Energiewende: Bundestagsausschuss hört Experten zum Heizungsgesetz
Blick in das Plenum des Bundestags. Diese Woche geht es dort erneut um das sogenannte Heizungsgesetz.
Foto: dpaExperten werten die jüngsten Änderungen der Ampel-Koalition beim umstrittenen Heizungsgesetz überwiegend positiv. In einer öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie wurde am Montag beim Heizungsaustausch vor allem die Verzahnung mit kommunalen Wärmeplanungen gelobt. Dies werteten mehrere Fachleute als entscheidend. Kritisiert wurde, viele Hauseigentümer könnten beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungen finanziell überfordert werden – trotz der geplanten staatlichen Förderung dabei.
Es gebe sehr gute Verbesserungen im Detail, sagte Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Richtig sei, mit der kommunalen Wärmeplanung zunächst die Möglichkeiten abzustecken, bevor es konkret an die einzelnen Häuser gehe. Für die Wärmewende in Deutschland soll eine verpflichtende und flächendeckende Wärmeplanung eingeführt werden. Diese muss in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab 2026 und für die restlichen Gemeinden ab 2028 vorliegen. Sie soll Alternativen zu Wärmepumpen aufzeigen, etwa den Anschluss an ein Fernwärmenetz. Christine Wilcken vom Deutschen Städtetag mahnte, dies könne nicht so schnell umgesetzt werden. „Wir brauchen dafür Zeit.“
Auf Druck der FDP hatte die Ampel-Koalition die Verzahnung mit den Wärmeplanungen in den Gesetzentwurf geschrieben. Die Liberalen hatten den Ampel-Partner Grüne kritisiert, zu einseitig auf Wärmepumpen zu setzen, die noch sehr teuer sind. Martin Sabel vom Bundesverband Wärmepumpe sagte, die Wärmepumpe werde künftig dominieren. Am Ziel, bis 2030 sechs Millionen Stück einzubauen, müsse festgehalten werden. Diese Schlüsseltechnologie dürfe nicht aus der Hand gegeben werden. Derzeit würden Aufträge in der Hoffnung storniert, in den nächsten Jahren eine stärkere Förderung dafür abzustauben. Der Verband kommunaler Unternehmen betonte, die zeitlichen Vorgaben seien realistischer geworden und der Gesetzentwurf offener für andere technologische Lösungen.
Markus Staudt vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie mahnte schnell Klarheit und genügend Geld für die Fördertöpfe zum Umstieg auf klimafreundliche Heizungen an. Für einige Menschen, vor allem mit einem Jahreseinkommen von über 40.000 Euro, könne es sogar Förderkürzungen geben. Richtig aufgesetzt könnten Förderungen wirken. Fehle aber Klarheit, würden viele Bürger abwarten. Vorgesehen ist eine Grundförderung von 30 Prozent der Umrüstungskosten für alle. Wer vor 2028 auf eine klimafreundliche Lösung umsteigt, soll einen Bonus von 20 Prozent bekommen, der sich danach alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte reduziert. Für Einkommen unter 40.000 Euro im Jahr soll es einen Bonus von 30 Prozent geben. Die Boni können addiert werden, die Förderung darf aber 70 Prozent der Kosten nicht übersteigen.
Mieterschutzklauseln umstritten
Die Verunsicherung müsse aus dem Markt, so Helmut Bramann vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima. Es dürfe bei der geplanten Energieberatung auch keinen Flickenteppich in den Bundesländern geben. Axel Gedaschko von der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland sagte, bei der Mehrzahl der Eigentümer werde es finanziell nicht funktionieren. Er forderte, dass der Bonus für Menschen, die früh umrüsten, erst 2030 oder 2031 abgeschmolzen werde.
Strittig sind auch die geplanten Maßnahmen, um Mieter vor zu hohen Modernisierungskosten zu schützen. Laut Mieterverein sollte es vor allem bei größeren Wohnungen noch mehr Schutz geben. Der Eigentümerverband Haus & Grund betonte dagegen, die Ampel räume dem Mieterschutz Vorrang vor dem Klimaschutz ein.
Der Gesetzentwurf sorgt seit Monaten für Unruhe in der Bevölkerung und hatte auch die Ampel wochenlang weitgehend blockiert. Nun soll er noch diese Woche im Bundestag beschlossen werden.
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