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VW-Abgas-SkandalBayern verklagt Volkswagen

Bayern wird Volkswagen wegen der Folgen des Diesel-Skandals auf Schadenersatz verklagen. Es gehe dabei um die Aktienkurs-Verluste, die dem bayerischen Pensionsfonds entstanden sind – maximal 700.000 Euro. 02.08.2016 - 13:19 Uhr aktualisiert

Alle Augen sind auf Charles Breyer gerichtet. Mal wieder. Der US-Richter muss entscheiden, ob er der Einigung zwischen Volkswagen und Hunderten Klägern in der Abgas-Affäre zustimmt. Der geplante Kompromiss könnte den Autobauer fast 15 Milliarden Dollar kosten – es wäre der bislang teuerste Vergleich in der Geschichte der Auto-Industrie. Aber wäre der finanzielle Kraftakt für VW auch wirklich ein Befreiungsschlag? Können die Wolfsburger die „Dieselgate“-Krise damit abhaken? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Foto: dpa

Der Milliardenvergleich steht – was ist nun noch zu entscheiden?

VW hat sich zwar mit fast allen US-Klägern auf einen Vergleich verständigt, aber US-Richter Breyer muss dem Entwurf noch seinen Segen geben. Er entscheidet, ob mit dem Vergleich dem US-Recht Genüge getan wurde. Wenn ja, gibt er der Einigung seine „vorläufige Zustimmung“ („preliminary approval“). Breyers erklärtes Ziel war von Anfang an eine Lösung, um die manipulierten Dieselwagen in Einklang mit den US-Abgasnormen zu bringen oder von der Straße zu holen.

Foto: dpa

Kann Richter Breyer VW noch in Bedrängnis bringen?

Theoretisch ja. Er könnte schlichtweg seine Zustimmung verweigern. Damit würde er Volkswagen gehörig in die Parade fahren, denn der Konzern müsste einen neuen Kompromiss mit den Klägern aushandeln – und das war schon im ersten Anlauf schwer genug. Es gilt allerdings als sehr unwahrscheinlich, dass Breyer tatsächlich sein Veto einlegt.

Foto: dpa

Was passiert, wenn der Richter dem Vergleichsvorschlag zustimmt?

Dann beginnt eine Frist von 45 Tagen, in der sich die klagenden Kunden in den USA überlegen können, ob sie das Vergleichsangebot annehmen oder allein vor Gericht weiterklagen wollen. Bis zum 16. September müssen sich geschädigte VW-Dieselhalter entscheiden. Je mehr von ihnen sich dem Vergleich anschließen, desto übersichtlicher wird die Situation für VW in den USA.

Foto: dpa

Was sind die wichtigsten Punkte des Vergleichs?

VW muss bis zu 14,7 Milliarden Dollar für Wiedergutmachung ausgeben. 4,7 Milliarden Dollar fließen in einen Umweltfonds und die Förderung emissionsfreier Autos. Der weitaus größte Teil aber wird an Kunden gehen, die in den USA einen manipulierten VW oder Audi besitzen. Die reine Entschädigung für Autobesitzer soll zwischen 5100 und knapp 10.000 Dollar pro Fahrzeug liegen. Dabei kommt es auf die Modelltypen an und darauf, wie alt das Auto ist. Zusätzlich muss der Konzern den Kunden anbieten, ihre Fahrzeuge zurückzukaufen oder durch Reparatur in einen gesetzeskonformen Zustand zu bringen.

Foto: dpa

Zahlt VW dann ab Mittwoch (27. Juli) die Entschädigung an US-Kunden?

Nein. Die Entschädigung soll es frühestens ab Oktober geben. Dann könnte der Vergleich endgültig besiegelt und damit wirksam werden.

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Wäre der US-Vergleich der Schlussstrich für VW im Abgas-Skandal?

Nein. Gerade in der vergangenen Woche haben die Generalstaatsanwälte mehrerer US-Bundesstaaten neue Klagen gegen den Konzern eingereicht. Außerdem steht weiterhin eine Einigung für die rund 85.000 Dieselautos in den USA mit größeren Drei-Liter-Motoren aus, die mit verbotener Software ausgestattet sind. Einen Rückrufplan des Konzerns hatten die Behörden Mitte Juli noch krachend abgelehnt. Die Chefin des kalifornischen Umweltamtes, Mary Nichols, äußerte sich jedoch zuletzt in einem Interview mit dem „Handelsblatt“ optimistisch: „Wir glauben, dass Volkswagen die meisten Autos reparieren kann. Aber wir müssen die Details dazu noch erarbeiten.“

Darüber hinaus laufen wegen möglicher krimineller Vergehen im Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal auch noch strafrechtliche Ermittlungen gegen VW. Die vom Konzern beauftragte Kanzlei Jones Day liefert unter anderem Ergebnisse an das US-Justizministerium. Auch das FBI ist in die Ermittlungen eingebunden.

Foto: dpa

Bayern wird Volkswagen wegen der Folgen des Diesel-Skandals auf Schadenersatz verklagen. Es gehe dabei um die Aktienkurs-Verluste, die dem bayerischen Pensionsfonds entstanden seien, sagte der bayerische Finanzminister Markus Söder (CSU) am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Nürnberg. Bayern ist das erste Bundesland, das im Zuge des Abgas-Affäre eine Klage ankündigt.

„Bayern muss Volkswagen verklagen“, sagte Söder. „Der Pensionsfonds wird noch im September beim Landgericht Braunschweig Klage auf Schadenersatz einreichen.“ Söder sagte weiter: „Wir sind da auch rechtlich in der Verpflichtung für unsere Beschäftigten. Es geht um Rechtsansprüche, die nun von uns geltend zu machen sind.“

Hintergrund der Klageentscheidung seien die massiven Wertverluste der VW-Aktien, nachdem der Diesel-Skandal im vergangenen September öffentlich bekannt wurde. Zwischenzeitlich hatte die VW-Vorzugsaktie mehr als 40 Prozent ihres Wertes verloren. Bayern hielt in Form eines milliardenschweren Pensionsfonds für die Landesbediensteten im September 2015 – also bei Ausbruch der Krise in Wolfsburg – rund 58.000 Vorzugsaktien. „Durch den Verstoß gegen Mitteilungspflichten seitens VW musste auch der bayerische Pensionsfonds einen Kursdifferenzschaden hinnehmen. Das Geld wollen wir von VW zurückhaben. Konkret geht es um maximal 700.000 Euro.“

Der bayerische Pensionsfonds im Überblick
Der bayerische Pensionsfonds besteht seit Anfang 2013 als Ergebnis einer Zusammenführung zweier Sondervermögen; der „Versorgungsrücklage des Freistaates Bayern“ einerseits und des „Versorgungsfonds des Freistaates Bayern“ andererseits. Aus dem Topf speist Bayern die Altersversorgungen seiner Beamten, denn die Staatsdiener haben ein eigene Ruhestandsversorgung, die Pension.
„Bis 2018 wird der Fonds auf rund 2,8 Milliarden Euro anwachsen. Die Vermögensverwaltung erfolgt seit über 15 Jahren durch die Deutsche Bundesbank und wird durch einen fachkompetenten Beirat unterstützt“, sagte der bayerische Finanzminister Markus Söder (CSU) der dpa.
Der bayerische Pensionsfonds habe unter anderem alle Dax-Werte in seinem Portfolio - und zu den 30 deutschen Börsenschwergewichten zählt eben auch Volkswagen. Der Aktienmix beinhalte auch die 50 größten an der Börse notierten Unternehmenswerte der Eurozone (EuroStoxx50). 2014 bildete der Dax 41 Prozent des Aktienvermögens in dem Fonds, auf den EuroStoxx50 entfielen damals 39 Prozent.
Im Bestand befinden sich auch 58.000 VW-Vorzugsaktien. Laut Söder hat der Fonds wegen des Kurssturzes der VW-Vorzugsaktie Verluste hinnehmen müssen. „Das Geld wollen wir von VW zurückhaben. Konkret geht es um maximal 700.000 Euro“, sagte der CSU-Politiker.
Laut früheren Angaben aus dem Jahr 2014 gehören zum Wertemix des bayerischen Pensionsfonds unter anderem auch Staatsanleihen und Anleihen von Bundesländern. 2013 erzielte der Fonds laut einer damaligen Mitteilung eine Rendite von 4,56 Prozent. Sie sei „mit der Anlage in sichere Rentenpapiere und Aktien erwirtschaftet“ worden.
Pensionsfonds sind rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtungen und eine Form betrieblicher Altersvorsorge. Sie sind freier in der Wahl ihrer Geldanlagen und dürfen ihr Vermögen - anders als herkömmliche Lebensversicherungen - stärker am Aktienmarkt anlegen. Daraus können sich höhere Renditen, aber auch höhere Risiken ergeben, da die Aktienkurse zum Teil stark schwanken. Ansprüche und Anwartschaften sind durch den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt. Bei Pensionsfonds setzen die Verwalter oftmals auf sogenannte passive Investments, bei denen nahezu alle Wertpapiere entsprechend ihrer Bedeutung gekauft werden. Einzelne Segmente können dabei auch ausgeschlossen werden.

Niedersachsen gerät unter Druck

Niedersachsen sieht jedoch auch jetzt keine Notwendigkeit für eigene juristische Schritte. „Da warten wir ab, was die Staatsanwaltschaft tut“, sagte Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) am Dienstag. Die Anklagebehörde prüft noch, ob VW im Zuge des Abgas-Skandals Mitteilungspflichten an die Finanzwelt verletzte.

Schneider betonte, Niedersachsen bewerte die Lage anders als Bayern. Zunächst einmal begreife sich das Land als ein strategischer Investor bei VW. „Wir kaufen und verkaufen keine VW-Aktien.“ Jeder fünfte Job des Weltkonzerns mit seinen gut 600.000 Mitarbeitern entfällt auf Niedersachsen. Mit Blick nach Bayern betonte Schneider: „Wer Aktien kauft, muss mit dem Risiko leben.“

Aktionärsverteilung der Volkswagen AG
Die von den Familien Porsche und Piëch kontrollierte PSE hält 52,2 Prozent der Volkswagen-Stammaktien.Quelle: Unternehmen, eigene Recherchen
Das Land Niedersachsen ist in Besitz von 20,0 Prozent der Stammaktien. Damit hat die Staatskanzlei bei wichtigen Entscheidungen – etwa einer Kapitalerhöhung – ein Vetorecht, da bei Volkswagen solche Entscheidungen mit 80 Prozent der Stimmen plus einer Aktie getroffen werden müssen. Weitere Vorzüge für das Land Niedersachsen wurden nach einem EuGH-Urteil 2007 gestrichen.
Die Kataris haben sich im Zuge der Porsche-Übernahme 2009 mit 17 Prozent der Stammaktien eingekauft. Den Anteil hält der Staatsfonds bis heute, es sitzen auch zwei Vertreter Katars im Aufsichtsrat.
10,8 Prozent der Stammaktien befinden sich in Streubesitz.

Anders gelagert sei der Fall bei einer möglichen Verletzung der Mitteilungspflichten für VW. „Das wissen wir aber noch nicht. Das untersucht die Staatsanwaltschaft zurzeit, und auf das Ergebnis warten wir auch“, sagte Schneider. Die Klage aus Bayern ändere an der grundsätzlichen Einschätzung aus Niedersachsen nichts. Man wisse schlicht noch nicht, ob Mitteilungspflichten verletzt wurden.

Brisant: Früher am Tag hatte der Konzern mitgeteilt, vor dem kalifornischen Bezirksgericht eine Klageabweisung gegen eine Sammelklage von US-Pensionsfonds eingereicht zu haben. Zur Begründung hieß es unter anderem, Klagen wegen Verstößen gegen die kapitalmarktrechtliche Publizitätspflicht könnten nur in Deutschland erhoben werden – also genau das, was Söder jetzt ankündigte. Die Klage der Pensionsfonds aus Arkansas und Miami, die Zertifikate auf VW-Aktien halten (ADR), erfüllten grundlegende Anforderungen an eine Wertpapier-Sammelklage in den USA nicht. „Volkswagen ist der Überzeugung, dass die konsolidierte Wertpapier-Sammelklage jeder Grundlage entbehrt“, erklärte ein Sprecher.

Alle Augen sind auf Charles Breyer gerichtet. Mal wieder. Der US-Richter muss entscheiden, ob er der Einigung zwischen Volkswagen und Hunderten Klägern in der Abgas-Affäre zustimmt. Der geplante Kompromiss könnte den Autobauer fast 15 Milliarden Dollar kosten – es wäre der bislang teuerste Vergleich in der Geschichte der Auto-Industrie. Aber wäre der finanzielle Kraftakt für VW auch wirklich ein Befreiungsschlag? Können die Wolfsburger die „Dieselgate“-Krise damit abhaken? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Foto: dpa

Der Milliardenvergleich steht – was ist nun noch zu entscheiden?

VW hat sich zwar mit fast allen US-Klägern auf einen Vergleich verständigt, aber US-Richter Breyer muss dem Entwurf noch seinen Segen geben. Er entscheidet, ob mit dem Vergleich dem US-Recht Genüge getan wurde. Wenn ja, gibt er der Einigung seine „vorläufige Zustimmung“ („preliminary approval“). Breyers erklärtes Ziel war von Anfang an eine Lösung, um die manipulierten Dieselwagen in Einklang mit den US-Abgasnormen zu bringen oder von der Straße zu holen.

Foto: dpa

Kann Richter Breyer VW noch in Bedrängnis bringen?

Theoretisch ja. Er könnte schlichtweg seine Zustimmung verweigern. Damit würde er Volkswagen gehörig in die Parade fahren, denn der Konzern müsste einen neuen Kompromiss mit den Klägern aushandeln – und das war schon im ersten Anlauf schwer genug. Es gilt allerdings als sehr unwahrscheinlich, dass Breyer tatsächlich sein Veto einlegt.

Foto: dpa

Was passiert, wenn der Richter dem Vergleichsvorschlag zustimmt?

Dann beginnt eine Frist von 45 Tagen, in der sich die klagenden Kunden in den USA überlegen können, ob sie das Vergleichsangebot annehmen oder allein vor Gericht weiterklagen wollen. Bis zum 16. September müssen sich geschädigte VW-Dieselhalter entscheiden. Je mehr von ihnen sich dem Vergleich anschließen, desto übersichtlicher wird die Situation für VW in den USA.

Foto: dpa

Was sind die wichtigsten Punkte des Vergleichs?

VW muss bis zu 14,7 Milliarden Dollar für Wiedergutmachung ausgeben. 4,7 Milliarden Dollar fließen in einen Umweltfonds und die Förderung emissionsfreier Autos. Der weitaus größte Teil aber wird an Kunden gehen, die in den USA einen manipulierten VW oder Audi besitzen. Die reine Entschädigung für Autobesitzer soll zwischen 5100 und knapp 10.000 Dollar pro Fahrzeug liegen. Dabei kommt es auf die Modelltypen an und darauf, wie alt das Auto ist. Zusätzlich muss der Konzern den Kunden anbieten, ihre Fahrzeuge zurückzukaufen oder durch Reparatur in einen gesetzeskonformen Zustand zu bringen.

Foto: dpa

Zahlt VW dann ab Mittwoch (27. Juli) die Entschädigung an US-Kunden?

Nein. Die Entschädigung soll es frühestens ab Oktober geben. Dann könnte der Vergleich endgültig besiegelt und damit wirksam werden.

Foto: dpa

Wäre der US-Vergleich der Schlussstrich für VW im Abgas-Skandal?

Nein. Gerade in der vergangenen Woche haben die Generalstaatsanwälte mehrerer US-Bundesstaaten neue Klagen gegen den Konzern eingereicht. Außerdem steht weiterhin eine Einigung für die rund 85.000 Dieselautos in den USA mit größeren Drei-Liter-Motoren aus, die mit verbotener Software ausgestattet sind. Einen Rückrufplan des Konzerns hatten die Behörden Mitte Juli noch krachend abgelehnt. Die Chefin des kalifornischen Umweltamtes, Mary Nichols, äußerte sich jedoch zuletzt in einem Interview mit dem „Handelsblatt“ optimistisch: „Wir glauben, dass Volkswagen die meisten Autos reparieren kann. Aber wir müssen die Details dazu noch erarbeiten.“

Darüber hinaus laufen wegen möglicher krimineller Vergehen im Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal auch noch strafrechtliche Ermittlungen gegen VW. Die vom Konzern beauftragte Kanzlei Jones Day liefert unter anderem Ergebnisse an das US-Justizministerium. Auch das FBI ist in die Ermittlungen eingebunden.

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In Deutschland ist Volkswagen schon mit diversen Schadenersatzklagen konfrontiert, die zusammen in die Milliarden gehen. Zu den klagenden institutionellen Anlegern gehört etwa eine Tochter der Allianz. Der Bund jedoch plant keine rechtlichen Schritte gegen Volkswagen. Es gibt keine Absicht zu einer Klage, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage am Dienstag in Berlin sagte. Der Bund hat für seine Beschäftigten unter anderem einen Versorgungsfonds, der bis zu zehn Prozent in Aktien investieren darf. Die Geldanlage übernimmt die Bundesbank. Investiert wird demnach nicht in einzelne Aktien, sondern in Indexfonds - also zum Beispiel auch in den Dax, in dem Volkswagen notiert ist. Die Federführung dafür liegt formal beim Bundesinnenministerium.

Wegen millionenschwerer Aktienverluste brachte zum Beispiel auch der norwegische Staatsfonds NBIM – der weltgrößte seiner Art – eine Klage auf den Weg. Das VW-Management hätte über die Manipulations-Software Bescheid wissen müssen, hieß es damals im Mai dieses Jahres. Als Investor stehe der NBIM in der Verantwortung, die Anteile des Fonds an Volkswagen zu beschützen, notfalls auch per Klage. Auch mit den Polizisten, Feuerwehrleuten, Lehrern und Stadtangestellten aus New York bekamen es die Wolfsburger indirekt schon zu tun. Denn die Rentenkassen dieser Berufsgruppen aus der US-Metropole forderten bei der VW-Hauptversammlung wegen der Kursverluste eine Sonderprüfung.



dpa, ses, rtr
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