
Für die 1. Frankfurter Karrierestudie befragten Wissenschaftlerinnen der Frankfurt University of Applied Sciences 1800 Frauen in Fach- und Führungspositionen nach ihren Erfahrungen. 70 Prozent fürchteten, durch eine längere Auszeit beruflich benachteiligt zu werden. 12 Prozent dieser Frauen meinten sogar, ihren Arbeitsplatz dadurch zu riskieren.
Offenbar sind diese Sorgen berechtigt. Zwar kehrten 68 Prozent der befragten Frauen nach der Babypause zu ihrem alten Arbeitgeber zurück. Doch jede vierte Mutter konnte ihre alte Position nicht wieder übernehmen und war dementsprechend unzufrieden. Vermutlich auch deshalb, weil in den meisten Fällen ein Kollege die Arbeit übernommen hatte.
In sechs Schritten zur Teilzeit-Arbeit
Prüfern Sie informell, etwa im Intranet oder beim Betriebsrat, welche Regelungen im Unternehmen üblich sind. Wenn mehrere Kollegen bereits reduziert haben, erleichtert das die Argumentation.
Entscheiden Sie sich, ob sie die tägliche Arbeitszeit reduzieren wollen oder die Zahl der Arbeitstage.
Geht die Reduktion der Arbeitszeit mit einem Einkommensverzicht einher, gilt es die Steuerklasse zu beachten. Sinkt das Einkommen Eins zu Eins mit der Arbeitszeit, sollte die Steuerersparnis optimal justiert sein. In Hintergrund kann ein Anwalt die entsprechenden Vereinbarungen checken. Gerade Führungskräfte müssen bei Boni, Dienstwagen und Co vorsichtig sein.
Der Arbeitnehmer muss seinen Wunsch auf Verringerung der Arbeitszeit, den Umfang der Zeitreduzierung und die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit spätestens drei Monate vor Beginn der Teilzeitphase beantragen.
Interessenten brauchen ein wenig Geduld. Der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn die Genehmigung der Teilzeit schriftlich mitteilen. Können sich beide Parteien nicht einigen und äußert sich der Arbeitgeber nicht innerhalb der Monatsfrist schriftlich, verringert sich die Arbeitszeit automatisch.
Wenn der Vorgesetzte mauert: Es gibt einen Rechtsanspruch auf Teilzeit. Bedingung: Das Unternehmen muss mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen und der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate im Unternehmen sein. Wichtig: Das Gesetz sieht eine einvernehmliche Lösung vor. Ein juristisches Vorgehen gegen den Arbeitgeber ist ein schwerer Bruch des Vertrauensverhältnisses und kann das Ende der Karriere bedeuten.
Mehr noch: Zwei Drittel mussten sich mit einem niedrigeren Tätigkeitsniveau, weniger Einfluss, schlechterer Bezahlung oder weniger Aufstiegschancen abfinden.
Raus aus der Teilzeit-Ecke
„Gesellschaftspolitisch ist dies ein fatales Signal“, sagt die verantwortliche Studienautorin und BWL-Professorin Yvonne Ziegler. „Beruflich engagierten Frauen wird vor Augen geführt, welche negativen Folgen eine Schwangerschaft für die eigene Karriere haben kann.“
Doch die Befragten hatten auch konkrete Verbesserungsvorschläge. 50 Prozent wünschten sich flexiblere Arbeitszeiten, 47 Prozent plädierten für Arbeitszeitkonten, 42 Prozent für Jobsharing. Am weitesten verbreitet war hingegen der Wunsch nach Teilzeitarbeit, den immerhin 82 Prozent hegten.
Allerdings warnt die Co-Autorin und BWL-Professorin Regine Graml davor, Teilzeit als ultimative Lösung zu sehen. Frauen in Deutschland dürften sich „nicht in die Teilzeit-Ecke drängen lassen“, sagt Graml: „Vielmehr müssen sich hier dringend die gesellschafts- und unternehmenspolitischen Rahmenbedingungen ändern.“
42 Prozent der Befragten gaben an, dass ihnen Beruf und Familie gleich wichtig sind. Oder anders formuliert: Es geht gar nicht um die Frage „Karriere oder Kinder“ - sondern darum, beides miteinander zu vereinbaren.