Bußgeldrechner 2025: Geblitzt worden? – Berechnen Sie Bußgeld und Punkte in Flensburg online
Sind Sie geblitzt worden, ist die Höhe des Bußgeldes von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Berechnen Sie hier das zu erwartende Bußgeld online.
Foto: dpaZuletzt waren in Deutschland mehr als 5000 Blitzer im Einsatz, um die Einhaltung der Tempolimits zu überwachen. Fährt ein Autofahrer zu schnell, kann er geblitzt werden und je nach Geschwindigkeit Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot erwarten.
Berechnen Sie mit dem Bußgeldrechner 2025 der WirtschaftsWoche, mit welchen Strafen und Bußgeldern Sie bei einem Verstoß rechnen können.
Bußgeldrechner 2025: Berechnen Sie Bußgeld und Punkte in Flensburg online
Wie funktioniert der Bußgeldrechner 2025?
Um das zu erwartende Bußgeld möglichst genau berechnen zu können, sollten Sie alle Felder des Bußgeldrechners möglichst korrekt ausfüllen. Auf der linken Seite geben Sie Ihre gefahrene Geschwindigkeit sowie den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug an.
Haben Sie keine genauen Zahlen, dann versuchen Sie, die Situation so genau wie möglich zu schätzen. Auf der rechten Seite wählen Sie den Tatbestand. Hier können Sie zwischen den Tatbeständen „Abstand“, „Geschwindigkeit“ und „Rotlicht“ auswählen. Zum Schluss klicken Sie an, ob Sie sich noch in der Probezeit befinden.
Bußgeld-Rechner
Haben Sie alle Informationen eingetragen, zeigt Ihnen der Bußgeldrechner das zu erwartende Bußgeld an.
Zu schnell gefahren: Welche Faktoren beeinflussen das Bußgeld?
Die Höhe eines Bußgelds bei Geschwindigkeitsüberschreitung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Geschwindigkeit, mit der Sie gefahren sind und dem Ort, an dem Sie geblitzt wurden. Je höher die Geschwindigkeit, desto höher das Bußgeld. Innerorts sind die Strafen höher aufgrund des größeren Gefahrenpotenzials. Auch eine Probezeit oder wiederholte Überschreitungen können dazu beitragen, dass das Bußgeld erhöht wird. Grundlage ist die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), die zuletzt zum 11. Oktober 2024 geändert wurde und 2025 gilt.
Mit 18, 20 oder 21 km/h zu schnell geblitzt: Wie hoch ist das Bußgeld 2025?
Wenn Sie innerorts mit einer Überschreitung von 16 bis 20 km/h geblitzt werden, müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro rechnen. Bei gleicher Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts beträgt das Bußgeld 60 Euro, wie der aktuelle Bußgeldkatalog zeigt. Überschreiten Sie das Tempolimit um 21 bis 25 km/h, erwartet Sie ein Punkt in Flensburg sowie eine Strafe von 115 Euro, wenn es innerorts passiert ist. Außerorts beträgt das Bußgeld dann 100 Euro.
Weitere Stufen des Bußgeldkatalogs sind:
- innerorts 26–30 km/h: 180 Euro sowie ein Punkt.
- ab 31–40 km/h: 260 Euro sowie zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot
- ab 31–40 km/h: 200 Euro sowie ein Punkt.
- außerorts 26–30 km/h: 150 Euro sowie ein Punkt.
- Bei sehr hohen Überschreitungen (zum Beispiel über 70 km/h innerorts oder über 80 km/h außerorts) drohen bis zu 800 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.
Wie schlimm ist ein Punkt in Flensburg und wie lange bleibt der Punkt stehen?
Eine Verwarnung mit einem Punkt in Flensburg erhält man, wenn man ab 21 km/h über dem Tempolimit fährt. Entsprechende Verkehrsvergehen werden je nach Schwere mit einem oder zwei Punkten eingetragen. Innerorts erhält man bei einer Überschreitung von 31 km/h über der Geschwindigkeitsbegrenzung zwei Punkte. Außerorts bekommt man sie, wenn man 41 km/h schneller fährt, als erlaubt ist.
Ein Punkt in Flensburg verfällt nach zweieinhalb Jahren, bei schwereren Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot nach fünf Jahren. Straftaten mit zwei Punkten (zum Beispiel Gefährdung des Verkehrs) verfallen erst nach zehn Jahren.
Droht ein Fahrverbot? Ab wie viel km/h zu schnell muss ich den Führerschein abgeben?
Bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Überschreitungen der Geschwindigkeitsbegrenzung kann es passieren, dass Ihnen der Führerschein entzogen wird. Je nach Schwere des Vergehens müssen Sie eine bestimmte Zeit lang auf das Autofahren verzichten. Typisch ist ein Fahrverbot von einem Monat ab 31 km/h innerorts oder ab 41 km/h außerorts. Bereits ab 26 km/h Überschreitung droht ein Fahrverbot, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten erneut auffallen (Wiederholungstäterregel).
Welche km/h-Toleranz wird beim Blitzen abgezogen?
Die Geschwindigkeitskontrolle in Deutschland enthält einen Toleranzabzug: Unter 100 km/h sind drei Kilometer pro Stunde erlaubt, über 100 km/h beträgt der Abzug drei Prozent der gefahrenen Geschwindigkeit. Die Messmethode spielt eine Rolle: Bei fehleranfälligen Verfahren kann ein höherer Toleranzabzug von bis zu fünf km/h angewendet werden. Je nach Gerät (Radar, Laser, Lichtschranke, Section Control) können sich die Abzüge unterscheiden.
Ich bin in der Probezeit geblitzt worden. Wie hoch ist die Strafe?
Als Fahranfänger müssen Sie bei einer Überschreitung des Tempolimits mit zusätzlichen Strafen rechnen. Überschreiten Sie die Grenze von 21 km/h über dem Tempolimit, verlängert sich Ihre Probezeit von zwei auf vier Jahre. Zusätzlich ist es notwendig, ein kostenpflichtiges Aufbauseminar zu besuchen. Geschwindigkeitsverstöße ab 21 km/h gelten als sogenannter A-Verstoß. Auch andere A-Verstöße wie Rotlichtmissachtung oder Alkohol am Steuer haben die gleichen Folgen.
Rote Ampel überfahren: Wie hoch ist die Strafe?
Verstoßen Sie gegen eine rote Ampel, kann das höhere Bußgelder zur Folge haben. Ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, hängt von der Dauer der Rotphase ab: Überfährt ein Autofahrer eine bereits länger als eine Sekunde rot leuchtende Ampel, gilt es als qualifizierter Rotlichtverstoß. Dies kann neben höheren Bußgeldern auch zu zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem Fahrverbot führen.
Beim einfachen Rotlichtverstoß drohen 90 Euro plus ein Punkt, beim qualifizierten mindestens 200 Euro plus zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot. Kommt eine Gefährdung oder ein Unfall hinzu, erhöhen sich Strafe und Fahrverbot.
Ich wurde geblitzt: Wann kommt Post?
Sind Sie geblitzt worden, können Sie mit dem Bußgeldbescheid in der Regel innerhalb von sechs Wochen rechnen. Es kann aber auch länger dauern: Die Behörden haben bis zu drei Monate Zeit.
Die Verjährungsfrist beträgt drei Monate ab Tatzeit, sofern in dieser Zeit kein Bußgeldbescheid zugestellt oder das Verfahren unterbrochen wurde. Nach Zustellung haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Zusätzlich zum Bußgeld fallen Verwaltungsgebühren und Auslagen an.