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BeamtenbesoldungKeine Nullrunde für Beamte in NRW

Das Verfassungsgericht hat das Gesetz zur Beamtenbesoldung in NRW gekippt. Es verstoße gegen die Verfassung. Nullrunden und eine abgestufte Bezahlung für die oberen Besoldungsgruppen wird es damit nicht geben. 01.07.2014 - 12:20 Uhr

Fraktionsvorsitzender der FDP NRW, Christian Lindner (l), und der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Armin Laschet, nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtes.

Foto: dpa

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat sein Urteil gefällt: Die Beamtenbesoldung für die Jahre 2013 und 2014 in NRW ist verfassungswidrig. Nach Auffassung des Gerichts bestehe keine Rechtfertigung, Richter und den überwiegenden Teil der Beamten von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abzukoppeln. Die doppelte Nullrunde verstoße evident gegen die Landesverfassung.

Die Verwaltungsrichtervereinigung NRW hat die durch Landtag und Landesregierung vorgesehenen Besoldungseinbußen von Anfang vehement bekämpft und ihre offensichtliche Verfassungswidrigkeit betont.

CDU, FDP und Piraten hatten gegen die beiden Nullrunden für die Beamten, die ab A13 eingestuft sind, geklagt. Um den Landeshaushalt zu schonen, beschloss die Landesregierung im vergangenen Jahr, das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes nicht eins zu eins auf alle Landes- und Kommunalbeamten zu übertragen. Nur den Besoldungsgruppen bis A10 wurde die Tariferhöhung von zusammen 5,6 Prozent für 2013 und 2014 komplett zugestanden.

Die Besoldungsgruppen A11 und A12 erhielten für die beiden Jahre jeweils ein Prozent. Alle Beamten, die darüber liegen - zum Beispiel Studienräte, Staatsanwälte, Richter - mussten eine Nullrunde hinnehmen. Insgesamt wollte die Landesregierung dadurch 710 Millionen Euro einsparen. Diese Beamten sollten im vergangenen und in diesem Jahr keine Gehaltserhöhung bekommen.

"Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 2013 ist teilweise verfassungswidrig. Es verstößt gegen das in der Landesverfassung ebenso wie im Grundgesetz garantierte Alimentationsprinzip, soweit die Besoldungsgruppen ab A11 betroffen sind", so die Richter in ihrem Urteil.

Wie NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) den Spruch des VGH umsetzen wird, ist noch unklar.

jgu
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