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EuGH-Gutachter sicherGroßbritannien könnte den Brexit noch stoppen

Könnte Großbritannien den Brexit-Antrag wieder zurückziehen und damit das Austrittsverfahren abbrechen? Diese Frage muss der Europäische Gerichtshof beantworten. Aus Sicht eines Gutachters ist es jedenfalls möglich. 04.12.2018 - 10:27 Uhr aktualisiert

Großbritannien hat im März 2017 offiziell seine Absicht zum Austritt aus der Europäischen Union bekanntgegeben. Laut eines EuGH-Gutachters könnte das Land davon zurücktreten.

Foto: AP

Großbritannien könnte aus Sicht des zuständigen Gutachters am Europäischen Gerichtshof den Brexit-Antrag einseitig zurückziehen und das Austrittsverfahren damit stoppen. Dies gelte bis zum Abschluss eines Austrittsabkommens, erklärte Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona in Luxemburg.

Voraussetzung sei unter anderem, dass die Rücknahme im Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorschriften in Großbritannien entschieden und dem Europäischen Rat förmlich mitgeteilt werde.

Das oberste schottische Zivilgericht hatte den Europäischen Gerichtshof um eine Bewertung gebeten. Großbritannien hatte im März 2017 offiziell seine Absicht zum Austritt aus der Europäischen Union bekanntgegeben. Damit begann ein zweijähriges Verfahren nach Artikel 50 der EU-Verträge, das regulär mit dem Brexit am 29. März 2019 endet. Aus Sicht des Gutachters könnte Großbritannien dies aber noch selbstständig stoppen, also ohne Zustimmung der übrigen EU-Staaten.

Großbritannien

5 Szenarien für die Abstimmung über den Brexit-Deal

Die EuGH-Entscheidung dürfte allerdings noch Wochen auf sich warten lassen. Sie spielt jedoch vor dem Hintergrund der Abstimmung des britischen Parlaments über den Brexit-Vertrag in der kommenden Woche eine wichtige Rolle.

Schottische Abgeordnete wollen klären lassen, vor welchen Alternativen die Londoner Unterhausabgeordneten stehen. Premierministerin Theresa May drängt die Parlamentarier, dem Vertrag zuzustimmen, der den EU-Austritt regelt, andernfalls bestehe die Gefahr eines ungeregelten EU-Austritts am 29. März. Dieser dürfte ein Chaos in Wirtschaft und Verwaltung mit sich bringen.

Brexit-Gegner sehen dagegen noch eine dritte Alternative und bringen die Möglichkeit einer zweiten Volksabstimmung über den Brexit ins Spiel.

dpa, AP
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