Fluggesellschaften: Kartellamt entscheidet: Condor hat Anspruch auf Zubringerflüge der Lufthansa
Condor und Lufthansa hatten eine langjährige Vereinbarung. Condor konnte bisher Zubringerflüge der Lufthansa und ihrer Airline-Töchter buchen, um Passagiere zu befördern.
Foto: APIm Streit um wichtige Zubringerflüge durch die Lufthansa schlägt sich das Bundeskartellamt auf die Seite des Ferienfliegers Condor. Die Wettbewerbshüter untersagten Lufthansa bis auf weiteres eine Beendigung langjähriger Kooperationsvereinbarungen mit Condor, wie die Bonner Behörde am Donnerstag mitteilte.
„Condor-Passagiere aus ganz Europa können auf dieser Grundlage weiterhin Zubringerflüge der Lufthansa und ihrer Fluggesellschaften mit Durchgangsticket zum Condor-Langstreckenflug nutzen“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Lufthansa kann binnen eines Monats Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einreichen.