Landtagswahl Bayern 2023: Was Sie mit Ihrer Erst- und Zweitstimme wählen
Das wählen Sie mit Ihrer Erst- und Zweitstimme.
Foto: dpaAm Sonntag stimmen die Menschen in Bayern über eine neue Regierung in ihrem Bundesland ab. Bei der Landtagswahl hat jeder Wahlberechtigte mit der Erst- und der Zweitstimme sogar zwei Stimmen. Diese entscheiden allerdings über unterschiedliche Bereiche der zukünftigen politischen Konstellation.
Welche Funktionen haben Erststimme und Zweitstimme, was genau ist der Unterschied zwischen den beiden Stimmen, und müssen beide Stimmen abgegeben werden, damit der Stimmzettel gültig ist? Ein Überblick.
Wahlzettel zur Bayern-Landtagswahl 2023: Erststimme und Zweitstimme erklärt
Was wähle ich mit meiner Erststimme?
Wahlberechtigte in Bayern wählen mit ihrer Erststimme den Abgeordnete in ihrem Stimmkreis. Stimmkreise gibt es dabei in Bayern insgesamt 91. In diesen Kreisen treten die einzelnen Kandidaten der bei der Landtagswahl antretenden Parteien gegeneinander an und werben um die Erststimme der Wähler und Wählerinnen. Die Reihenfolge, in der diese Kandidaten auf der Liste für die Erststimme aufgeführt sind, richtet sich nach dem Ergebnis der Partei bei der vergangenen Landtagswahl in Bayern. Diese war im Jahr 2018.
Was wähle ich mit meiner Zweitstimme?
Im Gegensatz zur Bundestagswahl werden bei der Landtagswahl in Bayern die Erst- und Zweitstimme zusammengezählt. Dies bedeutet, dass die Erststimme nicht verloren geht, selbst wenn der Kandidat, den man mit seiner Erststimme unterstützt hat, nicht erfolgreich ist. Stattdessen wird sie in die Sitzverteilung der 180 Sitze im Parlament einbezogen und beeinflusst somit die Bestimmung der Mehrheitsverhältnisse.
Die Zweitstimmen zählen allerdings nur dann, wenn die jeweilige Partei mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen erhält – also ein Wahlergebnis oberhalb der Fünf-Prozent-Hürde erreicht. Sollte das Wahlergebnis einer Partei darunter liegen, verfallen die Zweitstimmen. Die betroffene Partei ist dann im kommenden Landtag nicht vertreten.
Warum gibt es zwei Stimmen bei der Landtagswahl in Bayern 2023?
Durch das Prinzip der Erst- und Zweitstimme soll folgendes sichergestellt werden: Die Erststimme garantiert, dass Kandidaten aus allen Wahlkreisen im Landtag vertreten sind. Die Zweitstimme hingegen bestimmt die Machtverhältnisse zwischen den Parteien, somit über die Anzahl gewonnener Sitze im Münchner Landtag über mögliche Koalitionen.
Muss ich beide Stimmen abgegeben, damit mein Wahlzettel gültig ist?
Nein. Die Wähler müssen bei der Landtagswahl in Bayern nicht zwingend Erst- und Zweitstimme abgeben, damit ihr Stimmzettel gültig ist. Lediglich die nicht abgegebene oder nicht lesbar ausgefüllte Stimme wird als ungültig gewertet.
Kann ich beide Stimmen an dieselbe Partei vergeben?
Ja. Sie können Ihre Erst- und Zweitstimme derselben Partei geben. Es ist jedoch genauso möglich, die zwei Stimmen aufzuteilen und an zwei verschiedene Parteien zu geben.
Wann ist mein Wahlzettel ungültig?
Die Stimmabgabe bei der Landtagswahl in Bayern ist dann ungültig, wenn sich auf dem Wahlzettel mehr als eine Markierung je Spalte befindet – beispielsweise zwei Kreuze je Spalte. Anstelle eines Kreuzes können aber auch Punkte, Häkchen oder sonstige Kennzeichnungen als Zeichen der Stimmabgabe erfolgen. Diese Kennzeichnungen dürfen allerdings weder mehrdeutig – zum Beispiel Fragezeichen – noch verfassungsfeindlich sein.
Die Stimmabgabe ist auch dann ungültig, wenn der Stimmzettel keine oder keine zweifelsfrei erkennbare Kennzeichnung enthält oder wenn außer dem Kreuz Bemerkungen geschrieben werden. Bei einem Wahlzettel mit lediglich einer Stimmabgabe ist nur die fehlende Stimme ungültig.
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