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Herolds HaltungSteuerrabatte für Ausländer? Das ist unfair!

Wir müssen ausländische Fachkräfte anlocken – aber nicht auf Kosten des Betriebsfriedens. Eine Kolumne.Sabine Herold 31.07.2024 - 15:56 Uhr

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verabschiedet sich nach einer Veranstaltung mit indischen Studentinnen und Studenten der Natur- und Wirtschaftswissenschaften an der Freien Universität (FU) Berlin.

Foto: Soeren Stache/dpa

Es kommt nicht so oft vor, dass ich mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil einer Meinung bin. Aber auch ich finde den Rabatt auf die Einkommensteuer, den ausländische Fachkräfte in den ersten Jahren erhalten sollen, unfair. Den eigenen Regierungskollegen in die Parade zu fahren ist zwar kein schöner Stil. In der Sache aber hat der Minister einen Punkt. Gehälter spiegeln den Beitrag des Einzelnen zum Unternehmenserfolg wider. Das gerecht abzubilden gehört zu den größten Herausforderungen für den Betriebsfrieden überhaupt. Dabei sollten zwei Prämissen gelten: Leistung muss sich lohnen. Und gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

Aus meiner Erfahrung kann ich sagen: Wie sorgfältig ich das Gehaltsgefüge auch abwäge, einige werden mit dem Ergebnis immer unzufrieden sein. Das ist nur allzu menschlich: Jeder von uns ist zu Recht stolz auf seine Arbeit und sieht sie als besonders wichtig an. Zumindest habe ich noch niemanden getroffen, der sich zu den schwächsten zehn Prozent seines Bereichs zählt und nach weniger Gehalt gefragt hat.

Das Gehaltsgefüge, das die Unternehmen ausgeklügelt haben, würde durch den Steuerrabatt für ausländische Fachkräfte gestört. Klar brauchen wir dringend mehr Zuwanderer. Der Rabatt mag da etwas bringen. Doch er richtet an anderer Stelle einen deutlich größeren Schaden an. Und dies ist für mich entscheidend: Mehr Netto für die gleiche Arbeit – das passt nicht zusammen.

Nicht nur die Regierung, auch die Gewerkschaft torpediert das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“: Der kürzlich geschlossene Chemietarifvertrag sieht jährlich einen extra Urlaubstag für Gewerkschaftsmitglieder vor. Das mag arbeits- und verfassungsrechtlich zulässig sein. Klug ist es aber nicht. Denn auch hinter diesem Bonus, der mehrere Hundert Euro wert ist, steht kein besonderer Einsatz des Einzelnen für den Unternehmenserfolg. Anfangs argumentierten die Verhandlungsführer, besonderes Engagement für die Gewerkschaft in der Freizeit soll gewürdigt werden. Jetzt ist klar: Es zählt die reine Mitgliedschaft.

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