Weltraumrecht Warum wir Verkehrsregeln im Weltall brauchen

Rechts vor links kann auch im Weltraum für mehr Ordnung sorgen. Das meint zumindest Weltraumrechtler Stephan Hobe. Warum er dringend Verkehrsregeln und mehr Weltraumrecht für das All fordert.

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Auf dem Mars wiegen wir nur die Hälfte
Viele Menschen werden sich freuen: Auf dem Mars reduziert sich das Gewicht - wiegt also jemand 75 Kilo auf der Erde, so ist er auf dem Mars mit 28 Kilo ein Fliegengewicht. Quelle: Reuters
Aufgrund seiner Beschaffenheit würde der Saturn auf dem Wasser schwimmen. Er ist ein Gasplanet und besteht zu 96 Prozent aus Wasserstoff, deshalb weist er auch die geringste mittlere Dichte auf. Der Saturn war schon vor der Erfindung des Fernrohrs bekannt, weil er als äußerster Planet mit dem Auge problemlos zu erkennen ist. Quelle:
Die Mondlandung war ein kleiner Schritt für einen Menschen, aber ein großer für die Menschheit: Insgesamt waren Astronauten bislang 300 Stunden auf dem Mond. Quelle: dpa
Der höchste Berg auf der Erde ist zweifelsohne der Mount Everest mit 8848 Metern. Er wird allerdings vom Olympus Mons auf dem Mars überragt, der 26 Kilometer zählt. Quelle: dapd
Angeblich soll es mehr Sterne geben als Sandkörner auf der Erde: Ein australischer Astronom geht davon aus, dass es etwa 70 Tausend Millionen Millionen Millionen Sterne gibt - und da sind nur die "gezählt", die mit modernen Teleskopen erkennbar sind. Quelle: dpa/dpaweb
Bis auf Merkur und Mars haben alle Planeten in unserem Sonnensystem Monde: Mit 67 Monden hat der Jupiter die meisten. Es folgt der Saturn mit 62 Monden. Quelle: REUTERS
Die Entfernung zwischen Mond und Erde beträgt 384.400 km: Das wird allerdings jedes Jahr ein bisschen mehr. Durchschnittlich in 27 Tagen und sieben Stunden umkreist der Mond die Erde. Quelle: dpa

WirtschaftsWoche: Herr Professor Dr. Hobe, warum brauchen wir ein Weltraumrecht?

Stephan Hobe: Es gibt das internationale Raumfahrtrecht nun seit knapp 50 Jahren. Mit dem Start des ersten künstlichen Satelliten Sputnik befand man, dass es Rechtsregeln für die menschlichen Aktivitäten im Weltraum geben sollte. Das waren damals im Wesentlichen Forschungsaktivitäten, aber man hat schon damals die Frage der möglichen wirtschaftlichen Nutzung miteinbezogen. Das ist tatsächlich ein Beispiel für eine sehr frühe, sehr starke Gesetzgebung, obwohl die Aktivität zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht so stark war. Das ändert sich gerade.

Alles stützt sich rechtlich auf den Weltraumvertrag von 1967, den Mondvertrag und einige Ergänzungsverträge – inwiefern klären diese die Rechte im All?

Zum einen ist der entscheidende und umfassendste Vertrag der Weltraumvertrag. Darin sind fast alle Grundprinzipien festgelegt. So etwa die grundsätzliche Statusfrage, dass der Weltraum und die Himmelskörper nicht einem bestimmten Staat gehören und auch nicht von einem Staat angeeignet werden können, sondern dass sie der gesamten Menschheit gehören.

Zur Person

Das ist eine interessante Konstruktion. Forschung und Nutzung des Weltraums sind im Wesentlichen frei. Darüber hinaus ist es so, dass ein Objekt, das in den Weltraum fliegen soll, vorher registriert werden und der Staat, von dem aus es startet, dafür haften muss, wenn Schaden angerichtet wird – egal ob im Welt- oder Luftraum oder auf der Erde. Diese Grundprinzipien werden teilweise in späteren Konventionen – etwa im Mondvertrag von 1979 – wiederholt. Das ist sozusagen die Lex Lata für menschliche Aktivitäten im Weltall.

Gibt es da Grauzonen?

Viele sogar! Schon alleine deshalb, weil man damals die Dinge prospektiv betrachten und prognostisch sehen musste, was denn möglicherweise Probleme werden könnten. Deshalb hat man sich mit Generalklauseln beholfen. Es ist somit kein randscharfes Recht.

Schneller schlau: Weltraum-Recht

Das ist aber größtenteils auch vorteilhaft, da man so später eintretende Sachverhalte leichter darunter fassen konnte und kann. In manchen Bereichen ist das Recht so noch eher dünn – etwa im Bereich des Umweltschutzes oder der Ressourcen-Nutzung im Weltall.

Genau dort haben die USA nun angesetzt und ein Vorstoß gewagt mit einem amerikanischen Gesetz die Besitzrechte von Ressourcen im All zu regeln. Worauf zielt das ab?

Der sogenannte „Asteroid Mining Act“ erklärt, dass Amerikaner Eigentum an Ressourcen der Himmelskörper erwerben können sollen. Ein interessantes Statement, denn es unterscheidet sich meines Erachtens überhaupt nicht von der Sichtweise des internationalen Weltraumrechts. Insofern ist es schlicht und ergreifend überflüssig und es ist zudem überhaupt keine Materie, die ein nationaler Gesetzgeber regeln könnte oder sollte.

Man kann aber auch anderer Auffassung sein. So ist eine Minderheit im Weltraumrecht der Meinung, dass die Aneignung von Ressourcen im Weltall gar nicht erlaubt ist. Wäre man dieser Auffassung, dann könnte aber auch eine nationale amerikanische Regelung daran nichts ändern, denn es ist eben nicht der Wirkungsbereich des amerikanischen Gesetzgebers, sondern des internationalen Gesetzgebers – vermutlich somit der Vereinten Nationen.

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