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Berlin internLauter Blinde am Werk

Bei Milliarden-Euro-Steuertricks kommen der Bundestag und sein wissenschaftlicher Dienst nicht mehr mit.Christian Ramthun 04.04.2016 - 00:00 Uhr

Bundestag in Berlin.

Foto: REUTERS

Manchmal ist es ehrlicher, gleich die Waffen zu strecken. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages tat es, als der grüne Parlamentarier Gerhard Schick darum bat, die Vorschläge des Bundesfinanzministeriums zur Vermeidung von unlauteren Steuergestaltungen zu bewerten. Man habe von der Materie keine Ahnung, ließen die Fachleute des Hohen Hauses zu Beginn ihrer 21-seitigen Antwort wissen. „Zur Identifikation von (zukünftigen) Steuergestaltungsmöglichkeiten“, erklärten sie wortreich, „sind nicht nur umfassende Kenntnisse im Investmentsteuer- und Kapitalmarktrecht erforderlich, sondern auch praktisches Erfahrungswissen...“ Soll wohl heißen: Würden die Wissenschaftler über derart wertvolles Spezialwissen verfügen, arbeiteten sie kaum noch im Parlament.
Trifft nun das Gleiche auch für die Beamten von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zu, die mit dem Investmentsteuerreformgesetz genau diese Steuerschlupflöcher schließen sollen? Ihnen jedenfalls will keiner unterstellen, wissentlich an der Konstruktion der Steuertricks beteiligt gewesen zu sein, die es ermöglicht haben, Summen von 100 oder 200 Millionen Euro am Fiskus vorbeizuschleusen.

Genau darum geht es aber bei den sogenannten Cum-Cum-Deals; Konstrukten also, bei denen ausländische Investmentfonds ihre Steuerpflicht hierzulande umgehen, indem sie ihre Aktienpakete kurz vor dem Dividendenstichtag für wenige Tage an deutsche Statthalter veräußern. Schäubles Beamte jedenfalls kniffen nicht und erarbeiteten mehrere Maßnahmen, um solche Geschäfte künftig zu verhindern.

Wie der Staat Steuerzahler abzockt

Steuererklärung

Wenn Steuerzahler beim Ausfüllen der Steuererklärung am Computer ein Feld vergessen und auf diese Weise Steuervorteile verschenken, stellt sich das Finanzamt immer wieder quer. Wer den Fehler erst bemerkt, wenn die einmonatige Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid abgelaufen ist, hat deshalb meist keine Chance auf eine nachträgliche Korrektur. Beim Bundesfinanzhof laufen derzeit mehrere Verfahren zu dieser Frage.

Foto: APN

Studienkosten
Positive Gerichtsurteile hebelt die Bundesregierung immer wieder durch neue Gesetze aus. Nachdem der Bundesfinanzhof 2003 entschieden hatte, dass Studienkosten - also etwa Uni-Gebühren oder Ausgaben für Fachliteratur - voll absetzbar sind, erließ die damalige rot-grüne Koalition kurzerhand ein neues Gesetz. Doch 2011 entschied der BFH erneut, dass Studienkosten voll absetzbar sein müssen. Noch ist unklar, wie es nun weitergeht.

Foto: dpa

Die fiesesten Steuertricks des Staates

Nicht-Anwendungserlasse

Eine Option des Bundesfinanzministeriums ist, dass Studienkosten-Urteil des Bundesfinanzhofs "über den entschiedenen Einzelfall hinaus" für nicht anwendbar zu erklären. Die schwarz-gelbe Koalition hatte zwar versprochen, die rechtsstaatlich fragwürdige Praxis der "Nicht-Anwendungserlasse" einzudämmen. Im Fall der Studienkosten hat das Bundesfinanzministerium einen solchen Erlass aber bisher nicht ausgeschlossen.

Foto: dpa

Verfassungswidrigkeit
Manche neue Steuervorschrift erweist sich wenig später als verfassungswidrig. In den vergangenen Jahren kassierte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht zum Beispiel die Senkung der Pendlerpauschale sowie die beschränkte Absetzbarkeit eines häusliches Arbeitszimmers wieder ein.

Foto: Fotolia

Prostituiertensteuer
Besonders einfallsreich zeigt sich der Fiskus, wenn es ums Erfinden neuer Abgaben geht. Die Behörden in Bonn zum Beispiel haben 2011 eine Abgabe von sechs Euro pro Tag für Prostituierte eingeführt. Zahlbar direkt ist die Flat-Tax an einem umgerüsteten Park-Automaten (Foto) in der Nähe des Straßenstrichs ("Steuerticket-Automat"). Die neue Abgabe soll der Stadt 300 000 Euro pro Jahr bringen.

Foto: dpa

Pferdesteuer

Ungemach droht auch Pferdebesitzern. So fordern Finanzpolitiker in mehreren Kommunen, analog zur Hundesteuer eine Pferdesteuer einzuführen. Im Schleswig-holsteinischen Norderstedt zum Beispiel, wo es 3000 Pferde gibt, laufen die Diskussionen auf Hochtouren. Auch im hessischen Taunusstein und in Dortmund gibt es entsprechende Initiativen.

Foto: dapd

Branntweinsteuer

Wenn solche Steuern nur vorübergehend erhoben würden, um schwache Phasen zu überbrücken, wäre das ja erträglich. Aber die Erfahrung zeigt: Hat der Staat eine Abgabe erstmal eingeführt, bleibt sie uns auch erhalten. Die Branntweinsteuer etwa wurde vor über hundert Jahren eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Flotte zu finanzieren - und existiert noch heute.

Foto: dpa

Solidaritätszuschlag

Auch der "Soli" ist längst zur festen Größe auf der Gehaltsabrechnung geworden, obwohl der 5,5-prozentige Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer ursprünglich vorrübergehend zur Finanzierung der Deutschen Einheit erhoben werden sollte. Zumindest bis zum Jahr 2007 war der Soli okay, entschied der Bundesfinanzhof in diesem Jahr. Über die Folgejahre haben die obersten Finanzrichter bisher nicht entschieden.

Foto: dpa/dpaweb

Betriebsprüfung

Stoßen Betriebsprüfer auf Ungereimtheiten, können sie den Gewinn um einen Schätz-Zuschlag erhöhen. Bisweilen gehen sie dabei aber zu weit - wie im Fall eines Gyros-Verkäufer. Angesichts der mickrigen Portionen ließen sich dessen hohen gemeldeten Betriebsausgaben für Fleisch und Gemüse nur mit zusätzlichen Schwarzverkäufen erklären, so die Beamten. Doch das Finanzgericht Münster pfiff sie zurück: Nach nur zwei Testkäufen hätten sie voreilig Steuerbetrug unterstellt.

Foto: dpa

Sonderzahlungen

Ein Spediteur aus Westfalen arbeitete hauptsächlich mit Minijobbern und verteilte auf der Weihnachtsfeier 20-Euro-Scheine. Das Finanzamt qualifizierte die Zahlungen wenig später als normalen Lohn, wodurch die Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt knapp über die 400-Euro-Monatsgrenze rutschten. Das Problem: Dadurch galten sie plötzlich nicht mehr als Mini-Jobber - und der Staat hatte nachträglich Anspruch auf hohe Lohnsteuern und Sozialabgaben.

Foto: dpa

Mehrwertsteuer

Immer wieder gibt es Streit um die Frage, ob Imbissbudenbetreiber 19 oder sieben Prozent Mehrwertsteuer auf den Netto-Verkaufspreis draufschlagen müssen. Im Fall eines Unternehmers forderten sie den vollen Satz auch für die drei zurückliegenden Jahre - obwohl er seinen Kunden in diesem Zeitraum sieben Prozent berechnet hatte. Die Forderung des Finanzamts hätte damit die Gewinnmarge nachträglich aufgezehrt. Der Europäische Gerichtshof pfiff die Beamten im März 2011 zurück: Der Mann habe zurecht den ermäßigten Satz berechnet.

Foto: dpa

Filmfonds

Rückwirkend kassiert der Fiskus die Steuervorteile für Filmfonds aktuell wieder ein. Dieses Steuersparmodell wurde jahrelang von Finanzämtern anstandslos akzeptiert. Nun müssen Anleger massiv Steuern nachzahlen. Ihr Pech: Da es sich bei der zuvor üblichen Praxis nur um eine "Verwaltungsvorschrift" gehandelt hat, können Anleger auch nciht auf die Unterstützung durch Gerichte hoffen.

Foto: dapd


Wie aber schafften es jetzt die Mitarbeiter des Wissenschaftlichen Dienstes, den Gesetzentwurf trotz eingestandener Unkenntnis auf immerhin 21 Seiten zu bewerten? Sie taten es im Stile mancher Doktoranden, indem sie zwei Handvoll Stellungnahmen von Fachleuten und Verbänden aus dem Internet herauskopierten (aber in Fußnoten als solche kenntlich machten!). Einen Kapitalmarktexperten zitieren sie mit den Worten: „Die generelle Anfälligkeit des Investmentsteuerrechts für Gestaltungen konnte nicht ausgeräumt werden.“

Der grüne Finanzexperte Schick lobte anschließend brav: „Trotz der beschränkten Mittel hat der Wissenschaftliche Dienst ein paar hilfreiche Informationen zusammengetragen.“ Hartnäckig will Schick mithilfe eines gerade eingerichteten Bundestags-Untersuchungsausschusses Licht ins Cum-Ex- und Cum-Cum-Dunkel bringen. Sämtliche Finanzminister seit Oskar Lafontaine und ihre Staatssekretäre sollen vor dem Ausschuss aussagen.

Cum-Ex-Steuertricks

"Ministerien und Finanzämter wissen nicht, was am Markt läuft"

von Mark Fehr

Über Dividendenstripping und andere steuerliche Schweinereien dürften aber auch sie herzlich wenig erzählen können. Für mehr Erhellung würden dagegen einige hoch spezialisierte Experten aus namhaften Kanzleien sorgen, die sich am Aufsetzen der oft mehrere 100 Seiten starken Konstrukte eine goldene Nase verdient haben. Doch diese Herren werden wohl einen Teufel tun ...
Das Hase-und-Igel-Spiel geht also weiter, trotz Gesetzesreform und Untersuchungsausschuss. Aber so sperrig die Materie auch sei, tröstet sich Grünen-Politiker Schick, es sei die Mühe wert. Denn würde es endlich gelingen, die Steuerlücken zu schließen, würde es unlautere Fiskaltrickser um Milliarden bringen.

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