mietwagen einen größeren Schaden anrichtete, etwa mit vielen Verletzten, dann musste er für die Differenz selber aufkommen.

Die deutschen Kfz-Versicherer nahmen ihren Kunden dieses Risiko ab - sie sicherten ihnen zu, bei einem Unfall mit einem Mietwagen ergänzend die viel höheren deutschen Haftpflichtsummen zu leisten. Was im Fall des Falles von der spanischen Haftpflichtversicherung nicht übernommen wurde, das deckte die „Mallorca-Police“ ab. Damals wie heute gilt dieses Leistungsversprechen in ganz Spanien. Andere Reiseländer kamen hinzu, mittlerweile fallen alle EU-Länder unter diese Deckungserweiterung.

Ein häufiges Missverständnis: Die „Mallorca-Police“ hilft nicht, wenn der ausländische Unfallgegner unversichert war. Das kann in typischen Urlaubsländern sehr viel eher passieren als in Deutschland. War zum Beispiel der spanische Unfallverursacher auf Mallorca nicht versichert, so gibt es zwar einen Entschädigungsfonds. Dessen maximale Leistungen richten sich aber nach den dortigen Mindestdeckungssummen.

Foto: Reuters

Endet mit der Schule auch die Mitversicherung bei den Eltern? - Nein!

Haftpflicht: In einer Familienpolice sind neben den Eltern die im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder mitversichert. Sind die Kinder volljährig, besteht die Mitversicherung fort, wenn die Kinder eine Lehre machen oder studieren und unverheiratet sind. Ob das Kind während der Lehre oder des Studiums noch im elterlichen Haushalt wohnt oder in einer eigenen Wohnung, spielt keine Rolle.

Hausrat: Wenn Kinder mit ihren Eltern in einer häuslichen Gemeinschaft leben, sind ihre Sachen in der Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Daran ändert auch der Schulabschluss nichts. Anders wenn sie ausziehen, und auch nicht mehr beabsichtigen, in die Wohnung der Eltern zurückzukehren. Wird das Elternhaus nur vorübergehend verlassen, so besteht ein Schutz fort, und zwar meist begrenzt auf zehn Prozent der Versicherungssumme.

Rechtsschutz: Bei einer typischen Familien-Rechtsschutzversicherung gilt der Schutz für den Versicherungsnehmer, den Ehegatten und für unverheiratete Kinder in der Regel bis zum 25. Lebensjahr, wenn diese noch in der Ausbildung stehen.

Unfall-Versicherung: Wurde eine Kinder-Unfallversicherung abgeschlossen, so läuft sie generell bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres - danach wird sie automatisch auf den Erwachsenen-Tarif umgestellt. Der Schulabschluss und die weitere Berufsausbildung haben keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz.

Foto: dpa

Zahlt die KFZ-Haftpflicht, wenn der Wagen steht? - Ja!

Man schwingt sich hinters Steuer und lässt wegen seiner langen Beine den Fahrersitz nach hinten gleiten. Ein knackendes Geräusch weist auf das Unglück hin: Der Fahrersitz war mit voller Wucht auf einen Laptop geprallt, den eine Bekannte vor der Rückbank abgestellt hatte. Ein Fall für die Haftpflicht-Versicherung - aber für welche?

Viel öfter als vermutet, ist die Kfz-Police zuständig. Denn von ihr wird all das abgedeckt, was mit dem „Gebrauch“ des Autos zusammenhängt. Dazu gehört das Zurückstellen des Fahrersitzes, um dann losfahren zu können. Ähnlich ist es beim Be- und Entladen des Fahrzeugs. Ein Klassiker in den Schadenabteilungen der Versicherer: Jemand kommt vom Großeinkauf im Supermarkt, hievt die Tüten in Kofferraum seines Autos, der Einkaufswagen macht sich selbstständig und rammt ein anderes Auto. Auch das sei eindeutig ein Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung, da es beim Be- und Entladen des Fahrzeugs passiert ist, sagen die Experten der Gothaer.

Foto: dpa

Schützt die Hausratversicherung auch außerhalb der Wohnung? - Ja!

Bei einer Hausratversicherung gehören unter anderem Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel oder Leitungswasser-Austritt zu den versicherten Risiken. Doch der Schutz geht weit über die im Vertrag genannte Adresse hinaus. Denn geht der Hausrat auf Reisen, dann kommt der Versicherungsschutz zumindest teilweise mit. Der Ersatz ist meist auf zehn Prozent der Versicherungssumme begrenzt, die absolute Obergrenze liegt in der Regel bei 10.000 Euro.

Typische Beispiele für die sogenannte „Außenversicherung“ sind der Einbruch in ein Hotelzimmer, ein Brandschaden des Kfz, in dem sich Hausrat befand, oder etwa ein Wasserschaden in der Ferienwohnung. Zeitliches Limit sind zumeist drei Monate. Wer auf der Straße beraubt wird, kann ebenfalls auf Ersatz von der Hausratversicherung hoffen. Dabei ist die Definition von Raub zu beachten: Der Hausrat, zum Beispiel die Aktentasche, muss mit Gewalt entwendet worden sein. Ein Trick- oder Taschendiebstahl wäre kein ersatzpflichtiger Schaden. Liefert sich zum Beispiel ein Urlauber mit dem Gauner noch ein Gerangel um die Aktentasche, handelt es sich um einen versicherten Raub.

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Fährt man im fremden Auto schutzlos? - Nein!

Oft drückt ein Autobesitzer mal einem anderen die Schlüssel in die Hand. Vor allem jüngeren Leute denken häufig, dass der „Aushilfsfahrer“ gar nicht versichert sei oder nur dann, wenn der Autobesitzer daneben sitzt. Beides ist falsch. Die Kfz-Haftpflicht zahlt immer für die berechtigten Ansprüche des Unfallgegners, egal wer gefahren ist. Sie muss wegen des besonderen Verkehrsopferschutzes erst einmal leisten. Das gilt sogar bei einem Autodieb.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann aber Fahrer wie Versicherungsnehmer bei Verletzung so genannter „Obliegenheiten“ in Regress nehmen. Dazu zählen Trunkenheitsfahrten oder Fahren ohne Führerschein. Als Besitzer sollte man also sicher sein, dass der andere auch einen Führerschein besitzt. Ein Regress ist in der Regel begrenzt auf 5.000 Euro. War das Fahrzeug gestohlen und wird durch diese Straftat ein Unfall verursacht, kann der Dieb aber in Regress genommen werden.

Der Versicherungsnehmer wiederum kann den Fahrer zur Kasse bitten: den möglichen Regress des Haftpflichtversicherers, den Verlust von Schadenfreiheitsrabatt und den Schaden am eigenen Auto.

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Darf ein Kunde zusichern, dass die Versicherung einen Schaden bezahlt? - Ja, aber...!

Ein gutes Jahrhundert lang galt bei deutschen Haftpflichtversicherern ein „Anerkenntnisverbot“. Versicherungskunden war es untersagt, nach einem Schaden eine Schuld anzuerkennen und zu versprechen, der Geschädigte bekomme Ersatz. Das hat sich geändert: Ein Haftpflichtversicherer kann seit 2008 seinem Kunden nicht mehr den Versicherungsschutz verweigern, nur weil der bereitwillig seine Schuld anerkannt hat.

Was der Haftpflichtversicherer zu regulieren hat, kann der Kunde allerdings nicht entscheiden. Denn selbst wenn man es zugesichert hat - die Haftpflichtversicherung erstattet dann möglicherweise weniger oder gar nichts. Der Grund: Die Haftpflichtversicherer prüft, ob und in welcher Höhe ein Schadenersatzanspruch bestand. Ein Mitverschulden reduziert nach dem Gesetz den Schadenersatzanspruch.

Versicherungsnehmer sollten deshalb weiter vorsichtig sein, wenn es darum geht, nach einem Schaden mit Schuldanerkenntnissen die Wogen glätten zu wollen. Der Versicherungsschutz bleibt zwar erhalten, dennoch sind finanzielle Nachteile möglich. Unverfänglich sind Aussagen wie "Das tut mir leid. Meine Haftpflichtversicherung wird die berechtigten Ansprüche sicher alsbald regulieren." In der Schadenmeldung kann der Kunde indes seine Schuld offen eingestehen: Bis auf Vorsatz ist alles versichert, selbst wenn der Kunde sich noch so ungeschickt angestellt haben sollte.

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Darf man die Kfz-Versicherung nur zum Jahresende wechseln? - Nein!

Das Jahr einer Kfz-Versicherung beginnt am 1. Januar, nur zu diesem Termin sind reguläre Wechsel möglich. Doch es gibt eine Alternative: Immer mehr Versicherer bieten inzwischen an, einen beliebigen Monatsersten zu wählen. Das hat Vor- und Nachteile.

Einerseits ist ein anderer Stichtag hilfreich, wenn die Jahresprämie auf einen Schlag gezahlt werden soll. Andererseits kann ein Termin während des Jahres beim Wechsel nützlich sein. Beim Stichtag 1. Januar muss zum 30. November gekündigt werden. Vor allem in den Monaten Oktober bis November stürmen Autofahrer die Vergleichsrechner im Internet. Bei einem Wechsel während des Jahres herrscht weniger Andrang und Mitarbeiter der Versicherungen haben mehr Zeit, Fragen zu klären.

Nachteil ist, dass die alte Übersichtlichkeit verloren geht. Der Kunde muss nun seinen persönlichen Kündigungs- und Wechselstichtag im Auge behalten. Unberührt bleibt das Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall oder nach einer Prämienerhöhung.

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Zahlt die Haftpflicht für das geliehene Fahrrad des Nachbarn? - Nein!

Der Nachbar hat ein Rennrad der Extraklasse. Gustav R. leiht es sich. Nur leider endete die Fahrt abrupt an einem Gartenzaun. Egal, was Gustav R. während seiner Tour umgefahren hat: Seine private Haftpflichtversicherung wird dafür aufkommen. Kein Ersatz indes gibt es für das demolierte Rennrad. Der Grund: Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sind in der Regel ausgeschlossen.

Für Immobilien  gibt es Ausnahmen. So genannte „Mietsachschäden“ haben die Privathaftpflichtversicherer in der Regel abgedeckt in ihren Klauseln. Wenn dem Mieter zum Beispiel eine Parfumflasche herunterfällt und das Waschbecken dadurch beschädigt wird, wäre der Schaden versichert in der privaten Haftpflichtversicherung.

Tipp: In modernen Policen ist es inzwischen möglich, weitere Schäden an beweglichen gemieteten und geliehenen Sachen mitzuversichern.

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Muss die Haftpflicht ein demoliertes Handy mit dem Neupreis ersetzen? - Nein!

Die Haftpflichtversicherung zahlt zwar für den Totalschaden, wenn das Handy auf den Boden fällt. Sie zahlt aber möglicherweise gerade mal die Hälfte vom Neupreis. Warum so wenig? Der gesetzliche Schadenersatz sieht vor, dass der Geschädigte so gestellt wird wie vor dem Unglück. Wenn eine Reparatur nicht möglich ist oder zu teuer wäre, wird deshalb grundsätzlich der so genannte „Zeitwert“ erstattet. Das ist der Betrag, den das Smartphone am Tag des Schadens wert war.

Beim „Zeitwert“ gibt es keinen unfehlbaren Rechner, der den einzig wahren Wert auswirft. Ein Geschädigter, der mit einer Regulierung nicht einverstanden ist, sollte nachfragen, wie der Zeitwert ermittelt wurde. Wer gute Argumente hat, etwa andere Preisübersichten oder einen guter Pflegezustand, sollte Verhandlungen mit der Versicherung nicht scheuen.

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Ist Kündigung der Lebensversicherung die einzige Alternative? - Nein!

Herrscht Ebbe in der Haushaltskasse, wird oft sehr schnell die Kündigung der Lebens- oder Rentenversicherung in Betracht gezogen. Doch es gibt einige sinnvolle Alternativen. Wer zum Beispiel vor 2005 den Vertrag abgeschlossen  und unverändert fortgeführt hat, genießt noch die volle Steuerfreiheit der Kapitalerträge bei Ablauf der Renten – oder Kapitallebensversicherung. Ältere Verträge haben zudem noch einen so genannten „Rechnungszins“ von bis zu vier Prozent. Wird ein Vertrag neu abgeschlossen, sind es nur noch 1,75 Prozent. Wenn der reguläre Ablauf in wenigen Jahren bevorsteht, sollte die Kündigung ebenfalls möglichst vermieden werden: Mit regulärem Ablauf erhalten die Kunden  den so genannten „Schlussanteil“, der die Auszahlung wesentlich erhöht.

Die Beitragsfreistellung ist eine Möglichkeit, die Kündigung zu vermeiden: Der Kunde muss keine Prämien mehr zahlen, behält aber seinen Versicherungsschutz in reduziertem Umfang. Dafür wird der bei einer Kündigung auszuzahlende Betrag in eine neue, beitragsfreie Versicherung mit gleicher Restlaufzeit umgewandelt. Voraussetzung ist, dass bestimmte Mindestversicherungssummen erreicht werden. Der bisherige Rechnungszins sowie eine eventuelle Steuerfreiheit bleiben erhalten. Innerhalb von zumeist zwei Jahren kann eine beitragsfreie Police in den früheren Stand zurückversetzt werden.

Das Policendarlehen ist eine gute Alternative zur Kündigung, wenn der Kunde zwar die laufenden Prämien zahlen kann, aber einmalig einen größeren Geldbetrag benötigt. Maximaler Darlehensbetrag sind in der Regel 90 Prozent des Rückkaufswertes ohne Überschussbeteiligung. Der Vertrag läuft ansonsten wie bisher weiter - und der Kunde behält den vollen Versicherungsschutz.

Darüber hinaus lassen sich bei Lebens- und Rentenversicherungen zum Beispiel mit einer Stundung Zahlungsschwierigkeiten überbrücken. Bis zu 36 Monate zahlt der Kunde keinen Beitrag. Der Versicherungsschutz  bleibt trotzdem bestehen. Nach Ablauf des Stundungszeitraums sind die ausstehenden Prämien und gegebenenfalls Stundungszinsen nachzuzahlen.

Die Artikelserie über Versicherungs-Missverständnisse wird fortgesetzt. Die bisherigen Beiträge sind auf den Internetseiten der Gothaer Versicherung nachzulesen.

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Wie sehr die Volksfürsorge die fragwürdige Aktion zulasten vieler Kunden forcierte, zeigt die Art und Weise, mit der sie dabei zu Werke ging. Stellt beispielsweise ein Kunde eine Lebens- oder Rentenversicherung beitragsfrei und schließt dafür einen neuen Vertrag ab, ist dies normalerweise „kein echtes Neugeschäft“, kurz: KEN, wie dies intern heißt. Dafür erhält der Berater üblicherweise keine Provision, hat also eigentlich kein Interesse an einem solchen Kettengeschäft. Deshalb wurde die Regelung bei der Volksfürsorge für diese Kampagne jedoch ausdrücklich ausgesetzt.

Führungsdruck auf Mitarbeiter

„Die Aktion hat auf den Vertrieb in etwa dieselbe Wirkung, wie wenn man einer Gruppe hungriger Wölfe ein Stück Fleisch hinwirft“, sagt eine Führungskraft. „Es stand für die Mitarbeiter gar nicht zur Debatte, ob sie da mitmachen“, sagt ein Kollege. Denn auch bei der Volksfürsorge wird die Vertriebsleistung jedes einzelnen Mitarbeiters gemessen, das heißt, er muss auch bestimmte Ziele erfüllen. Ergebnisse und Zielerreichung werden für jede regionale Vertriebsdirektion zusammengefasst und in einem bundesweiten Ranking, das sich „Vertriebs-Cockpit“ nennt, veröffentlicht.

Zudem wurde dokumentiert, wer die Kunden, die von der Zentrale für die Vertriebsaktion herausgesucht wurden, zu einem Vertragsabschluss bewegen konnte. Dadurch konnte sich kein Mitarbeiter leisten, die Aktion zu ignorieren oder daraus kein Geschäft zu generieren, sagen mehrere Berater. Die Volksfürsorge sagt hierzu, dass ihr keine Beschwerden über „Führungsdruck“ bekannt seien.

Krank gespart

Die gesetzlichen Krankenkassen haben seit dem einheitlichen Krankenkassenbeitrag kaum noch eine Möglichkeit Mitglieder zu locken. Auch der Zusatzbeitrag ist zumindest auf absehbare Zeit bei keiner der Kassen ein Thema. Die letzten Kleinigkeiten, mit denen die Kassen sich attraktiver darstellen können sind freiwillig und jederzeit zu revidieren. Über Kürzungen werden die Mitglieder meist nur dezent und manchmal erst auf Nachfrage informiert. Eine Aufstellung, welche Kasse, welche Leistung streicht, ist nicht möglich, da viele Kassen über Ihre Pläne noch nicht abschließend beraten haben. Den Kunden bleibt nur, selber bei Ihrer oder einer anderen Krankenkasse nachzufragen, ob und in welchem Maße die freiwilligen Leistungen eingeschränkt werden. Dies betrifft vor allem die freiwillig Versicherten Mitglieder, die für die Krankenkassen in aller Regel besonders attraktive Mitglieder sind. Wenngleich Krankenkassen keine Aufnahmeanträge ablehnen dürfen, ist es gängige Praxis, jungen gesunden Mitgliedern etwas zu bieten und älteren Interessenten mit Hinweis auf eingeschränkte Leistungen die Mitgliedschaft wenig attraktiv erscheinen zu lassen. Nachfolgend eine Liste mit freiwilligen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen, die Sie als Mitglied nutzen können und die bares Geld sparen können. Fragen Sie bei den Punkten, die Ihnen wichtig sind, bei Ihrer Krankenkasse nach, ob diese auch 2012 noch die freiwilligen Leistungen erfüllen oder sie schmälern wird.

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Zahnprophylaxe

Gesunde Zähne sind viel wert. Die jährliche Vorsorgeuntersuchung ist wichtig, um nicht etwaige Zuschüsse beim Zahnersatz zu verlieren. Allein aus hygienischen Gründen empfiehlt sich zusätzlich die professionelle Zahnreinigung oder Prophylaxe. Einige Krankenkassen zahlten bis Ende 2011 noch zwei dieser Reinigungen pro Jahr. Künftig kann es sein, dass die Prophylaxe, die je nach Zahnarzt zwischen 50 und 200 Euro kosten kann, nur noch einmal im Jahr übernommen wird.

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Bonusheft

Mit gesundem Lebensstil Geld sparen – das ist das Versprechen der Bonushefte, mit denen verschiedene Krankenkassen Geld ausbezahlen, zum Beispiel für einen gesunden Body Mass Index, die Bestätigung Nichtraucher zu sein oder der aktiven Mitgliedschaft  in einem Sportverein. Wer das Bonusheft 2012 neben die Ausgabe von 2011 legt, kann unter Umständen feststellen, dass die ausgelobten Prämien von 20 auf 10 Euro halbiert werden oder die Hürden deutlich höher gelegt werden. Grundsätzlich werden die Scheckhefte auch weiterhin angeboten, die einzelnen Auflagen aber strenger gehandhabt.

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Gesundheitskurse

Auf Kosten der Krankenkasse zum Yoga oder Rückentraining – der Zuschuss wird unter Umständen gesenkt. Einzelne Kassen tragen künftig nicht mehr die vollen Kosten, sondern nur noch anteilig und unter Umständen nur bis zu einem Maximalbetrag, der unter den Kosten des Kursus liegen kann.

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Akupunktur

Mit Nadeln gegen den Schmerz – eine umstrittene Therapie, die bislang nicht vom gesetzlichen Katalog der Leistungen umfasst wurde. Einige Kassen haben die Therapie dennoch getragen. Das kann 2012 anders sein.

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Impfungen

Bei einer Safari wilde Tiere sehen oder im Dschungel ganz nah bei den Tieren sein – manche Reisen bergen das Risiko, sich mit Malaria oder einer anderen Krankheit anzustecken. Impfungen bei Auslandsreisen sind eine freiwillige Leistung der Krankenkasse, die schnell auf die Prüf- und anschließend die Streichliste der Kasse kommen kann.

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Heilmittel

Nach einer Operation helfen Schienen oder Bandagen, die Wunde oder den Bruch schneller heilen zu lassen. Im besten Falle sind dies angepasste Modelle. Künftig kann es passieren, dass Ihre Kasse nur noch die Kosten für die Schiene von der Stange übernimmt. Das kostet Sie zwar erstmal nicht mehr Geld, wenn Sie jedoch die bestmögliche Versorgung wünschen, müssen sie unter Umständen bei Ihrer Kasse selbst in die Tasche greifen.

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Kuren

Eltern-Kind-Kuren gehören für viele Kassen zu den Lockangeboten, mit denen vor allem junge Familien als Mitglieder geworben werden. Die Zusage zu erhalten könnte jedoch je nach Vorgaben der Krankenkasse immer schwieriger werden. Da lohnt es sich, die genauen Vorgaben anzuschauen.

Foto: dpa

Rehabilitation

Die Erholung nach einer schweren Operation trägt maßgeblich zur vollständigen Genesung bei. Künftig kann es Ihnen passieren, dass Ihre Krankenkasse zum einen den Aufenthalt in einer Rehaklinik ablehnt und Sie auffordert, diese ambulant von daheim aus zu gestalten und ferner, dies Reha-Phase auch von vier auf drei Wochen zu verkürzen. Sollte bei Ihnen eine Operation absehbar sein, lohnt es sich zu fragen, was Ihre Kasse künftig leisten wird.

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Viele Berater bezweifeln, dass nur solche Kunden den Vertrag wechselten, für die es auch wirklich sinnvoll gewesen sei, etwa weil die staatliche Förderung den Steuernachteil nicht kompensiert. Die Nettorenten hätten die Berater ihren Kunden gar nicht vorrechnen können, weil die Software das nicht hergegeben habe. Doch das wäre für einen fairen Vergleich nötig. Die Volksfürsorge sagt hierzu, sie hätte sichergestellt, dass keine Vertragsumstellungen zum Nachteil der Kunden vorgenommen werden konnten.

Gefährliche Abwärtsspirale

Die dubiose Aktion war für die Volksfürsorge eine „Erfolgsstory“, wie Vorstandssprecher Felske im Intranet berichtete. Sodass das einstige Gewerkschaftsunternehmen die ersten beiden Geschäftsjahre als Vertriebsorganisation von Generali mit Gewinn abschloss. Auch im vergangenen Geschäftsjahr hat die Volksfürsorge ihre selbst gesteckten Ziele zu mehr als 100 Prozent erfüllt. Allerdings wurde das Geschäft Ende 2011 durch eine Art Schlussverkauf beflügelt, weil der Garantiezins zum Jahreswechsel von 2,25 auf 1,75 Prozent fiel.

Entsprechend mau läuft das Geschäft in diesem Jahr an. Laut interner Zahlen, die der WirtschaftsWoche vorliegen, hat die Volksfürsorge bis zum 18. Mai ihr Verkaufsziel lediglich zu 74 Prozent erreicht. In der für sie so wichtigen Produktkategorie Lebens- und Rentenversicherungen schaffte das Unternehmen die Vorgaben sogar nur zu 70 Prozent. Von knapp 3000 hauptberuflichen Mitarbeitern, die länger als fünf Monate dabei sind, gelten laut Vertriebs-Cockpit gerade einmal 772 als „produktiv“. Das heißt, sie haben ihre gesteckten Ziele im Vertrieb erreicht. 1778 Volksfürsorge-Mitarbeiter dagegen gelten bezogen auf die ersten fünf Monate dieses Jahres als nicht produktiv.

Damit droht dem Unternehmen eine gefährliche Abwärtsspirale. Denn geht ein Mitarbeiter mit einem dicken Minus ins zweite Halbjahr, wird er seinen Rückstand bis Ende Dezember kaum noch aufholen können. Aber nur dann bekommt er zu seinem festen Gehalt noch einen Bonus für jeden Vertragsabschluss. Die schlechten Aussichten sind geeignet, den Vertrieb für den Rest des Jahres zu lähmen.

Verschärft wird dieses Problem durch die hohe Fluktuation bei der Volksfürsorge. Von 100 Vertriebsassistenten sind laut einer internen Präsentation mit dem Titel „Unser Weg zur Vision 2015“ nach 36 Monaten nur noch 20 als hauptberufliche Verkäufer tätig und gerade mal sechs davon sind „produktiv“. In den ersten vier Monaten dieses Jahres kommen auf 91 neu eingestellte Vertriebsassistenten 106 Abgänge. Für das Unternehmen ist das ein Drama.

Erstens kostet die Ausbildung eines Mitarbeiters die Volksfürsorge laut Insidern im ersten Jahr rund 60.000 Euro. Die Volksfürsorge gab hierzu keine Stellungnahme ab. Das Geld ist futsch, wenn der neue Kollege gleich wieder geht. Zudem müssen sich die Kunden immer wieder an neue Ansprechpartner gewöhnen.

Offenbar sind die Probleme bei der Volksfürsorge zumeist hausgemacht. So kommen viele der neuen Mitarbeiter aus anderen Branchen. Statt den Einsteigern von der Pike auf die Kundenakquise beizubringen, kümmerten sich viele Mitarbeiter kaum um die frischgebackenen Kollegen, weil sie ohnehin nicht bleiben, heißt es aus dem Unternehmen. „Ich sollte Verwandte und Bekannte abgrasen“, erzählt ein Ehemaliger. „Als ich die durch hatte, war Schluss“, sagt er. „Wo hätte ich auf die Schnelle neue Kunden herholen sollen? Ich habe das ja nicht gelernt.“ Die Volksfürsorge gab hierzu keine konkrete Stellungnahme ab und verwies darauf, dass sie die Mitarbeiter fachlich und verkäuferisch qualifiziere.

Genervte Kunden

Norbert F. etwa kann sich noch gut an das Gespräch mit einem Bezirksdirektor der Volksfürsorge in Norddeutschland erinnern. Mit den Kunden, die er erhielt, könne er bei 30 bis 40 Stunden Arbeit pro Woche, „locker 3000 bis 4000 Euro brutto pro Monat verdienen“, habe sein Vorgesetzter behauptet. Doch rief Norbert F. bei den Kunden an, war er, wie sich schnell zeigte, nicht der Erste. „Die wurden vor mir schon von mehreren Vorgängern beackert“, sagt er. Von ähnlichen Erfahrungen berichten auch andere Vertriebsassistenten. Die Volksfürsorge sagte hierzu, dass dieses bei einem Beraterwechsel passieren könne.

Selbst bei erfahrenen Mitarbeitern verliert die Volksfürsorge in großem Umfang Personal. So kamen in den ersten vier Monaten dieses Jahres auf 268 neu angestellte hauptberufliche Mitarbeiter 317 Abgänge. Damit droht auch ein Schwund an Kunden. Geht ein langjähriger Berater zu einer neuen Organisation, wechseln viele Kunden mit ihm.

Verunsicherung unter den Angestellten

Die Gründe für die Abgänge sind unterschiedlich. Neue Vertriebsassistenten verlassen oft freiwillig das Unternehmen, wenn sie mit der Arbeit des Versicherungsverkäufers nicht zurecht kommen. Andere werden gefeuert. Weil das aber nicht nur Erfolglose trifft, macht sich in manchen Direktionen der Volksfürsorge Verunsicherung breit. Eine Handelsvertreterin, die im vergangenen Jahr mit einer Beitragssumme von 2,8 Millionen Euro zu den erfolgreichsten Mitarbeitern der Volksfürsorge zählte, wurde einen Tag vor einer Belohnungsreise nach Dubrovnik gefeuert. Ihr sei nicht einmal ein Grund genannt worden, sagt sie. Die Volksfürsorge behauptet, die Vertreterin sei „2012 nicht vermittelnd tätig gewesen“, keine Verträge eingereicht und keine Kunden betreut. Die betroffene Person bestreitet dies.

Mit einem anderen hochrangigen Mitarbeiter, einer Vertriebsdirektorin, liefert sich der Vorstand einen nervenaufreibenden Arbeitskampf. Erst erhielt die Frau zwei Änderungskündigungen, durch die sie degradiert und versetzt werden sollte. Dann gab es von einem auf den anderen Tag eine Versetzung von Saarbrücken nach Hamburg. Es folgten ein Hausverbot, die dritte Änderungskündigung und zwei fristlose Kündigungen. Die Volksfürsorge behauptet, sie habe der Mitarbeiterin einen Posten als Bezirksdirektorin angeboten, was diese abgelehnt habe. Der WirtschaftsWoche liegen Dokumente vor, die die Behauptung der Volksfürsorge widerlegen.

Einzelfälle? Aufgebauscht? Alles halb so wild?

Neue Offensive

Für Bernd Felske, der seit mehr als drei Jahren die Volksfürsorge als Vorstandssprecher leitet, ist die schlechte Stimmung im Haus alles andere als förderlich. Denn das Unternehmen soll noch einmal kräftig durchstarten – und zwar mit einer neuen „Bestandsmaßnahme“, die die erste aus dem Jahr 2009 offenbar toppen soll. Diesen Eindruck erweckt jedenfalls ein neuer Telefonleitfaden für die Berater, der der WirtschaftsWoche vorliegt. Danach sollen Volksfürsorge-Mitarbeiter die Kunden nach folgendem Drehbuch bearbeiten:

„Berater zum Kunden: Wissen Sie, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie im Lotto gewinnen? Kunde: Ich glaube 1:10 Millionen oder so. Berater: Das war schon sehr gut. Bei einem Sechser ohne Superzahl sind es 1:14 Millionen. Ist Ihnen auch bekannt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie in Ihrem Arbeitsleben berufsunfähig oder sogar ein Pflegefall werden? Kunde: Nein, keine Ahnung. Berater: Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie berufsunfähig werden, liegt bei circa 1:4, und dass Sie ein Pflegefall werden bei circa 1:5.“

Sodann soll der Kunde, so der Leitfaden, bereit sein für einen Gesprächstermin. Bei dem Treffen bekommt er dann als Begrüßungsgeschenk einen bereits bezahlten Lottoschein.

Was dabei herauskommen soll, erinnert an die Aktion vor rund drei Jahren. Diesmal werden vor allem Kunden mit einer beitragsfrei gestellten Police angesprochen, allerdings jetzt, um ihnen eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu verkaufen. Der Trick auch hier: Wer nur wenig Geld übrig hat für eine neue Versicherung, soll seine stillgelegte Versicherung kündigen. Die Volksfürsorge sagt hierzu nur, dass die Aktion nicht gezielt auf beitragsfreie Verträge ausgerichtet sei.

Der Rückkaufwert wird diesmal auf einem Depot bei der Generali geparkt, um daraus einen Teil der monatlichen Raten für die neue Police zu bedienen. Die Summe solle so gestreckt werden, dass sie mindestens fünf Jahre reiche, „damit wir auf der sicheren Seite sind“, berichtet ein Berater. Denn will der Kunde nach diesem Zeitraum die Versicherung dann nicht mehr, kann der Berater, sprich: die Volksfürsorge, die Provision behalten. Das Unternehmen gab hierzu keine Stellungnahme ab.

Teure Rentenversicherungen

In den Bezirksdirektionen gibt es bereits Listen, welcher Berater wie viele „Besuchsaufträge“ bekommen hat. Zudem sollen die Vorgesetzten nachhalten, wie erfolgreich jeder Mitarbeiter war. „Wenn einer nicht mitmachen will, dann bekommt die Kundendaten ein anderer“, sagt ein Vertriebler. Die Volksfürsorge gab hierzu keine Stellungnahme ab. Und auch hier wurde die interne „KEN“-Regel ausgesetzt. Das heißt, der Berater bekommt dieselbe Provision wie für einen völlig neuen Vertrag. Zudem sollen die besten Verkäufer eines von 90 iPads 3 erhalten. „Legen Sie am besten gleich los, denn bei dieser Aktion zählt nicht Glück, sondern Fleiß!“, heißt es in den Wettbewerbsbedingungen.

Und der Kunde?

Jeder fünfte Arbeitnehmer wird laut Bund der Versicherten arbeits- oder berufsunfähig. Eine Absicherung kann deshalb sinnvoll sein. Verbraucherschützer verurteilen solche Vertriebsaktionen, wie sie die Volksfürsorge betreibt, dennoch. So etwas „habe mit bedarfsgerechter Beratung nichts zu tun“, sagt Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender beim Bund der Versicherten. Mit den Produkten würden jeweils ganz andere Ziele verfolgt. „Eine Lebensversicherung zu kündigen ist fast immer schlecht für den Kunden“, warnt zudem Honorarberater Horvat. Das liegt unter anderem an den niedrigen Rückkaufwerten. Das Analysehaus Franke und Bornberg hat diese unter die Lupe genommen: Zahlt beispielsweise ein 30-jähriger Kunde monatlich 100 Euro in eine private Rentenversicherung der Generali ein, die 35 Jahre lang laufen soll, erhält er im Kündigungsfall erst nach 16 Jahren Laufzeit sein eingezahltes Kapital zurück.

Ausgedünnte Hierarchieebenen

Ob die neue fragwürdige Offensive der Volksfürsorge aus dem Tief hilft, ist offen. Deshalb plant der Vorstand vorsorglich eine neue Sparrunde. Um Details zu besprechen, hatten es sich die Chefs vom 21. bis zum 24. Mai mit den wichtigsten Führungskräften auf Mallorca gemütlich gemacht. Heraus kam dabei nach Informationen der WirtschaftsWoche, dass die Hierarchieebenen weiter ausgedünnt werden sollen. Mit einigen Führungskräften laufen bereits Trennungsgespräche. In dieser Woche, am 12. Juli, sollen die konkreten Maßnahmen bei einer Führungskräftetagung in Hamburg bekannt gegeben werden. Die Volksfürsorge gab hierzu keine Stellungnahme ab. 2010 hatte der Vorstand noch die Parole ausgegeben: „Wir sind der starke und dynamisch wachsende Vertrieb mit den zufriedensten Kunden und den erfolgreichsten Mitarbeitern.“

Erst recht muss es für die Kunden wie Hohn klingen, was Vorstandssprecher Bernd Felske vor wenigen Monaten in einem Interview sagte: nämlich dass die Volksfürsorge „den Menschen in den Mittelpunkt jedes Beratungsgesprächs“ und „und seine Ziele und Wünsche in den Vordergrund“ stelle.

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