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Europäischer GerichtshofLufthansa verliert Rechtsstreit um Staatshilfe für Frankfurt-Hahn

Die Beihilfe des Landes Rheinland-Pfalz habe die Lufthansa nicht benachteiligt, urteilte das Gericht. Die Lufthansa muss die Verfahrenskosten zahlen. 20.01.2022 - 11:29 Uhr

Der inzwischen insolvente Flughafen liegt etwa 125 Kilometer westlich von Frankfurt in Hahn in Rheinland-Pfalz.

Foto: dpa

Die Lufthansa hat einen jahrelangen Streit um Millionenhilfen für den Regionalflughafen Frankfurt-Hahn endgültig verloren. Der Europäische Gerichtshof wies am Donnerstag eine Klage der Airline gegen die Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz zurück. Dabei ging es unter anderem um eine Kreditlinie – vergleichbar mit einem Dispokredit auf einem Girokonto – in Höhe von 45 Millionen Euro. Zudem wurde entschieden, dass Lufthansa die Verfahrenskosten des Landes und der EU-Kommission zahlen muss.

Hintergrund des Urteils sind Beihilfen für den Flughafen aus den Jahren 2009 bis 2011, die die Brüsseler Behörde 2014 genehmigt hatte. Die Lufthansa klagte dagegen bereits vor dem Gericht der Europäischen Union und scheiterte. Sie hat den Flughafen nie regelmäßig angeflogen und betrachtet Subventionen für den regionalen Flughafen schon deshalb kritisch, weil hier Billig-Konkurrent Ryanair startet.

Wie das höchste EU-Gericht nun unter anderem entschied, hat die Vorinstanz keinen Fehler begangen und zurecht entschieden, dass Lufthansa von dem Beschluss der EU-Kommission nicht individuell betroffen war. Auch die weiteren Gründe, mit denen die Airline ihren Einspruch gegen das Urteil der Vorinstanz begründet hatte, wies der EuGH zurück.

In anderen Rechtsstreitigkeiten zu der Frage, ob staatliche Unterstützungen für den Airport Hahn wettbewerbsverzerrend waren, hatte die Lufthansa Prozesse gewonnen – aber auch verloren.

Unterdessen hat der ehemalige Militärflughafen im Oktober 2021 Insolvenz angemeldet. Der inzwischen ebenfalls angeschlagene chinesische Großkonzern HNA hatte 2017 für rund 15 Millionen Euro 82,5 Prozent des Airports vom Land Rheinland-Pfalz erworben. Die übrigen 17,5 Prozent hält immer noch das Land Hessen.

dpa
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