Anklage gegen Scheuer: Opfer eines CSU-Wahns namens Ausländermaut

Wenn ein Soldat von seinem Vorgesetzten einen rechtswidrigen Befehl erhält, steht er im „Befehlsnotstand“: Er muss eigentlich gehorchen, darf sich aber nicht strafbar machen. In Gefechtssituationen wirft das komplizierte Rechtsfragen auf – zumindest für Angehörige einer regulären Armee. Für Parteisoldaten im Wahlkampf gilt das nicht. Womit wir bei Andreas Scheuer wären.
Der frühere Verkehrsminister und CSU-Generalsekretär setzte in seiner erfolglosen Amtszeit nur auf ein Ziel: Das in der Münchner CSU-Zentrale noch unter Horst Seehofer erdachte Modell einer Autobahnmaut, die nur ausländische Autofahrer zahlen sollten – nicht aber deutsche.
Damit sprach er zwar den Neidreflex grenznaher bayerischer Autofahrer an, verletzte aber offenkundig das Diskriminierungsverbot im EU-Recht. Rechtsgelehrte, Ministerialbeamte und Vertreter der beteiligten Industrie hatten die CSU-Verkehrsminister eindringlich gewarnt. Doch Scheuer setzte das Modell gegen alle Ratschläge und sogar kurz vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs durch.
Die Bitte, das EuGH-Urteil abzuwarten, schlug der CSU-Minister aus. Für den bayerischen Landtagswahlkampf brauchte er seinen vermeintlichen Schlager „Ausländermaut“. Als der Gerichtshof das Modell für rechtswidrig erklärte, waren die Verträge längst unterschrieben – der Schaden enorm. Rund 300 Millionen Euro kostete die deutschen Steuerzahler die bayerische Maut-Idee.
Dass Scheuer diesen Unsinn später auch noch vor einem eigens eingesetzten Untersuchungsausschuss verteidigte und sich dabei nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zu einer uneidlichen Falschaussage hinreißen ließ, holt ihn am Mittwoch ein.
Angeklagt gehören neben ihm allerdings auch die politisch Verantwortlichen in der Münchner CSU-Zentrale – ihnen hätte der Bund die Rechnung für das Desaster stellen müssen. Dass die Christsozialen trotz klarer Fakten noch immer die Justiz attackieren und ihre fatale Idee auch noch verteidigen, zeugt von politischem Realitätsverlust.
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