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Panzer-ZuliefererAbgesagter Renk-IPO: Wenn Anleger streiken

Der Panzer-Zulieferer Renk hat seinen Börsengang kurzfristig abgeblasen, das Interesse der Investoren war wohl zu gering. Kein Wunder: Anleger hätten mit dem Zeichnen bloß Private Equity gemästet – wie zuletzt häufiger.Julia Groth 05.10.2023 - 21:32 Uhr

Fehlzündung: Eigentlich wollte Panzergetriebehersteller Renk an diesem Donnerstag an die Börse zurückkehren. Doch der IPO wurde abgesagt.

Foto: dpa Picture-Alliance

Das war wohl nix. Eigentlich wollte Panzergetriebehersteller Renk an diesem Donnerstag an die Börse zurückkehren. Am späten Mittwochabend teilten das Unternehmen und sein Eigentümer, die Beteiligungsgesellschaft Triton, indes mit: Der Börsengang ist vorerst abgesagt. „In den letzten Tagen hat sich das Marktumfeld spürbar eingetrübt“, erklärte Renk. Man prüfe die Option, das Initial Public Offering (IPO), wie es im Börsenjargon heißt, zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

Zwar hat sich das Marktumfeld tatsächlich verschlechtert. Die Aktien von Rüstungsherstellern laufen nicht mehr so gut. Der Aktienkurs des Rüstungselektronik-Spezialisten Hensoldt hat in den vergangenen sechs Monaten um mehr als 20 Prozent nachgegeben, ohne klaren Grund. Auch Rheinmetall schwächelt. Der Ausgabepreis für die Renk-Papiere hätte daher wohl am unteren Ende der Preisspanne gelegen, bei 15 statt bis zu 18 Euro. Auf der anderen Seite hatten die begleitenden Banken aber bis zuletzt großes Interesse bei Investoren prophezeit. Das stimmte so wohl nicht ganz. Einige Großanleger scheinen in letzter Minute abgesprungen zu sein. Das Orderbuch sei so schwach überzeichnet gewesen, dass am ersten Handelstag ein Kurseinbruch gedroht hätte, schreibt die „Börsen-Zeitung“.

Dass es vorerst nichts wird mit Renk und der Börse, kann tatsächlich am eingetrübten Marktumfeld liegen. Oder aber daran, dass Anleger allmählich genug davon haben, Private-Equity-Gesellschaften mit ihrem Geld fettzufüttern.

Erst raus, dann rein

Die Beteiligungsgesellschaft Triton hatte Renk überhaupt erst von der Börse genommen. Im Jahr 2020 war das. Triton hatte damals erst dem Autobauer VW sein 76-Prozent-Paket abgekauft, war danach die freien Aktionäre über einen Squeeze-out losgeworden – bei einem Kurs von um die 106 Euro je Aktie. Unterm Strich bekam Triton den Antriebstechnikhersteller für rund 700 Millionen Euro. Bei einem Emissionspreis von 15 Euro wäre Renk nun bei vollständiger Platzierung aller angebotenen Aktien mit 1500 Millionen Euro bewertet worden. Ein toller Deal – für Triton. Für Kleinaktionäre dagegen weniger: Erst herausgedrängt werden, nur um knapp drei Jahre später neu zeichnen zu dürfen? Naja.

Birkenstocks Börsengang

Anleger aufgepasst: Birkenstock hat enorme Schulden

Die im Vorfeld des Börsengangs von Birkenstock kolportierten Bewertungen sind durchweg überzogen. Auf dem Sandalenhersteller lasten hohe Schulden, die zu bedienen immer teurer wird. Anleger sollten die Füße still halten.

von Frank Doll

Typischerweise steht bei einem IPO eine Kapitalerhöhung im Vordergrund. Unternehmen geben neue Aktien aus, um ihre Eigenkapitalausstattung zu verbessern. Das Geld der Anleger fließt dann ins Unternehmen, das damit etwa Schulden zurückzahlt oder Wachstum finanziert. Seit einiger Zeit aber wollen in vielen Fällen Private-Equity-Investoren Kasse machen. Zum Beispiel bei Birkenstock.

Die Aktien des Sandalenherstellers sollen ab Mitte Oktober in New York gehandelt werden. Angeboten werden voraussichtlich 32,3 Millionen Aktien zu einem Preis von 44 bis 49 Dollar je Stück. Nur rund ein Drittel davon sind neue Papiere. Der Rest kommt von der Beteiligungsgesellschaft L Catterton, die mit der Familienholding von LVMH-Chef Bernard Arnault die Mehrheit an Birkenstock hält – und die den Latschenhersteller bei der Übernahme mit beachtlichen Schulden vollgeladen hat. Immerhin will das Birkenstock-Management mit dem Erlös aus der Kapitalerhöhung von maximal rund 527 Millionen Dollar vor allem Schulden abbauen.

Börsengang: Fakten und Begriffe
IPO steht für „Initial Public Offering“, was so viel wie „erstmaliges öffentliches Angebot“. Im Angelsächsischen spricht man bei einem Börsengang auch von „going public“. Es geht also um den Börsengang, der Anlegern erstmals öffentlich Teile des Unternehmens in Form vom Aktien anbietet. Die Aktien sind dabei ein – meist winziger – verbriefter Anteil am Eigenkapital eines Unternehmens.
Eine Neuemission ist ein Angebot neu geschaffener Wertpapiere. Das können Aktien, Anleihen, Zertifikate oder sonstige Wertpapiere sein. Kommen etwa bei einem Börsengang neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung auf den Markt, spricht man von einer Neuemission.
Sie legt den Zeitraum fest, innerhalb dessen ein Anleger neu emittierte Wertpapiere zeichnen kann, also sich durch schriftliche Erklärung die Übernahme eines bestimmten Betrags zusichern kann. Nur wenn die Nachfrage schwach ist, wird eine Zeichnungsfrist auch mal verlängert.
Vor Beginn der Zeichnungsfrist nennt das Unternehmen eine Preisspanne, zum Beispiel von 20 bis 25 Euro. Die Investoren teilen dann mit, wie viele Aktien sie zu übernehmen bereit sind und nennen dafür einen Preis innerhalb der Preisspanne. Kommen nicht genug Anfragen zusammen, kann das Unternehmen – der Emittent – die Preisspanne auch senken. Aus den Zeichnungsaufträgen ermittelt der Emittent dann den Ausgabepreis, zu dem es die Aktien den Investoren überlässt.
Bei vielen Börsengängen können über das genannte Emissionsvolumen hinaus in den Tagen nach der Erstnotiz an der Börse weitere Aktien ausgegeben werden. Diese Mehrzuteilung wird auch Greenshoe genannt. Sie kommt bei hoher Nachfrage nach den Wertpapier zum Einsatz. Wie groß der Greenshoe ist, muss im Börsenprospekt stehen.
Nachdem die Aktien zum Ausgabepreis an die Anleger verteilt worden sind, wird es ernst: Die Aktien werden zum ersten Mal an der Börse gehandelt. Aus Kauf- und Verkaufsangebot wird der erste Kurs im Handel ermittelt – die Aktie notiert zum ersten mal an der Börse. Die Erstnotiz erfolgt zum angekündigten Datum, der erste Handelskurs sollte über dem Ausgabepreis liegen.
Wertpapiere, die an einer Börse gehandelt werden, unterliegen bestimmten Spielregeln. An einem regulierten Markt sind diese besonders umfassend und verlangen zum Beispiel Banken, die den Handel betreuen und Berichtspflichten, wie die Veröffentlichung von Quartalsberichten nach bestimmten Vorschriften. Am unregulierten Markt sind die Vorschriften lascher und die eine Überwachung des Handels – etwa bei der Kursbestimmung - greift nicht.
Beim Börsengang kommt eine zuvor festgelegt Zahl an Aktien in den Börsenhandel. Der Wert all dieser Aktien zusammen entspricht dem Platzierungsvolumen. Dabei kann es sich um neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung (Neuemission) oder um Aktien der bisherigen Eigentümer und vorbörslichen Investoren handeln.
Multipliziert man den Aktienkurs mit der Zahl aller frei handelbaren Aktien eines Unternehmens, erhält man den Börsenwert eines Unternehmens. Dieser entspricht der Marktkapitalisierung gleichgesetzt. Die Aktien, die nicht zum Handel an der Börse zugelassen sind, – also im Bestand des Unternehmens verbleiben – sind dabei unberücksichtigt.
Unternehmen lassen selten alle Aktien an der Börse zum freien Handel zu, sondern lediglich einen Teil. Liegt etwa der Streubesitz bei 30 Prozent, sind auch nur 30 Prozent der Eigenkapitalanteile an der Börse handelbar. Je höher der Streubesitz, umso liquider ist der Handel und umso geringer die Kursschwankungen, die sich aus Kauf- und Verkaufsorders ergeben.
In der Regel verbleibt bei einem Börsengang ein großer Teil der Aktien in Besitz von den bisherigen Eigentümern. Während der Haltefrist – auch Lock-up-Periode genannt – dürfen sie aus diesem Bestand keine Aktien verkaufen. Eine lange Haltefrist gilt als Bekenntnis zu einem Unternehmen.
Die Konsortialbanken begleiten den Börsengang und anschließenden Aktienhandel für ein Unternehmen. Das lassen sich die Banken natürlich vom Unternehmen bezahlen. Eine besondere Aufgabe fällt den Konsortialbanken zu, die sich als Designated Sponsor engagieren. Sie sorgen dafür, dass der Handel liquide bleibt, auch wenn zum Beispiel Käufer keinen Verkäufer der Papiere finden. Dann übernehmen sie den Part des Verkäufers, damit immer ein Kurs gestellt werden kann.
Darunter versteht man das Verfahren, mit dem der Preis für neu an die Börse zu bringende Aktien festgelegt wird. Da vor der Emission von neuen Aktien kein Börsenhandel mit diesen Papieren stattfindet, kann dieser Preis nicht durch Angebot und Nachfrage an der Börse bestimmt werden. Beim angelsächsischen Auktionsverfahren geben die Banken, die das Unternehmen an die Börse bringen, eine Preisspanne vor. Innerhalb dieser können Investoren ihre Gebote abgeben. Auf Grund der vorliegenden Orderlage wird der tatsächliche Emissionskurs letztlich aus dem Gebots-Durchschnitt gebildet. Früher wurde das heute kaum noch gebräuchliche Festpreisverfahren angewandt, bei dem sich die beratenden Banken und die AG schon vor Verkaufsangebot auf einen Preis einigten, den Anleger dann akzeptieren mussten.
Die Roadshow ist eine Werbetour eines Unternehmens bei möglichen Investoren. Dabei wird versucht, möglichst viele Investoren zu gewinnen, die den angestrebten Preis für die Aktien zu zahlen bereit sind. Die Roadshow ist daher wichtig, um die richtige Preisspanne auszuloten.

Mehr Exits über die Börse

L Catterton will bei Birkenstock auch nach dem IPO vorerst die Kontrolle behalten. Bei Renk hätte Triton ebenfalls noch das Sagen gehabt. Aber Börsengänge als Exit-Strategie werden bei Private-Equity-Gesellschaften beliebter. In der vergangenen Dekade stiegen Investoren im Schnitt nur in 16 Prozent der Fälle bei Unternehmen via Börsengang aus, zeigen Zahlen des Datenanbieters Pitchbook. Im Jahr 2021 machten IPOs dagegen mehr als ein Drittel aller Exits aus.

Im Jahr 2022 brach die IPO-Aktivität ein, die Zahlen aus diesem Jahr sind nicht sonderlich aussagekräftig. Im laufenden Jahr scheinen Anleger nun allmählich genug zu haben von Beteiligungsgesellschaften, die an ihnen verdienen wollen. Das sind schlechte Aussichten für noch anstehende Börsengänge.

Für September hatte etwa der Tankkartenanbieter DKV Mobility Berichten zufolge einen Börsengang angepeilt. Davon ist momentan keine Rede mehr. Der IPO war wohl vor allem dazu gedacht, der Private-Equity-Gesellschaft CVC Capital Partners, die im Jahr 2018 rund 20 Prozent der DKV-Anteile erworben hat, den Ausstieg zu ebnen.

Fraglich ist auch, ob Douglas wie angedacht an die Börse zurückkehrt. Auch dort ist CVC an Bord. Die Parfümeriekette war 2013 auf Betreiben der Gründerfamilie Kreke und des Finanzinvestors Advent von der Börse verschwunden. 2017 wurde sie mehrheitlich an CVC verkauft. Ob der Investor Douglas nun wieder zurück aufs Börsenparkett bringen kann, zumal zur kolportierten Bewertung von fünf bis sieben Milliarden Dollar? Wenn die Anleger nicht mitmachen, könnte es so laufen wie bei Renk.

Lesen Sie auch: Immobilienkönig Rolf Elgeti: Abstieg eines Aufsteigers

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