Cum-Ex-Steuertricks: "Ministerien und Finanzämter wissen nicht, was am Markt läuft"
Aktienhändler an der Börse in Frankfurt
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Vor allem in Nordrhein-Westfalen und Hessen laufen umfangreiche Ermittlungen gegen hunderte Banken und Finanzunternehmen, die den Staat mit Aktienverkäufen rund um den Dividendenstichtag übervorteilt haben sollen.
Was bei dem sogenannten Dividendenstripping oder den Cum-Ex- und Cum-Cum- genannten Geschäften wirklich passiert ist und wie sie funktionieren, verstehen im Detail nur wenige Experten.
Wie der Staat Steuerzahler abzockt
Steuererklärung
Wenn Steuerzahler beim Ausfüllen der Steuererklärung am Computer ein Feld vergessen und auf diese Weise Steuervorteile verschenken, stellt sich das Finanzamt immer wieder quer. Wer den Fehler erst bemerkt, wenn die einmonatige Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid abgelaufen ist, hat deshalb meist keine Chance auf eine nachträgliche Korrektur. Beim Bundesfinanzhof laufen derzeit mehrere Verfahren zu dieser Frage.
Foto: APNStudienkosten
Positive Gerichtsurteile hebelt die Bundesregierung immer wieder durch neue Gesetze aus. Nachdem der Bundesfinanzhof 2003 entschieden hatte, dass Studienkosten - also etwa Uni-Gebühren oder Ausgaben für Fachliteratur - voll absetzbar sind, erließ die damalige rot-grüne Koalition kurzerhand ein neues Gesetz. Doch 2011 entschied der BFH erneut, dass Studienkosten voll absetzbar sein müssen. Noch ist unklar, wie es nun weitergeht.
Die fiesesten Steuertricks des Staates
Nicht-Anwendungserlasse
Eine Option des Bundesfinanzministeriums ist, dass Studienkosten-Urteil des Bundesfinanzhofs "über den entschiedenen Einzelfall hinaus" für nicht anwendbar zu erklären. Die schwarz-gelbe Koalition hatte zwar versprochen, die rechtsstaatlich fragwürdige Praxis der "Nicht-Anwendungserlasse" einzudämmen. Im Fall der Studienkosten hat das Bundesfinanzministerium einen solchen Erlass aber bisher nicht ausgeschlossen.
Foto: dpaVerfassungswidrigkeit
Manche neue Steuervorschrift erweist sich wenig später als verfassungswidrig. In den vergangenen Jahren kassierte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht zum Beispiel die Senkung der Pendlerpauschale sowie die beschränkte Absetzbarkeit eines häusliches Arbeitszimmers wieder ein.
Prostituiertensteuer
Besonders einfallsreich zeigt sich der Fiskus, wenn es ums Erfinden neuer Abgaben geht. Die Behörden in Bonn zum Beispiel haben 2011 eine Abgabe von sechs Euro pro Tag für Prostituierte eingeführt. Zahlbar direkt ist die Flat-Tax an einem umgerüsteten Park-Automaten (Foto) in der Nähe des Straßenstrichs ("Steuerticket-Automat"). Die neue Abgabe soll der Stadt 300 000 Euro pro Jahr bringen.
Pferdesteuer
Ungemach droht auch Pferdebesitzern. So fordern Finanzpolitiker in mehreren Kommunen, analog zur Hundesteuer eine Pferdesteuer einzuführen. Im Schleswig-holsteinischen Norderstedt zum Beispiel, wo es 3000 Pferde gibt, laufen die Diskussionen auf Hochtouren. Auch im hessischen Taunusstein und in Dortmund gibt es entsprechende Initiativen.
Foto: dapdBranntweinsteuer
Wenn solche Steuern nur vorübergehend erhoben würden, um schwache Phasen zu überbrücken, wäre das ja erträglich. Aber die Erfahrung zeigt: Hat der Staat eine Abgabe erstmal eingeführt, bleibt sie uns auch erhalten. Die Branntweinsteuer etwa wurde vor über hundert Jahren eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Flotte zu finanzieren - und existiert noch heute.
Foto: dpaSolidaritätszuschlag
Auch der "Soli" ist längst zur festen Größe auf der Gehaltsabrechnung geworden, obwohl der 5,5-prozentige Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer ursprünglich vorrübergehend zur Finanzierung der Deutschen Einheit erhoben werden sollte. Zumindest bis zum Jahr 2007 war der Soli okay, entschied der Bundesfinanzhof in diesem Jahr. Über die Folgejahre haben die obersten Finanzrichter bisher nicht entschieden.
Betriebsprüfung
Stoßen Betriebsprüfer auf Ungereimtheiten, können sie den Gewinn um einen Schätz-Zuschlag erhöhen. Bisweilen gehen sie dabei aber zu weit - wie im Fall eines Gyros-Verkäufer. Angesichts der mickrigen Portionen ließen sich dessen hohen gemeldeten Betriebsausgaben für Fleisch und Gemüse nur mit zusätzlichen Schwarzverkäufen erklären, so die Beamten. Doch das Finanzgericht Münster pfiff sie zurück: Nach nur zwei Testkäufen hätten sie voreilig Steuerbetrug unterstellt.
Sonderzahlungen
Ein Spediteur aus Westfalen arbeitete hauptsächlich mit Minijobbern und verteilte auf der Weihnachtsfeier 20-Euro-Scheine. Das Finanzamt qualifizierte die Zahlungen wenig später als normalen Lohn, wodurch die Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt knapp über die 400-Euro-Monatsgrenze rutschten. Das Problem: Dadurch galten sie plötzlich nicht mehr als Mini-Jobber - und der Staat hatte nachträglich Anspruch auf hohe Lohnsteuern und Sozialabgaben.
Foto: dpaMehrwertsteuer
Immer wieder gibt es Streit um die Frage, ob Imbissbudenbetreiber 19 oder sieben Prozent Mehrwertsteuer auf den Netto-Verkaufspreis draufschlagen müssen. Im Fall eines Unternehmers forderten sie den vollen Satz auch für die drei zurückliegenden Jahre - obwohl er seinen Kunden in diesem Zeitraum sieben Prozent berechnet hatte. Die Forderung des Finanzamts hätte damit die Gewinnmarge nachträglich aufgezehrt. Der Europäische Gerichtshof pfiff die Beamten im März 2011 zurück: Der Mann habe zurecht den ermäßigten Satz berechnet.
Foto: dpaFilmfonds
Rückwirkend kassiert der Fiskus die Steuervorteile für Filmfonds aktuell wieder ein. Dieses Steuersparmodell wurde jahrelang von Finanzämtern anstandslos akzeptiert. Nun müssen Anleger massiv Steuern nachzahlen. Ihr Pech: Da es sich bei der zuvor üblichen Praxis nur um eine "Verwaltungsvorschrift" gehandelt hat, können Anleger auch nciht auf die Unterstützung durch Gerichte hoffen.
Foto: dapdDiese Experten lassen sich ihr Wissen teuer bezahlen, wenn sie komplizierte Gutachten für Banken und vermögende Mandanten schreiben, um Argumente für die rechtliche Durchführbarkeit solcher Steuergestaltungen zu liefern.
Die WirtschaftsWoche hat eine der Schlüsselfiguren in diesem Katz und Maus-Spiel mit dem Fiskus im Ausland aufgespürt, wo er sich aus Angst vor Strafverfolgung versteckt und deshalb seinen Namen nicht veröffentlicht sehen will.
Katz und Maus-Spiel mit dem Finanzamt
Der Insider hat mit seinen in der Branche viel beachteten Gutachten die juristische Basis für das Dividendenstripping gelegt. Deshalb sind die Finanzbehörden wegen angeblicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung hinter ihm her. Bevor er als Berater tätig wurde, hat er als Finanzbeamter Betriebsprüfungen bei großen Banken durchgeführt und kennt daher die Finanzverwaltung auch von innen.
Im anonymisierten Interview mit der WirtschaftsWoche macht er den Ministerien und Behörden schwere Vorwürfe. Ihr Vorgehen in Sachen Dividendenstripping widerspreche dem Prinzip des Rechtsstaats, wonach es keine Strafe ohne Gesetz geben darf. Seine Argumente lassen die Staatsorgane an manchen Stellen schlecht aussehen.
Banken und vermögende Anleger sollen den Fiskus mit komplizierten Aktiendeals um Milliarden geprellt haben. Schlägt der Staat jetzt zurück?
Jemanden prellen heißt, etwas Illegales zu tun, zum Beispiel seine Rechnung im Restaurant nicht zu zahlen. Das ist hier aber nicht passiert, deshalb ist Ihre Frage falsch gestellt.
Soll es etwa legal sein, sich mehr Steuer erstatten zu lassen, als man zahlen musste, worin letztlich der Gewinn beim Dividendenstripping bestand?
Das steht nicht im Widerspruch zu den damals geltenden Gesetzen. Ich versuche, es möglichst einfach und plakativ zu erklären. So heißt es im Jahressteuergesetz für 2007 in einer Bundestagsdrucksache, dass auch der Erwerber einer Aktie das Guthaben für die von der Dividende abgezogene Kapitalertragsteuer erhält. Deshalb frage ich mich, wie die Finanzbehörden auf die Idee kommen, diese Anrechnung zu versagen und nachträglich Steuererstattungen einzufordern. Es widerspricht dem Prinzip des Rechtsstaats, wenn Staatsorgane sich nicht an geltendes Recht und an das halten, was der oberste Souverän des deutschen Staates, also der Bundestag, gesagt hat.
Gute und schlechte Finanzämter
Die alljährliche Steuererklärung steht vor der Tür. Je nach Finanzamt geht die Bearbeitung mehr oder weniger schnell. Das Online-Portal Lohnsteuer-kompakt.de hat mehr als 100.000 Steuerzahler befragt, wie schnell ihr Finanzamt arbeitet, wie freundlich und hilfsbereit die Beamten sind, wie einfach die Kommunikation mit der Behörde verläuft und wie angemessen Steuererstattung beziehungsweise –nachzahlung sind. Abgefragt wurde 600 Ämter in Deutschland. Maximal fünf Punkte konnten vergaben werden. Nachfolgend die beliebtesten Finanzämter aus Steuerzahlersicht.
Foto: APNRang 10: Berlin-Zehlendorf
4,59 Punkte vergaben die Steuerzahler, für die das Finanzamt in Berlin-Zehlendorf zuständig war. Damit landet Zehlendorf gerade noch in den Top Ten. Auch im Ländervergleich schafft Berlin es (mit einer Durchschnittsbewertung von 3,24 Punkten) auf Platz 10.
Foto: dpaRang 9: Oldenburg
Niedersachsen (2,85 Punkte im Schnitt) schafft es in der Länderwertung gerade mal auf Platz 14 von 16. Das Amt Oldenburg allerdings sticht mit 4,65 Punkten deutlich positiv hervor.
Foto: dpaRang 8: Geilenkirchen
4,67 Punkte bekommt das Finanzamt Geilenkirchen bei Aachen in Nordrhein-Westfalen. Das reicht für Platz 8 im Ranking - nicht schlecht für das Bundesland mit den im Schnitt schlechtesten bewerteten Behörden. Nordrhein-Westfalen bekam im Schnitt nur 2,73 Punkte für seine Finanzämter.
Foto: dpaRang 7: Mannheim-Neckarstadt
Auf Platz sieben liegt mit 4,71 Punkten das Finanzamt Mannheim-Neckarstadt in Baden-Württemberg (Landesdurchschnitt 3,31 Punkte).
Rang 6: Solingen
Obwohl Nordrhein-Westfalens Finanzämter die Steuerzahler insgesamt wenig beeindrucken konnten (2,73 Punkte bekam das Schlusslicht im Ländervergleich), gibt es einige erfreuliche Ausreißer nach oben - in den Top Ten sind gleich drei Finanzämter aus NRW vertreten. Solingen bekommt 4,73 von fünf möglichen Punkten.
Foto: dpaRang 5: Bayreuth
In Bayern (Schnitt 3,42 Punkte) konnte das Finanzamt Bayreuth die Steuerzahler überzeugen. 4,77 Punkte bekam Bayreuth im Durchschnitt.
Foto: dpaRang 4: Offenbach
Eine ebenfalls gute Bewertung bekam das Amt Offenbach am Main II: 4,80 Punkte. Die Durchschnittsnote für Finanzämter in Hessen liegt dagegen nur bei 3,40.
Foto: dpaRang 3: Neubrandenburg
Auf Platz 3 schafft es ein Finanzamt aus Mecklenburg-Vorpommern. Das Finanzamt Neubrandenburg bekam von den Steuerzahlern 4,83 Punkte.
Foto: dpaRang 2: Worms-Kirchheimbolanden
Nur knapp den ersten Platz verpasst hat das Finanzamt in Worms-Kirchheimbolanden. Die Behörde aus Rheinland-Pfalz bekommt 4,90 Punkte. Rheinland-Pfalz hat mit einem Durchschnittswert von 3,65 Punkten im Schnitt die beliebtesten Finanzämter Deutschlands.
Foto: dpaRang 1: Köln-Süd
Das beliebteste Finanzamt Deutschlands liegt in Nordrhein-Westfalen. Mit 4,93 von fünf Punkten schafft es das Finanzamt Köln-Süd auf Platz eins. Interessant ist das vor allem, da NRW im Schnitt die am schlechtesten bewerteten Finanzämter Deutschlands hat. Die mittlere Bewertung liegt zwischen Rhein und Ruhr gerade einmal bei 2,73 Punkten.
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Aber diese Vorschrift ist doch ganz offensichtlich nachteilig für den Fiskus. Wie konnte denn eine solche Regelung überhaupt ins Gesetz kommen?
Diese Frage kann man sich tatsächlich stellen. Für die Steuerpflichtigen ist aber entscheidend, dass sie sich an das geltende Recht gehalten haben und daher nicht steuer- oder strafrechtlich verfolgt werden dürften, selbst wenn sie moralisch fragwürdig gehandelt haben sollten. Der Staat kann nicht technisch unsaubere Gesetze machen und dann erwarten, dass sich seine Bürger an moralische Normen halten.
Der Gesetzgeber hat die Lücken zwischenzeitlich geschlossen. Ab 2012 muss die Depotbank des Aktienbesitzers die Kapitalertragsteuer auf die erhaltene Dividende abführen. Ist das Dividendenstripping jetzt am Ende?
Die Reparatur 2012 war jedenfalls wirksamer als alle Reparaturversuche, die es davor gegeben hat. Ein paar Lücken sind aus meiner Sicht allerdings noch geblieben, doch die behalte ich lieber für mich.
Trotzdem drängt sich die Frage auf, warum der Staat nicht früher gehandelt hat?
Die Ministerien und Finanzämter wissen nicht wirklich, was am Markt läuft. Zum Teil haben sie einfach unterschätzt, welche Volumina da bewegt wurden. Zum Teil hat man versucht, Gesetzeslücken nachträglich zu schließen. Diese Rückwirkung ist rechtsstaatswidrig und widerspricht der Verfassung, ist aber leider gängige Behördenpraxis in Deutschland.
Was sagen denn die Finanzgerichte dazu?
90 Prozent der Finanzrichter sind ehemalige Finanzbeamte, daher ergeht ein großer Teil der Urteile zu Gunsten der Finanzämter. Trotzdem haben insbesondere das Finanzgericht Hamburg und der Bundesfinanzhof in wesentlichen Grundaussagen das Dividendenstripping – auch im Fall von ungedeckten Leerverkäufen – als im Einklang mit damals geltendem Recht beurteilt. Das scheint die Behörden aber nicht zu kümmern. Der Fiskus ist inzwischen ein Staat im Staate, der sich seine Regeln selbst setzt.
Auch wenn Dividendenstripping wegen lückenhafter Gesetze nicht angreifbar ist, dürfte doch jedem klar sein, dass es unmoralisch ist, systematisch Erstattungen für Steuern zu kassieren, die nicht gezahlt wurden.
Fehlendes Recht kann man nicht durch Moral ersetzen. Auch Diktaturen und Gottesstaaten berufen sich regelmäßig auf moralische Grundsätze. Ein Rechtsstaat dagegen kann von seinem Bürger nur verlangen, dass er sich an geltende Gesetze hält. Der Rechtsstaat kann von den Bürgern keine Tugend und Moral verlangen.
Vielen Politikern fehlt das Fachwissen
Was sagt denn die Mittelschicht dazu, wenn gut informierte Eliten lückenhafte Gesetze zum eigenen Vorteil nutzen?
Aus Sicht der Mittelschicht und des Mittelstands kann das nur eine Konsequenz haben: Die Politik muss ihren Job machen und die Gesetze unmissverständlich formulieren. Stattdessen behaupten Politiker einfach, es habe bandenmäßiger Steuerbetrug stattgefunden. Diesen Straftatbestand gibt es allerdings nur im Umsatzsteuerrecht. Vielen Politikern fehlt das Fachwissen, daher verstricken sie sich in Widersprüche.
Zum Beispiel?
Ein Widerspruch besteht zum Beispiel darin, dass Politiker beim Dividendenstripping einerseits von einer Lücke im Gesetz reden und den Steuerpflichtigen andererseits gesetzeswidrigen Betrug vorwerfen. Das passt nicht zusammen. Die Ausnutzung einer Lücke im Gesetz kann der Staat weder steuerrechtlich noch strafrechtlich zu Lasten der Steuerpflichtigen sanktionieren. Hier liegt aber auch keine Lücke vor, weil der Gesetzgeber das Problem der doppelten Anrechnung gesehen und bewusst in Kauf genommen hat.
Gegen eine Lücke im Gesetz kann man nicht verstoßen, ist es das, was Sie sagen wollen?
Was ich sagen will ist, dass es in einem Rechtsstaat keine Strafe ohne Gesetz geben darf.