VW-Abgas-Skandal Bayern verklagt Volkswagen

Bayern wird Volkswagen wegen der Folgen des Diesel-Skandals auf Schadenersatz verklagen. Es gehe dabei um die Aktienkurs-Verluste, die dem bayerischen Pensionsfonds entstanden sind – maximal 700.000 Euro.

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Wie es für Volkswagen weitergeht
Volkswagen in den USA Quelle: dpa
Riesen-Rechnung für Volkswagen Quelle: dpa
Kann Richter Breyer VW noch in Bedrängnis bringen? Quelle: dpa
Volkswagen in San Francisco Federal Court Quelle: dpa
Volkswagen in den USA Quelle: dpa
Volkswagen Quelle: dpa
Wäre der US-Vergleich der Schlussstrich für VW im Abgas-Skandal? Quelle: dpa

Bayern wird Volkswagen wegen der Folgen des Diesel-Skandals auf Schadenersatz verklagen. Es gehe dabei um die Aktienkurs-Verluste, die dem bayerischen Pensionsfonds entstanden seien, sagte der bayerische Finanzminister Markus Söder (CSU) am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Nürnberg. Bayern ist das erste Bundesland, das im Zuge des Abgas-Affäre eine Klage ankündigt.

„Bayern muss Volkswagen verklagen“, sagte Söder. „Der Pensionsfonds wird noch im September beim Landgericht Braunschweig Klage auf Schadenersatz einreichen.“ Söder sagte weiter: „Wir sind da auch rechtlich in der Verpflichtung für unsere Beschäftigten. Es geht um Rechtsansprüche, die nun von uns geltend zu machen sind.“

Hintergrund der Klageentscheidung seien die massiven Wertverluste der VW-Aktien, nachdem der Diesel-Skandal im vergangenen September öffentlich bekannt wurde. Zwischenzeitlich hatte die VW-Vorzugsaktie mehr als 40 Prozent ihres Wertes verloren. Bayern hielt in Form eines milliardenschweren Pensionsfonds für die Landesbediensteten im September 2015 – also bei Ausbruch der Krise in Wolfsburg – rund 58.000 Vorzugsaktien. „Durch den Verstoß gegen Mitteilungspflichten seitens VW musste auch der bayerische Pensionsfonds einen Kursdifferenzschaden hinnehmen. Das Geld wollen wir von VW zurückhaben. Konkret geht es um maximal 700.000 Euro.“

Der bayerische Pensionsfonds im Überblick

Niedersachsen gerät unter Druck

Niedersachsen sieht jedoch auch jetzt keine Notwendigkeit für eigene juristische Schritte. „Da warten wir ab, was die Staatsanwaltschaft tut“, sagte Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) am Dienstag. Die Anklagebehörde prüft noch, ob VW im Zuge des Abgas-Skandals Mitteilungspflichten an die Finanzwelt verletzte.

Schneider betonte, Niedersachsen bewerte die Lage anders als Bayern. Zunächst einmal begreife sich das Land als ein strategischer Investor bei VW. „Wir kaufen und verkaufen keine VW-Aktien.“ Jeder fünfte Job des Weltkonzerns mit seinen gut 600.000 Mitarbeitern entfällt auf Niedersachsen. Mit Blick nach Bayern betonte Schneider: „Wer Aktien kauft, muss mit dem Risiko leben.“

Aktionärsverteilung der Volkswagen AG

Anders gelagert sei der Fall bei einer möglichen Verletzung der Mitteilungspflichten für VW. „Das wissen wir aber noch nicht. Das untersucht die Staatsanwaltschaft zurzeit, und auf das Ergebnis warten wir auch“, sagte Schneider. Die Klage aus Bayern ändere an der grundsätzlichen Einschätzung aus Niedersachsen nichts. Man wisse schlicht noch nicht, ob Mitteilungspflichten verletzt wurden.

Brisant: Früher am Tag hatte der Konzern mitgeteilt, vor dem kalifornischen Bezirksgericht eine Klageabweisung gegen eine Sammelklage von US-Pensionsfonds eingereicht zu haben. Zur Begründung hieß es unter anderem, Klagen wegen Verstößen gegen die kapitalmarktrechtliche Publizitätspflicht könnten nur in Deutschland erhoben werden – also genau das, was Söder jetzt ankündigte. Die Klage der Pensionsfonds aus Arkansas und Miami, die Zertifikate auf VW-Aktien halten (ADR), erfüllten grundlegende Anforderungen an eine Wertpapier-Sammelklage in den USA nicht. „Volkswagen ist der Überzeugung, dass die konsolidierte Wertpapier-Sammelklage jeder Grundlage entbehrt“, erklärte ein Sprecher.

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Wäre der US-Vergleich der Schlussstrich für VW im Abgas-Skandal? Quelle: dpa

In Deutschland ist Volkswagen schon mit diversen Schadenersatzklagen konfrontiert, die zusammen in die Milliarden gehen. Zu den klagenden institutionellen Anlegern gehört etwa eine Tochter der Allianz. Der Bund jedoch plant keine rechtlichen Schritte gegen Volkswagen. Es gibt keine Absicht zu einer Klage, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage am Dienstag in Berlin sagte. Der Bund hat für seine Beschäftigten unter anderem einen Versorgungsfonds, der bis zu zehn Prozent in Aktien investieren darf. Die Geldanlage übernimmt die Bundesbank. Investiert wird demnach nicht in einzelne Aktien, sondern in Indexfonds - also zum Beispiel auch in den Dax, in dem Volkswagen notiert ist. Die Federführung dafür liegt formal beim Bundesinnenministerium.

Wegen millionenschwerer Aktienverluste brachte zum Beispiel auch der norwegische Staatsfonds NBIM – der weltgrößte seiner Art – eine Klage auf den Weg. Das VW-Management hätte über die Manipulations-Software Bescheid wissen müssen, hieß es damals im Mai dieses Jahres. Als Investor stehe der NBIM in der Verantwortung, die Anteile des Fonds an Volkswagen zu beschützen, notfalls auch per Klage. Auch mit den Polizisten, Feuerwehrleuten, Lehrern und Stadtangestellten aus New York bekamen es die Wolfsburger indirekt schon zu tun. Denn die Rentenkassen dieser Berufsgruppen aus der US-Metropole forderten bei der VW-Hauptversammlung wegen der Kursverluste eine Sonderprüfung.



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