Digitale Stromzähler Wie gefährlich sind die "Spionagezähler" im Keller?

Die Bundesregierung will alle deutschen Haushalte mit elektronischen Stromzählern ausstatten lassen. Wie groß ist die Gefahr, dass damit die Gerätenutzung und sogar die Fernsehgewohnheiten ausspioniert werden können?

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Die Bundesregierung will alle deutschen Haushalte mit elektronischen Stromzählern ausstatten lassen. Die elektronische Auswertung des Stromverbrauchs soll die Energiewende möglich machen. Quelle: dpa

Wenn es um die Möglichkeiten der digitalen Überwachung von Nutzern geht, wird das folgende Beispiel immer wieder herangezogen: Mit Hilfe von elektronischen Stromzählern ist es möglich, das Fernsehprogramm eines Haushalts auszuspionieren. So warnte die Verbraucherschützerin Marion Jungbluth kürzlich in der taz: "Experten der Fachhochschule Münster haben das beschrieben: Hell- und Dunkel-Abschnitte brauchen verschieden viel Strom." Es lasse sich sogar analysieren, welches Programm, Rosamunde Pilcher oder Talkshow, laufe. Von der Nutzung anderer Haushaltsgeräte wie Waschmaschine oder Mikrowelle ganz abgesehen.

Gibt es also in einigen Jahren den nackten Stromkunden, wenn in Deutschland alle Haushalte nach den Plänen der Bundesregierung über einen elektronischen Stromzähler verfügen? Die Frage lässt sich derzeit mit einem klaren Nein beantworten. Allerdings mit der Einschränkung: Technisch ist eine solch detaillierte Auslesung und Übermittlung von Verbrauchsdaten durchaus möglich. Das bestätigte auch Thomas Zehnder vom Schweizer Zählerhersteller Landis + Gyr auf Anfrage von Golem.de. Jedoch setzt dies drei Bedingungen voraus: Die Haushalte müssen nicht nur über einen elektronischen Zähler, sondern auch über eine Kommunikationsschnittstelle (Smart Meter Gateway) verfügen. Dieses Smart Meter Gateway (SMGW) muss gehackt werden. Zu guter Letzt müssen die Nutzer einen Fernseher besitzen, der ausreichend große Leistungsschwankungen beim Wechsel von Hell-Dunkel-Phasen aufweist.

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Nicht jeder Fernseher hat große Leistungsschwankungen

Letztere Einschränkung wird häufig übersehen, wenn die Studie der Fachhochschule Münster zitiert wird. Anders als in der Vorabversion, über die in den Medien häufig berichtet wurde, sind in der abgeschlossenen Studie längst nicht alle TV-Geräte über den Stromverbrauch analysierbar. Beispielsweise waren Leistungsschwankungen bei Geräten von Sony und LG zu gering, um Filminhalte zu identifizieren.

Dies haben auch Messungen von Golem.de bei zwei unterschiedlichen Samsung-Modellen ergeben. Entscheidend war bei beiden Geräten die Einstellung der Bildhelligkeit. Je geringer der voreingestellte Wert, desto größer waren die Schwankungen. Bei einer mittleren Helligkeit von 50 Prozent lagen die Änderungen nur noch im Milliwatt-Bereich. Zu wenig, um daraus das Fernsehprogramm ablesen zu können. Sehr große Schwankungen mit bis zu 160 Watt wies ein von der Fachhochschule Münster getesteter Plasmabildschirm auf (Panasonic TX-P50S-20E). Ein Panasonic TX-L37-S10E mit dynamischer Hintergrundbeleuchtung variierte beim Verbrauch mit rund 70 Watt.

BSI-Vorgaben sollen Hacking verhindern

Bei solchen Geräten waren Filmsequenzen mit Hilfe einer zuvor erstellten Datenbank erkennbar. Aber auch hier gab es Ausnahmen. "Aufgezeichnete Fernsehproduktionen, die ein hohes durchgehendes Helligkeitsniveau aufweisen (bspw. Talkshows), können mit LCD-Geräten oft nicht identifiziert werden", schrieben die Forscher. Was wohl nur für Paranoiker ein starkes Argument sein könnte, künftig nur noch "Maischberger" und "Hart aber fair" einzuschalten.

Doch selbst Besitzer eines großflächigen Plasmabildschirms müssen derzeit nicht damit rechnen, dass ihr Pornofilm-Konsum dem Stromanbieter frei Haus geliefert wird. Denn der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung der Energiewende sieht vor, dass die Daten bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nur einmal im Jahr an den Messstellenbetreiber übermittelt werden müssen. Bei Haushalten, die weniger als 6.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, soll der Einbau einer Kommunikationsschnittstelle zudem nicht verpflichtend werden. Allerdings können die Messstellenbetreiber nach eigenem Ermessen ein solches Gateway einbauen und ihre Kunden daran anschließen.

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