Das Wichtigste in Kürze
- Wer einen ETF verkaufen will, zahlt in der Regel Abgeltungsteuer auf den Gewinn; ETF verkaufen fällt in der Regel Abgeltungsteuer auf Gewinne an – wer keinen Freistellungsauftrag erteilt, zahlt unnötig drauf.
- Außerdem lassen sich Verluste aus ETF-Verkäufen mit anderen Gewinnen verrechnen – und durch Verkäufe im passenden Steuerjahr lassen sich Freibeträge oder geringere Steuersätze optimal ausnutzen.
- Die Wahl des ETF-Typs beeinflusst überdies den Steuerzeitpunkt: Thesaurierende Fonds können jährlich die sogenannte Vorabpauschale auslösen, während ausschüttende ETFs mit realen Erträgen arbeiten – ideal, um gezielt den Sparerpauschbetrag zu nutzen.
Gewinne, Verluste und dazwischen das Finanzamt: ETFs sind zwar auf den ersten Blick unkompliziert, günstig und bei Anlegern beliebt. Doch auf den Gewinn will das Finanzamt natürlich auch ein Stück vom Kuchen. Das ist nicht automatisch schlimm – aber auch nicht zwingend nötig. Wer die steuerlichen Regeln kennt, kann sparen.
Denn mit etwas Planung lässt sich beim ETF-Verkauf Geld behalten, das sonst als Steuer verloren geht. Klingt trocken? Mag sein. Aber es geht hier um echtes Geld, nicht nur um Theorie. Und der Aufwand dafür hält sich in Grenzen. Wer die Steuerzahlungen obendrein zeitlich strecken und so seine Liquidität schonen möchte, kann durch geschickte Planung eine Art LIFO Effekt erzielen. Kein Steuerstudium nötig – dafür reicht dieser Text.
Abgeltungsteuer – der Klassiker unter den „Steuerfallen“
Wer ETFs verkauft und dabei Gewinn macht, zahlt in Deutschland grundsätzlich Abgeltungsteuer: 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, eventuell Kirchensteuer. Das trifft auf alle Kapitalerträge zu – also auch auf ETF-Gewinne. Die Steuer wird oft direkt von der depotführenden Bank abgeführt. Klingt bequem – ist es auch. Nur leider oft zu bequem.
Denn: Viele Anleger verschenken hier Geld, weil sie zu viel zahlen. Dabei gibt es einen simplen Weg, das zu verhindern. Und der heißt: Sparerpauschbetrag.
Der Sparerpauschbetrag – jährlich, automatisch, aber leider oft vergessen
Jede Person darf jährlich bis zu 1.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei behalten (Stand: 2025). Bei Ehepaaren sind es 2.000 Euro. Dieser sogenannte Sparerpauschbetrag gilt für Zinsen, Dividenden – und eben auch für ETF-Verkäufe mit Gewinn.
Wichtig: Damit die Bank das auch berücksichtigt, braucht es einen Freistellungsauftrag. Wer den nicht erteilt hat, zahlt auf jeden Cent Gewinn Steuern – auch wenn er unter dem Freibetrag liegt.
Kurz gesagt: Kein Freistellungsauftrag = unnötige Steuer. Einmal eingerichtet, läuft dann aber alles automatisch.
Vorabpauschale – stille Steuer mitten im Sparprozess
Thesaurierende ETFs legen Erträge wie Dividenden automatisch wieder an. Dadurch steigt der Wert der ETF-Anteile, ohne dass eine Auszahlung erfolgt. Für den langfristigen Vermögensaufbau ist das attraktiv, denn der Zinseszinseffekt (mehr Infos zu diesem Effekt gibt es hier) arbeitet im Hintergrund weiter. Allerdings erhebt der Staat bereits während der Haltedauer auch ohne Verkauf eine Steuer – über die sogenannte Vorabpauschale. Dabei handelt es sich nicht um einen realen Betrag, sondern um einen rechnerischen Gewinn, auf den unter bestimmten Bedingungen Abgeltungsteuer anfällt.
Die Vorabpauschale wird einmal jährlich berechnet – auf Basis des ETF-Werts zu Jahresbeginn, multipliziert mit dem gesetzlich festgelegten Basiszins und einem Rechenfaktor von 0,7. Von diesem Betrag werden eventuelle Ausschüttungen abgezogen. Bleibt ein positiver Rest, fällt darauf die Steuer an – meist 25 Prozent plus Zuschläge. Diese Steuer zieht die Bank zumeist im Januar vom Verrechnungskonto ein.
Wurde ein Freistellungsauftrag eingerichtet, wird die Steuer auf die Vorabpauschale mit dem Freibetrag verrechnet – oft bleibt sie dadurch steuerfrei. Beim späteren Verkauf des ETFs wird der Kursgewinn ebenfalls versteuert. Bereits gezahlte Steuer auf Vorabpauschalen wird dabei angerechnet, sodass es zu keiner Doppelbesteuerung kommt.
Da die Steuer auf die Vorabpauschale auch ohne Auszahlung fällig wird, sollte das Verrechnungskonto Anfang Januar gedeckt sein.
Tipp: Ausschüttende ETFs zusätzlich gezielt einsetzen!
Ein ergänzender ETF, der regelmäßig Dividenden ausschüttet, kann helfen, den Sparerpauschbetrag sinnvoll auszunutzen. Bleibt der Freibetrag ungenutzt – etwa weil thesaurierende Fonds kaum steuerpflichtige Vorabpauschalen erzeugen – lässt sich durch Ausschüttungen steuerfrei Kapital erhalten. Voraussetzung: Die Ausschüttung bleibt innerhalb des Freibetrags. Diese Kombination kann steuerlich effizient sein, ohne dass ein Verkauf nötig ist.
Die Verkaufsstrategie beeinflusst Steuerhöhe und Zahlungszeitpunkt
Nicht nur der Verkaufszeitpunkt zählt – auch welche Anteile ein Anleger zuerst verkauft, kann einen steuerlichen Unterschied machen.
Hintergrund ist das gesetzlich vorgeschriebene FiFo Prinzip (First in, First out) in Deutschland.
Es bedeutet: Beim Verkauf gelten automatisch die ältesten ETF-Anteile im Depot als zuerst verkauft – egal, was der Anleger tatsächlich veräußert. Das kann sich indirekt auf die Höhe der fälligen Steuerzahlungen auswirken. Denn: Ältere Anteile haben häufig stärkere Kursgewinne. Werden diese zuerst verkauft, fällt zunächst die höhere Steuerlast an.
Jüngere Anteile mit geringeren Gewinnen würden zu weniger Steuer führen – dürfen aber steuerlich nicht bevorzugt verkauft werden, weil das LiFo Prinzip (Last in, First out) bei uns nicht zulässig ist.
Aber: Mit legalen Mitteln Steuern zeitlich strecken
Auch wenn man die Verkaufsreihenfolge nicht direkt beeinflussen kann, gibt es clevere Strategien, um die Steuerzahlung nach hinten zu verschieben – also eine Steuerstundung zu erreichen. Das bedeutet: Der Anleger zahlt die (meistens höhere) Steuer später, jedoch nicht weniger.
1. Mit mehreren ETFs planen (Tranchierung)
Statt jahrzehntelang nur in einen einzigen ETF zu investieren, kann der Anleger sein Investment in zeitlich gestaffelten Tranchen anlegen. Zum Beispiel:
- ETF 1: Zehn Jahre bespart, dann stillgelegt
- ETF 2: Danach zehn Jahre neu bespart
- ETF 3: Wiederholung – ebenfalls mit eigener WKN
Beim Verkauf setzt man dann zuerst bei den jüngsten ETFs an – mit meistens geringeren Kursgewinnen. So wird die Versteuerung der älteren, gewinnträchtigeren Anteile in die Zukunft verschoben. Das spart nicht dauerhaft Steuern, aber es verzögert die Belastung – und das kann sich lohnen., die sich zudem besser planen lässt.
2. Zweitdepot clever einsetzen
Ein Zweitdepot hilft ebenfalls, die FiFo-Logik zu umgehen – zumindest indirekt. Denn bei einem Depotübertrag werden für gewöhnlich zuerst die ältesten Anteile ins neue Depot übertragen.
Das bedeutet:
- Im ursprünglichen Depot verbleiben die jüngeren Anteile.
- Verkauft man nun nur aus dem Ursprungsdepot, veräußert man steuerlich zuerst die jüngeren Anteile mit niedrigerem Gewinn.
- Die älteren Anteile im Zweitdepot können später verkauft werden – und werden auch erst dann versteuert.
Wichtig: Die Steuer fällt also nicht weg, sie wird nur auf später verschoben.
Das klappt, wenn der Depotübertrag sauber dokumentiert und die Anschaffungskosten korrekt übernommen werden.
3. Auch ETF Sparpläne folgen dem FiFo Prinzip
Bei ETF Sparplänen (mehr zu dieser Art der Altersvorsorge erfahren Anleger hier) entstehen oft viele kleine Käufe. Doch auch hier gilt: Die ältesten Sparraten werden zuerst verkauft. Das kann nach vielen Jahren zu hohen Kursgewinnen führen – und damit zu einer hohen Steuerlast beim Entsparen.
Wenn man mit dem Gedanken spielt, seine Sparplan-Anteile schrittweise zu verkaufen, sollte man diese Logik kennen. Auch hier helfen die Unterteilung in unterschiedliche ETFs oder der gezielte Aufbau eines Zweitdepots, um flexibler agieren zu können. Beispielsweise kann man sich die höheren Gewinne auszahlen lassen, wenn etwa gerade ein Bausparvertrag fällig geworden ist und man so die höhere Steuerlast besser bewältigen kann.
Das Ziel ist hier oft: Kapital länger steuerfrei im Markt lassen, damit es weiter Rendite bringen kann.
Verluste? Nicht ärgern – sondern verrechnen!
Wenn der ETF mal im Minus verkauft wird: steuerlich muss das kein Nachteil sein. Im Gegenteil, denn Verluste lassen sich mit Gewinnen verrechnen – entweder noch im selben Jahr oder später.
Die Bank führt dafür einen Verlustverrechnungstopf. Dort werden Verluste aus Wertpapiergeschäften automatisch gespeichert und bei späteren Gewinnen berücksichtigt. So sinkt die Steuerlast. Wichtig: Die Verrechnung klappt nur bei gleichartigen Erträgen – also Kapitalerträge mit Kapitalerträgen.
Wer mehrere Depots hat, kann eine Verlustbescheinigung beantragen und alles über die Steuererklärung zentral zusammenfassen.
Besonders clever: gezielt Verluste realisieren, um einen großen Gewinn aus einem anderen Verkauf zu reduzieren.
Danach ist ein Wiedereinstieg jederzeit möglich – steuerlich völlig legal. So lassen sich Steuern verschieben, optimieren – und im Idealfall sogar ganz vermeiden.
Steuerfrei, ganz offiziell – die NV-Bescheinigung macht’s möglich
Steuern sparen, ohne Tricks – das geht auch noch: Wer nur ein kleines Einkommen hat, kann mit einer NV-Bescheinigung sämtliche Kapitalerträge steuerfrei kassieren. Die Abkürzung steht für Nichtveranlagungsbescheinigung.
Sie kommt vom Finanzamt, gilt meist drei Jahre und signalisiert der Bank: Bitte keine Abgeltungsteuer einbehalten! Das lohnt sich vor allem für Rentner mit kleiner Rente, Studierende, Auszubildende oder Kinder mit eigenem Depot.
Voraussetzung: Das gesamte Einkommen – inklusive Zinsen, Dividenden, Vorabpauschalen oder ETF-Gewinnen – bleibt unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (Stand 2025: 12.096 Euro für Singles, 24.192 Euro für Ehepaare).
Die NV ersetzt den Freistellungsauftrag nicht, macht ihn aber überflüssig. Wichtig: Die Bescheinigung muss rechtzeitig bei der Bank eingereicht werden – idealerweise vor Jahresbeginn. Dann fließen alle Kapitalerträge brutto aufs Konto – ganz legal.
Praktisches Beispiel: ETF verkaufen mit und ohne legale Steuertricks
- Einmalige Investition in einen MSCI World ETF: 10.000 Euro
- Laufzeit: 5 Jahre
- Historische Bruttorendite: 8,65 Prozent pro Jahr
- Angenommene laufende Kosten (TER): 0,20 Prozent jährlich
- Netto-Rendite nach Kosten: 8,45 Prozent jährlich
- Fondsart: Aktienfonds (mit Teilfreistellung von 30 Prozent)
- Angenommener Basiszins: 1,00 Prozent
- Abgeltungssteuer inklusive Solidaritätszuschlag (ohne Kirchensteuer): 26,375 Prozent
- Eingereichter Freistellungsauftrag: 1.000 Euro pro Jahr
Entwicklung des ETF-Werts über fünf Jahre
Jahr | Wert zum Jahresbeginn | Wert zum Jahresende |
---|---|---|
1 | 10.000,00 € | 10.845,00 € |
2 | 10.845,00 € | 11.761,40 € |
3 | 11.763,55 € | 12.755,24 € |
4 | 12.761,22 € | 13.833,06 € |
5 | 13.844,59 € | 15.001,95 € |
Gesamter Gewinn nach fünf Jahren: 5.001,95 Euro
Jetzt kommen die Vorabpauschale und der Pauschbetrag ins Spiel
- Berechnet aus: Jahresanfangswert × 1,00 Prozent Basiszins × 0,7
Jahr | Anfangswert | Vorabpauschale | Steuer (26,375 %) |
---|---|---|---|
1 | 10.000,00 € | 49,00 € | 12,92 € |
2 | 10.845,00 € | 53,14 € | 14,02 € |
3 | 11.763,55 € | 57,64 € | 15,20 € |
4 | 12.761,22 € | 62,53 € | 16,49 € |
5 | 13.844,59 € | 67,84 € | 17,89 € |
Die Summe der Steuer auf die Vorabpauschalen (über Freistellungsauftrag abgedeckt) würde 76,52 Euro betragen.
Diese Steuern erwarten den Anleger beim Verkauf:
Position | Betrag (€) |
---|---|
Gewinn nach 5 Jahren | 5.001,95 € |
Steuerfreier Anteil (30 % Teilfreistellung) | 1.500,59 € |
Steuerpflichtiger Gewinn | 3.501,36 € |
Verbleibender Freistellungsauftrag (nach Vorabpauschale) | 982,11 € |
Zu versteuern | 2.519,25 € |
Steuerlast (26,375 %) | 664,45 € |
Netto-Gewinn | 4.337,50 € |
Im Klartext: Bei Nutzung des Freistellungsauftrages wäre für den Anleger beim Verkauf eine Steuerlast von rund 665 Euro angefallen.
Zum Vergleich: Dasselbe Szenario, aber ohne Freistellungsauftrag
Ohne Freistellungsauftrag hätte der Anleger:
- die Vorabpauschalen in Höhe von 76,52 Euro direkt versteuern müssen,
- einen um diesen Betrag reduzierten steuerpflichtigen Gewinn beim Verkauf gehabt,
- somit diese Summe zu versteuern gehabt: 3.424,84 Euro – was ohne Freistellungsauftrag zu einer Steuerlast von 903,30 Euro geführt hätte.
Position | Betrag (€) |
---|---|
Steuerlast ohne Freistellungsauftrag | 903,30 € |
Netto-Gewinn ohne Freistellungsauftrag | 4.098,65 € |
Unterschied | –238,85 € |
Ohne Freistellungsauftrag hätte der Anleger eine Steuerlast von gut 903 Euro bezahlt – und so am Ende rund 240 Euro weniger im Geldbeutel gehabt als mit Nutzung des Sparerpauschbetrages.
Wer verkauft, sollte also rechnen – nicht raten
ETFs zu verkaufen, das ist keine Raketenwissenschaft. Aber steuerlich blind zu verkaufen, kann offensichtlich unnötig Geld kosten. Wer sich mit Freistellungsauftrag, Verlustverrechnung und Timing beschäftigt, spart. Und das ganz legal.
Die wichtigsten Steuerspar- und Steuerstundungstipps im Überblick
Strategie | Wirkung | Steuerlich relevant ab | Besonderheiten / Tipps |
---|---|---|---|
Freistellungsauftrag nutzen | Kapitalerträge bis 1.000 € (2.000 € bei Ehepaaren) steuerfrei | sofort | Gilt für alle Erträge: Zinsen, Dividenden, ETF-Gewinne |
NV-Bescheinigung nutzen | Komplett steuerfreie Kapitalerträge bei geringem Einkommen | ab Einreichung bei der Bank | Gilt drei Jahre, ersetzt Freistellungsauftrag |
Verlustverrechnung nicht vergessen | Verluste mit Gewinnen verrechnen = weniger Steuern | im Verkaufsjahr oder später | Verlusttopf prüfen oder Bescheinigung beantragen |
Verkauf timen | Freibetrag optimal nutzen, niedriges Einkommen ausnutzen | beim Verkauf | Jahreswechsel oder einkommensschwache Jahre einplanen |
Ausschüttende ETFs ergänzend nutzen | Ausschüttungen gezielt im Freibetrag auffangen | bei Ausschüttung | Kombination mit thesaurierenden ETFs kann effizient sein |
Vorabpauschale mit Freibetrag abdecken | Vermeidung unnötiger Steuer auf fiktive Erträge | jährlich im Januar | Verrechnung über Freistellungsauftrag möglich |
Gestaffelte ETF-Käufe (Tranchierung) | Jüngere Tranchen zuerst verkaufen = spätere Steuerzahlung | beim Verkauf | Effekt ähnlich LIFO, steuerlich legal planbar |
Zweitdepot nutzen | Verkaufsreihenfolge gezielt steuern (ältere Anteile isolieren) | nach Depotübertrag | FIFO bleibt, Reihenfolge aber indirekt steuerbar |
Stand: August 2025
Eine Sache noch: Ohne Depot kein ETF!
Bevor der erste ETF ins Portfolio wandert, braucht es übrigens zunächst einmal das richtige Zuhause: ein Depot. Klingt banal, ist aber entscheidend. Denn nicht alle Depotanbieter ticken gleich – gerade bei Sparplänen und ETFs stecken die Unterschiede im Kleingedruckten. Ordergebühren, Sparplan-Auswahl, Bedienkomfort und Service: Wer langfristig investiert, sollte sich nicht nur vom Preis leiten lassen, sondern vom Gesamtpaket. Deshalb lohnt es sich, vor dem Einstieg einen Blick auf passende Anbieter zu werfen.
Hier kommt eine kleine Auswahl an Online Brokern, die aktuell recht beliebt sind (und hier ein ausführlicher Vergleich von sechs Neobrokern und ihrem Angebot).
Trade Republic: Für Puristen mit Blick aufs Wesentliche
Wer digitale Einfachheit schätzt und Gebühren lieber spart als zahlt, kommt an Trade Republic kaum vorbei. Über 2.600 ETF Sparpläne lassen sich ohne Ordergebühr besparen. Die Depotführung? Auch kostenlos. Orders außerhalb der Sparpläne kosten eine Fremdkostenpauschale von einem Euro.
Die Mindestsparplanrate liegt ebenfalls bei nur einem Euro. Wer regelmäßig investiert, kann zwischen wöchentlichem, zweiwöchentlichem, monatlichem oder vierteljährlichem Rhythmus wählen.
Doch das Angebot geht über ETFs hinaus: Neben Aktien-Sparplänen und dem Handel mit Anleihen, Kryptowährungen (Testbericht) und Derivaten bietet Trade Republic auch ein vollständig integriertes Girokonto (Testbericht), inklusive Guthabenzins auf nicht investiertes Kapital (Testbericht). Auch ein separates Kinderdepot (Testbericht) ist inzwischen Teil des Portfolios.
Das Design der App bleibt bewusst aufgeräumt. Fokus auf Funktionen, ohne störenden Ballast. Genau diese Klarheit dürfte der Grund sein, warum sich der Broker in kurzer Zeit eine große, stetig wachsende Nutzerschaft sichern konnte.
Günstig, klar, digital: ETF Sparen mit Finanzen.net Zero
Mit einem klaren Fokus auf günstiges Investieren und einem wachsenden Angebot positioniert sich auch Finanzen.net Zero als schlanke Plattform für Wertpapierhandel. Seit der Übernahme von Gratisbroker bietet der Broker über 1.700 ETF Sparpläne, die vollständig ohne Ordergebühren oder Depotkosten auskommen. Auch die Sparrate ist niedrig angesetzt: Bereits ab einem Euro lässt sich regelmäßig investieren.
Der Funktionsumfang bleibt dabei nicht auf ETFs beschränkt. Wer darüber hinaus handeln möchte, findet Zugang zu Aktien, Kryptowährungen, Zertifikaten und Optionsscheinen – alles über eine benutzerfreundlich strukturierte App. Diese richtet sich sowohl an Einsteiger, die einfache Abläufe schätzen, als auch an erfahrene Nutzer mit klaren Handelszielen.
Hinter Finanzen.net Zero steht die Baader Bank, die als Depotbank fungiert und die gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro garantiert. Kontoeröffnung und Legitimation erfolgen vollständig digital – ohne Papier, ohne Wartezeit. Ergänzend verfügbar: ein separates Depot für Minderjährige (Testbericht), das den Vermögensaufbau von Anfang an unterstützt.
Kurzum: Finanzen.net Zero (Testbericht) konzentriert sich auf das, was viele Anleger suchen – günstiges Investieren, eine funktionale Plattform und ausreichend Auswahl. Wer ein klares Produkt ohne überladenes Angebot bevorzugt, findet hier eine transparente Alternative.
Scalable Capital: Breites Anlageangebot mit gestaffelter Preisstruktur
Scalable Capital kombiniert ein weiteres umfangreiches ETF-Angebot mit flexiblen Gebührenmodellen und richtet sich damit nicht nur an klassische ETF Sparer, sondern auch an aktive Anleger. Mehr als 2.700 ETF-Sparpläne stehen zur Verfügung – ab einer monatlichen Sparrate von einem Euro. Wer lieber spontan handelt, kann das ebenfalls: Aktien, ETPs, ETCs und Derivate gehören ebenfalls zum Portfolio.
Je nach Handelsverhalten stehen drei Tarifmodelle zur Auswahl: Im kostenlosen Einstiegspaket kostet eine Order 0,99 Euro. Im Prime-Modell entfällt diese Gebühr – dafür wird eine monatliche Pauschale fällig. Wer besonders aktiv ist, profitiert im Prime+ Abo zusätzlich von Zinsen auf nicht investiertes Guthaben (Testbericht) – ein Detail, das besonders in Niedrigzinsphasen Aufmerksamkeit verdient.
Scalable Capital setzt zudem auf einfache Handhabung: Die Plattform ist sowohl über den Browser als auch per App nutzbar. Ein Kinderdepot (Testbericht) befindet sich derzeit in Vorbereitung – damit wird das Angebot perspektivisch noch breiter aufgestellt.
Wer Wert auf Skalierbarkeit im wörtlichen Sinne legt (also auf ein Angebot, das mit den eigenen Ansprüchen mitwächst), findet bei Scalable Capital eine strukturierte Plattform mit durchdachter Auswahl. Sogar mit Kryptowährungen kann gehandelt werden – und zwar in Form von ETPs (Testbericht).
Häufig gestellte Fragen zum Thema ETF verkaufen, Steuern sparen
Wenn der Gewinn unter dem Sparerpauschbetrag bleibt: 1.000 Euro pro Person und Jahr (2.000 Euro bei Ehepaaren). Außerdem: Bei sehr niedrigem Gesamteinkommen kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) dafür sorgen, dass selbst höhere Gewinne steuerfrei bleiben.
Nicht zwingend. Wer ausschließlich ein inländisches Depot nutzt und der Broker selbst alles korrekt abführt, muss nichts eintragen. Aber: Wer ausländische Depots nutzt, Verluste ausgleichen will oder sich zum Beispiel Quellensteuer zurückholen möchte, kommt um die Anlage KAP nicht herum.
In der Regel jedes Jahr – auch ohne Verkauf. Denn thesaurierende ETFs behalten Erträge wie Dividenden ein und reinvestieren sie. Damit das nicht zu einer dauerhaften Steuerstundung führt, wird jährlich eine sogenannte Vorabpauschale als fiktiver Ertrag berechnet. Diese fällt nur an, wenn der Fonds im Wert gestiegen ist, der gesetzlich festgelegte Basiszins größer als null ist und keine oder nur geringe Ausschüttungen erfolgt sind. Auf diesen fiktiven Ertrag wird die Abgeltungsteuer fällig, die entweder direkt vom Broker einbehalten oder mit einem vorhandenen Freistellungsauftrag verrechnet wird. Beim späteren Verkauf der ETF-Anteile fällt dann zusätzlich Steuer auf den Kursgewinn an – die zuvor gezahlten Beträge (aus der Vorabpauschale) werden dabei angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.
Mehr über ETFs, Steuern und Broker
- Guide: In ETFs investieren für Anfängerinnen & Anfänger
- Vier Trading Apps für den Kauf von Aktien und ETFs
- Bitcoin Prognose – Wie viel wird Bitcoin 2030 wert sein?
- Wie viele Digitalwährungen gibt es?
- Die ETF-Angebote von Trade Republic im Vergleich
- Finanzen.net Zero: Der Neobroker im Vergleich
- Scalable Capital: Gute Konditionen für Vieltrader und ETF-Anleger
- Finanzen.net Zero vs. Scalable Capital – wer hat die Nase vorn?
- Bitpanda Fusion: Bitpandas neue Plattform für Krypto-Trading