Einladung zum Expertengespräch: Wie Sie jetzt beim Immobilienübertrag Steuern sparen
Beim Vererben von Immobilien könnte im nächsten Jahr zum Teil deutlich mehr Steuer anfallen.
Foto: dpaJahressteuergesetze sind normalerweise ein Thema für Steuerexperten. Darin verstecken sich viele kleine rechtliche Änderungen, zu oft völlig unterschiedlichen Themen. Doch ein paar davon können durchaus große Auswirkungen haben.
Auch dieses Jahr könnte das so sein. So sollen mit dem Jahressteuergesetz 2022 die steuerlichen Werte von Immobilien teils deutlich steigen. Konkret geht es dabei um jene Werte, die im Falle einer Schenkung oder Erbschaft vom Finanzamt angesetzt werden.
Hierbei kommen unterschiedliche Modelle zum Einsatz, um den steuerlichen Wert zu ermitteln: das Ertragswertverfahren (vor allem bei Mehrfamilienhäusern), das Sachwertverfahren (vor allem bei Ein- und Zweifamilienhäusern, aber auch Wohnungseigentum, wenn keine Vergleichswerte vorliegen) und das Vergleichswertverfahren (vor allem Eigenheime und Eigentumswohnungen, wenn Vergleichswerte verfügbar sind).
Nun sollen mit dem Jahressteuergesetz einige Stellschrauben bei diesen Bewertungsverfahren neu justiert werden. Offiziell geht es dabei nur darum, die Regeln an die schon 2021 geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung anzugleichen. Bislang liegt nur ein Entwurf des Gesetzes vor, die Details stehen also noch nicht fest. Doch das Ergebnis ist absehbar: „Die geplanten Änderungen können sich erheblich auf die erbschaft- und schenkungssteuerliche Wertermittlung auswirken. Nach überschlägigen Berechnungen sind im Einzelfall bis zu 50 Prozent Wertsteigerung möglich, was zu deutlich höheren Schenkungssteuern führen kann“, sagt Ecovis-Steuerberater Christopher Gampert in Bayreuth.
So sollen in Zukunft im Ertragswertverfahren beispielsweise bei vermieteten Immobilien nicht mehr relativ großzügig bemessene pauschale Bewirtschaftungskosten abgezogen werden, sondern diese deutlich genauer auf die Art der Immobilie abgestimmt werden. Auch Liegenschaftszinssätze sollen gesenkt werden, was den Grundbesitzwert steigert.
Im Sachwertverfahren sollen sogenannte Sachwertfaktoren deutlich angehoben werden, wenn Gutachterausschüsse hierzu keine belastbaren Daten veröffentlicht haben. Hinzu kommen deutlich höhere Bodenrichtwerte. Das Ergebnis ist immer das gleiche: mehr Erbschaft- und Schenkungsteuer, sobald Freibeträge überschritten sind. Das Bundesfinanzministerium sieht aber kein Problem, schließlich sei es weiter möglich, einen niedrigeren Immobilienwert („gemeiner Wert“) nachzuweisen.
Die neuen Regeln sollen mit Beginn des neuen Jahres greifen. Bei einem Übertrag von Immobilien noch dieses Jahr, etwa als Schenkung in der Familie, kämen hingegen noch die alten Regeln zum Einsatz.
Änderungen bei der Erbschaftsteuer sind nicht ohne. Denn in Deutschland werden jährlich milliardenschwere Vermögen vererbt, vor allem gebunden in Immobilien. Viele Familien sorgen sich vor der dabei anfallenden Steuer.
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