Markenschutz: „Wer vegane Alternativen produziert, darf die geschützten Begriffe nicht benutzen“
WirtschaftsWoche: Herr Eikel, worum geht’s genau in dem Fall „Likör ohne Ei“?
Constantin Eikel: Es ist ein Kulturkampf zwischen tierischen Produkten und veganen Alternativen. Da schreibt das Start-up Warlich auf seinen Flaschen mit veganem Eierlikör „Likör ohne Ei“ und bildet einen Hahn darauf ab. Die Spirituosenverordnung bestimmt, dass keinerlei Anspielungen auf Spirituosennamen erlaubt sind, solange man nicht genau die Zutaten in dem Getränk hat, wie sie die Verordnung vorsieht. Ihr Ziel ist es, die Qualität zu erhalten und Verbraucher vor gepanschten Spirituosen zu schützen. Vegane Alternativen kommen in der Verordnung nicht vor.
Woran liegt das?
Die Verordnung wurde zuletzt 2019 aktualisiert. Da hätte man vegane Alternativen durchaus schon einfügen können. Daran wurde entweder nicht gedacht oder sie wurden absichtlich ignoriert. Nun will der Verband seine Mitgliedsunternehmen schützen und nutzt dafür diese Regel, die eigentlich Verbraucher schützen soll.
Was genau ist nun verboten – möglicherweise auch dem Likörhersteller Warlich?
Verboten sind Anspielungen auf bekannte Spirituosen wie „im Stil von Wodka“, „Wodka-Geschmack“, oder „nach der Façon von Wodka“.
… und dazu gehört auch eine ausdrückliche Distanzierung „Likör ohne Ei“ wie es Warlich auf seine Etiketten schreibt?
Ja, weil sie zu einer gedanklichen Verknüpfung führen und die genau bezweckt der Hersteller. Das ist eine Anspielung, selbst wenn die Formulierung negativ ist. Zumal ein Hahn auf dem Etikett prangt.
Vor einem Jahr verbot übrigens das Landgericht Hamburg in einem ähnlichen Fall einem anderen Likörhersteller, East Alster Company mit seinem Haferdrink-Schnaps namens Veggly, auf sein Etikett „veganen Eierlikör“ zu schreiben. Im aktuellen Fall ist nun das Landgericht Kiel zuständig. Ich gehe davon aus, dass die Kieler Richter sich an dem Hamburger Urteil im Fall Veggly vom vergangenen Jahr orientieren und es genauso sehen werden. Die Spirituosenverordnung ist in dem Punkt glasklar.
Wenn es so klar ist, warum lässt das Start-up Warlich es auf ein Urteil ankommen?
Mit Sicherheit kann ich das natürlich nicht sagen. Warlich nutzt das Verfahren nun für sich geschickt als Marketinginstrument. Die Kosten für so einen Rechtsstreit liegen zwischen 10.000 bis 20.000 Euro, wenn man verliert. Warlich organisierte zur Finanzierung des Rechtstreits eine Crowd-Funding-Kampagne. Das propagierte Ziel: 39.000 Euro von Unterstützern einzusammeln. Zusammen kamen auf diesem Weg bisher über 52.000 Euro von 1.100 Unterstützern, denn namhafte Medien wie NDR oder der Bayerische Rundfunk berichteten über den Kulturkampf.
Also dient es dem Bekanntheitsgrad von Warlich. Verdient das Start-up daran am Ende noch?
Das Start-up wollte den Prozess finanzieren, wenn es verliert. Andernfalls, wenn es gewinnt und der Verband die Kosten tragen müsste, soll die Summe - abzüglich der Kosten des Rechtsstreits - an den Deutschen Tierschutzbund gehen. Dem Bekanntheitsgrad von Warlich dient es sicher.
Dass „Likör ohne Ei“ nicht irreführend ist für Verbraucher, spielt also keine Rolle?
Warlich führt das zwar zu Felde, aber darum geht es gar nicht. Denn die Verordnung will auch die Landwirte schützen. Wer vegane Alternativen produziert, darf die geschützten Begriffe nicht benutzen und muss sich was anderes einfallen lassen. Im Supermarkt gibt es deshalb auch keine Sojamilch, sondern Sojadrinks, weil ein anderes Gesetz mit derselben Stoßrichtung, den Begriffe Milch ebenso schützt.
Warum werden ausgerechnet der Spirituosen- und Milcherzeugerbranche solche Sonderrechte eingeräumt?
Vorgeblich geht es um Verbraucherschutz, aber die Lobbys der Spirituosenhersteller und der Milcherzeugnisproduzenten waren wohl besonders erfolgreich. Keine Sonderrechte genießen dagegen Fleischwaren, veganes Hackfleisch darf sich so nennen.
Was ist mit Champagner, Serrano-Schinken und Dresdner Stollen? Diese Produkte genießen doch auch Sonderrechte?
Das ist die dritte Kategorie. Sie schützt Regionen mit ihren typischen Produkten. Diese geografischen Herkunftsangaben sind alt, da wird die Tradition geschützt oder bestimmte Herstellungsformen und Zutaten. Die International Doner Federation UDOFED aus der Türkei will derzeit Gemüse- und Kalbsdöner verbieten lassen, es läuft ein Antragsverfahren bei der EU auf Schutz dieser traditionellen Spezialität. Wie Döner mariniert, aufgespießt, wie er gegart wird und dass das Messer 55 Zentimeter lang sein muss, darum geht es in diesem Antrag.
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