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BundesarbeitsgerichtVerhandlungsgeschick-Urteil ist für Arbeitgeber scharfer Eingriff

Am Donnerstag sprach das Bundesarbeitsgericht ein Urteil, das die Arbeitswelt verändern könnte – und als „scharfer Eingriff in die Verhandlungsfreiheit“ bezeichnet wird. 18.02.2023 - 16:19 Uhr Quelle: dpa

„Bundesarbeitsgericht“ steht auf dem Schild am Eingang zum höchsten deutschen Arbeitsgericht in Erfurt.

Foto: dpa

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, nach dem Verdienstunterschiede von Frauen und Männern nicht mehr mit Verhandlungsgeschick begründet werden dürfen, sorgt für Kontroversen. „Die Entscheidung ist ein scharfer Eingriff in die Verhandlungsfreiheit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und offenbart die Absurdität des Entgelttransparenzgesetzes“, erklärte der Präsident der Familienunternehmer, Reinhold von Eben-Worlée, am Freitag. Der Deutsche Frauenring und der DGB sprachen von einem Urteil, das die Arbeitswelt in Deutschland verändern könne.

Das Bundesarbeitsgericht hatte am Donnerstag in einem Fall aus Sachsen entschieden, dass Arbeitgeber Verdienstunterschiede von Frauen und Männern nicht mehr mit ihrem unterschiedlichen Verhandlungsgeschick begründen können. Es sprach der Klägerin eine Gehaltsnachzahlung und eine Entschädigung zu.

Die wichtigsten Tipps für Gehaltsverhandlungen
Überraschen Sie Ihren Vorgesetzten nicht mit einer Gehaltsforderung. Vereinbaren Sie ein Gespräch und machen Sie deutlich, dass Sie über eine Gehaltserhöhung sprechen möchten. Der beste Zeitpunkt für eine Gehaltsverhandlung bietet sich vor allem dann an, wenn Sie ein Projekt erfolgreich abgeschlossen, einen Neukunden gewonnen haben oder die Personalbudgets erhöht wurden.
Sammeln Sie im Vorfeld schlagkräftige Argumente für die Gehaltsverhandlung. Welche Erfolge haben Sie seit Ihrer letzten Gehaltserhöhung erzielt? Hat sich Ihr Aufgabenbereich verändert? Haben Sie Teamverantwortung oder Aufgaben, die nicht direkt zu Ihrem Verantwortungsbereich gehören, übernommen? Ihre Argumente müssen Ihre Forderung stützen, wenn Sie wollen, dass sie erfüllt wird.
Informieren Sie sich über marktübliche Gehälter von Fachkräften mit ähnlicher Qualifikation und Berufserfahrung.
Ist aktuell keine monetäre Gehaltserhöhung möglich, sollten Sie nach Zusatzleistungen oder anderen Verbesserungen, wie Zuschüsse zur Weiterbildung, mehr Urlaub oder flexible Arbeitszeiten, fragen. Zeigen Sie Ihrem Arbeitgeber, dass Sie eine Lösung finden möchten, die für beide Seiten akzeptabel ist.
Wichtig ist, bleiben Sie während des gesamten Gesprächs freundlich und professionell. Dies gilt insbesondere dann, wenn aus bestimmten Gründen derzeit keine Gehaltserhöhung möglich ist. Fragen Sie, wann der richtige Zeitpunkt ist, das Thema erneut anzusprechen. Und in der Zwischenzeit sollten Sie weiter daran arbeiten, Ihre Performance zu verbessern und Ideen einzubringen, die das Unternehmen voranbringen.

Fachleute erwarten nun, dass Arbeitgeber vom Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch dann nicht abweichen können, wenn ein Mann höhere Gehaltsforderungen stellt als seine Kollegin mit vergleichbarer Tätigkeit. In der Praxis heiße das, dass Arbeitgeber weiter auf die Verdienstforderungen eingehen können - sie müssten allerdings einer gleichermaßen qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiterin dann auch den Lohn erhöhen, erklärte die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die Klägerin unterstützt hatte.

Damit seien selbst unterschiedliche Gehaltsforderungen beim Einstieg oder das Verhandlungsgeschick von Arbeitnehmern keine zulässigen Kriterien für eine leistungsbezogene Entlohnung mehr, kritisierten die Familienunternehmer. „Den Arbeitgebern wird damit das Recht genommen, Verträge frei auszugestalten.“ Mit dem Urteil würden Unternehmer unter Generalverdacht gestellt, „dass sie vorsätzlich diskriminieren würden“. Die Vertragsfreiheit fuße auf den Grundwerten des Wirtschaftssystems. Die Familienunternehmer beschäftigen nach eigenen Angaben rund acht Millionen Arbeitnehmer.

Der Deutsche Frauenring erklärte, das Urteil könne dazu führen, dass in den kommenden Wochen, Monaten und Jahren Tausende weitere Arbeitsverträge auf den Prüfstand kämen.

Lesen Sie auch: Frauen verhandeln schlechter als Männer? Für den Experten Thorsten Hofmann ist das nur ein Klischee

dpa
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