Medizinrecht: Operation misslungen, Patient klagt
Der Tipp ging nach hinten los: Bei einem Reha-Aufenthalt in Bayern hatte ein Arzt der im öffentlichen Dienst in Westfalen angestellten Frau einen Spezialisten vor Ort empfohlen, der sie von ihren Schmerzen im Knie befreien sollte. Der Spezialist versuchte es gar nicht erst mit den üblichen Anfangsschritten gegen Arthrosen wie Krankengymnastik, Spritzen oder einer kleineren, minimalinvasiven Teilprothese. Stattdessen setzte er ihr eine Vollprothese ein, ein vollständiges künstliches Kniegelenk. Bei dem Eingriff gelangten Keime in die Wunde, die Frau bekam eine Infektion, ein typisches OP-Risiko, sagt Medizinrechtler Lutz Böttger von der Kanzlei Haack & Böttger, der die Patientin berät.
So wie der 53-Jährigen ergeht es vielen Patienten. Viele Operationen sind bei genauerem Hinsehen überflüssig. Das Berliner Forschungsinstitut IGES stellte 2019 fest, in vielen medizinischen Bereichen seien die Behandlungszahlen „zulasten von Patienten weiterhin auffällig hoch“. Schilddrüsenoperationen etwa seien häufig unnötig. Operationen von Kalkschultern – einer Erkrankung der Schultersehnen – seien zu gut 90 Prozent überflüssig, sagt Mark Tauber, Direktor der Münchner Atos-Klinik und Spezialist für Schulterchirurgie. Schuld daran seien Fehlanreize durch das System der Bezahlung nach Fallpauschalen, die für Eingriffe den Krankenhäusern 6000 bis 10.000 Euro einbringen – auch wenn Krankengymnastik oft besser helfen könnte.
Auch viele Hüft- und Knieoperationen müssten offenbar nicht sein. Die sind für Kliniken einträglich, bergen aber oft erhebliche Risiken für Patienten – etwa wenn bei Operationen Komplikationen auftreten oder Keime in die Wunde gelangen.
So wie bei der Angestellten im öffentlichen Dienst, deren Vertrauen in die Medizin und die Hoffnung auf Heilung nach zermürbenden Schmerzen und dem langen Warten auf einen Termin groß war. Nach den Komplikationen bei der ersten OP führte der Spezialist in den nächsten drei Jahren noch vier Operationen und Kniespülungen durch und tauschte sogar die Prothese aus – bis die Patientin die Geduld verlor und in eine Spezialklinik nach Hamburg wechselte.
Inzwischen kann sie nur noch an Krücken und unter großen Schmerzen Treppen steigen, ihren Beruf kann sie nicht mehr ausüben, sie musste Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen und schafft selbst tägliche Verrichtungen wie das Einkaufen nicht mehr. Die Klage gegen die Klinik des Spezialisten in Bayern läuft. Die Gutachterin, eine renommierte Professorin, attestierte ihr Arthrosegrad zwei – eine Vollprothese ist erst bei Grad vier vorgesehen.
Wer nach unnötigen Operationen Schäden erleidet, kann wegen der körperlichen und psychischen Belastungen Schmerzensgeldansprüche geltend machen und Schadenersatz für materielle Schäden wie Verdienstausfall fordern, sagt Anwalt Cornelius Thora von der Kanzlei BLD. Medizinrechtler wie Thora oder Böttger schafften es in das aktuelle Ranking der Kandidaten mit besonderem Ansehen in ihrer Branche.
Diesen Juristen geht die Arbeit auch nach der Gesundheitsreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nicht aus. Deren Ziel war es, die Zahl der Operationen zu verringern. Die Wirkung aber könnte nun eine entgegengesetzte sein, warnt die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie: Gerade kleinere Kliniken könnten sich nun veranlasst sehen, bestimmte Operationen durchzuführen. Denn wenn sie die vorgegebene Mindestzahlen für solche Eingriffe nicht erreichen, verlieren sie für diese ihre Zulassung – und riskieren am Ende, die Abteilung ganz schließen zu müssen.
Chef- und auch Oberärzte bekommen in ihren Arbeitsverträgen Zielvorgaben. Erreichen sie eine festgelegte Anzahl von Operationen oder einen bestimmten Honorarumsatz, stehen ihnen Prämien zu, berichtet ein Klinikchef aus dem Ruhrgebiet. Am Jahresende erhielten diese Ärzte dann bis zu 35 Prozent auf ihr Gehalt obendrauf, je nach Klinikträger: Private Anbieter zahlten mehr als kirchliche Häuser.
Der deutsche Markt für Operationen ist so interessant, dass selbst Investoren aus dem Ausland eingestiegen sind. Begehrt bei Investoren sind etwa Augenarztpraxen. So betreibt der Private-Equity-Investor Montagu aus London unter dem Namen Artemis in Deutschland 120 Standorte. Um die Behandlungspauschale von 15 Euro für drei Monate dürfte es dem Investor kaum gehen. Eher schon um Operationen. Eine Grüner-Star-OP etwa bringt 1400 Euro ein. Die Kassenärztliche Vereinigung in Schleswig-Holstein warnte kürzlich, dass auch hinter immer mehr Medizinischen Versorgungszentren für Radiologie, Orthopädie und Zahnmedizin Finanzinvestoren steckten, denen Gewinn wichtiger sein könne als die Gesundheit.
Handyfotos als Beweismittel
Patienten, die unnötige Operationen befürchten, sollten bei geplanten Eingriffen stets die Meinung eines zweiten Arztes einholen. Zu Aufklärungsgesprächen sollten sie einen Zeugen mitbringen und dann Gedächtnisprotokolle verfassen.
Auffälligkeiten wie etwa unhygienische Zustände sollte man vorsorglich mit dem Handy festhalten – als mögliche Beweise. Einer von Böttgers Klienten zum Beispiel fotografierte die Patientenakte vom PC-Bildschirm des Arztes ab. So kann er nun im Rechtsstreit mit der Klinik deren Behauptung widerlegen, die Klinik habe die Voruntersuchungen einer anderen Klinik nicht gekannt.
Ebenso empfiehlt es sich, Namen von Bettnachbarn zu notieren. Die bekommen bei Arztvisiten und Pflege viel mit, was sie bei Streitfällen zu wertvollen Zeugen macht. Krankenhäuser geben die Namen der potenzieller Zeugen nicht preis, schon aus Datenschutzgründen.
Vor der Entscheidung, die Klinik nach Wohnortnähe auszusuchen, warnen Medizinrechtler besonders. Klüger sei es, sich beim Hausarzt zu erkundigen und bei Portalen wie Klinikradar.de nachzusehen, wo die Spezialisten mit den meisten Operationen sitzen. Für die sollte man auch ans andere Ende der Republik fahren. Ein erfahrener Operateur ist wichtiger als eine kurze Anreise für Besucher, sagt Böttger.
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