Mindestgröße für Polizistinnen 1,61 Meter ist groß genug für die Polizei

Eine Frau sollte nicht zum Polizeidienst zugelassen werden - weil sie 1,5 Zentimeter zu klein sei. Quatsch, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Es komme nicht auf die Größe an. Bei anderen Jobs ist das anders.

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Urteil: 1,61 Meter ist nicht zu klein, um Polizistin zu werden. Quelle: dpa

Johanna Fee Dillmann, 22, möchte Polizistin werden. Ihre Bewerbung wurde allerdings abgelehnt. Begründung: mit 161,5 Zentimetern sei sie zu klein für den Polizeidienst. Und zwar genau anderthalb Zentimeter zu klein. Polizisten beziehungsweise männliche Bewerber müssen nämlich mindestens 1,68 Meter groß sein, Polizistinnen 1,63 Meter. Dillmann klagte vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf gegen die vorgeschriebene Mindestgröße für Polizistinnen. Und bekam Recht. Die Richter kritisierten am Dienstag die per Erlass erfolgte Festsetzung von Mindestkörpergrößen für Männer und Frauen für den Polizeidienst. Dadurch seien etwa Männer, die nur 1,67 Meter groß, aber ansonsten geeignet sind, vom Verfahren ausgeschlossen.

Größe ist ein häufiges Thema vor Gericht

„Wir brauchen ein Gesetz, weil Grundrechte im Spiel sind“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller in einer kurzen Begründung.

Johanna Fee Dillmann darf Polizistin werden. Quelle: dpa

Tatsächlich beschäftigen derartige Kleinigkeiten immer wieder Gerichte. So steht beispielsweise die Lufthansa immer mal wieder vor Gericht, weil sie nur Piloten von mindestens 1,65 Metern Körpergröße zulässt. Frauen sind aber häufig kleiner. Die Lufthansa begründet diese Mindestgröße damit, dass nur ausreichend große Piloten ein Flugzeug sicher steuern könnten. Doch nicht jedes Gericht gibt der Airline da Recht. So sagte der Vorsitzende Richter Jochen Sievers in einem Verfahren im Jahr 2014: „Wenn andere Fluggesellschaften die Flugsicherheit nicht gefährdet sehen, dann stellt sich natürlich die Frage, warum das bei der Lufthansa so sein soll.“

Die Lufthansa-Tochter Swiss etwa setzt 1,60 Meter an, British Airways 1,57 und Air Berlin verzichtet ganz auf eine solche Vorgabe.

Der Fall ging sogar bis vor Bundesarbeitsgericht, wo allerdings keine endgültige Entscheidung getroffen wurde. Man einigte sich auf einen Vergleich, die Frau bekam eine Entschädigung.

Darauf sollten Sie im Arbeitsvertrag achten

Es sieht also ganz so aus, als hätte Richter Müller aus Düsseldorf Recht, wenn er ein Gesetz zu Mindestgrößen verlangt. Und zwar für Piloten, Flugbegleiter, Mitarbeiter des Zolls, der Marine und für Polizisten. Das sind nämlich die einzigen Berufsgruppen in Deutschland, für die Mindestgrößen existieren. Allerdings nicht einheitlich: Bei der Polizei verlangen einige Länder 1,65 Meter, andere 1,60 oder gar keine bestimmte Größe wie in Bremen. Auch wer zur Bundespolizei möchte, kann so groß oder klein sein, wie er oder sie will. Eine Frage der Sicherheit scheint Größe also wirklich nicht zu sein.

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