Die frühere Führungsriege der Deutschen Bank muss wegen der Pleite des Medienkonzerns Kirch keine Strafverfolgung mehr befürchten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag die Freisprüche der ehemaligen Vorstandschefs Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen von Betrugsvorwürfen – damit sind sie rechtskräftig.
Das Landgericht München I hatte das Trio 2016 im Zusammenhang mit der Pleite des Medienkonzerns Kirch von Betrugsvorwürfen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft war jedoch nach wie vor davon überzeugt, dass die Top-Manager in einem Zivilprozess um Schadenersatz in Absprache falsch ausgesagt haben. Damit hätten sie die Deutsche Bank vor hohen Zahlungen bewahren wollen.
Der 2011 gestorbene Medienunternehmer Leo Kirch hatte Breuer und die Deutsche Bank für den Zusammenbruch seines Konzerns verantwortlich gemacht. Breuer hatte Anfang 2002 in einem Fernseh-Interview in Zweifel gezogen, dass noch jemandem Kirch Geld geben werde. Zwei Monate später musste dieser Insolvenz anmelden. Mittlerweile hat sich die Bank mit den Kirch-Erben verglichen und 925 Millionen Euro gezahlt.
Geblieben war der alte Vorwurf, Breuer habe Kirchs Kreditwürdigkeit absichtlich erschüttern wollen, um der Deutschen Bank Vorteile zu sichern. Die Staatsanwaltschaft hatte den drei Angeklagten vorgeworfen, das Gericht angelogen zu haben, um das zu vertuschen. Sie hatte für Breuer und Ackermann Haftstrafen gefordert, für Fitschen eine Bewährungsstrafe. Die Deutsche Bank sollte eine Geldbuße zahlen.