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WegerisikoStreik: Darum müssen Arbeitnehmer trotzdem ins Büro fahren

Busse und Bahnen fahren nicht, es wird wieder gestreikt. Viele Pendler müssen deshalb mehr Zeit auf dem Weg zur Arbeit einplanen. Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen.Anabel Schröter 26.02.2024 - 09:12 Uhr
Foto: imago images

Was sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tun, wenn Busse, Bahnen oder Züge nicht fahren? Dürfen sie einfach zu Hause bleiben? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Dürfen Arbeitnehmer aufgrund des Streiks zu Hause bleiben?

Nein, denn das sogenannte Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer. Das heißt, der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Wer unentschuldigt zu spät kommt oder fehlt, dem droht eine Abmahnung. Das gilt auch bei Streiks. Für Arbeitnehmer bedeutet das, dass sie alles unternehmen müssen, was zumutbar ist. Was bedeutet das? „Niemand muss mitten in der Nacht aufstehen. Es ist aber durchaus so, dass Arbeitnehmer eine bis anderthalb Stunden früher das Haus verlassen können, um eine frühere Bahnverbindung zu nehmen“, erklärt Rechtsanwältin für Arbeitsrecht, Mareike Curtze. Oft seien das jedoch Einzelfallentscheidungen. Diese Regelung gilt sowohl bei angekündigten als auch bei unangekündigten Streiks. „Bei angekündigten Aktionen haben die Angestellten die Möglichkeit, vorher Alternativen zu suchen. Sie können Fahrgemeinschaften bilden, einen Mietwagen organisieren oder schauen, ob sie mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen“, erläutert die Rechtsanwältin. Bei spontanen Streiks sind die Anforderungen etwas gelockert. Deshalb könnten Abmahnungen in solchen Fällen unverhältnismäßig sein.

Ändert sich etwas an den Bedingungen, wenn der Streik mehrere Tage dauert?

„Nein, die Länge des Streiks ändert an der arbeitsrechtlichen Beurteilung nichts“, erklärt Curtze. Deshalb empfiehlt sie, flexible und individuelle Lösungen für die Arbeitnehmer zu finden. „Vielleicht gibt es Personen, die viele Überstunden angesammelt haben, die könnten während des Streiks einen Freizeitausgleich beantragen“, schlägt sie vor.

Gibt es durch den Streik ein Recht auf Homeoffice?

Eine Rechtsprechung gibt es in diesem Fall noch nicht. „Ohne Absprache mit dem Vorgesetzten im Homeoffice zu bleiben, stellt eine Pflichtverletzung dar“, erklärt Curtze. Deshalb empfiehlt sie, die Vorgesetzten nach Möglichkeiten der Remotearbeit für diese Tage zu bitten.

Was passiert, wenn man aufgrund des Streiks zu spät zur Arbeit kommt?

In Deutschland gilt der Grundsatz: ohne Arbeit kein Lohn. Das bedeutet: Wer nicht arbeitet und weder krankgemeldet noch im Urlaub ist, der bekommt kein Geld. Diese Regelung greift auch bei Verspätungen. Egal ob es das Verschulden des Arbeitnehmers ist oder nicht. Bei Arbeitszeitkonten und Gleitzeit ist eine Verspätung weniger problematisch. Bei festen Zeiten könnte der Arbeitgeber den Lohn um die Zeit der Verspätung kürzen. Einen gesetzlichen Anspruch, dass der Arbeitnehmer die verpasste Zeit nachholen kann, gibt es nicht.

Wer kommt für die anfallenden Transportkosten beim Streik auf?

Wenn ein Arbeitnehmer ein Taxi bestellt oder auf einen Carsharing-Dienst ausweicht, so muss er die Kosten dafür selbst tragen. „Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, die aufkommenden Kosten zu zahlen“, sagt Curtze. Feste Grenzen, wann der Aufwand nicht mehr zumutbar ist, gibt es nicht. „Es ist sicherlich auch eine Frage der Verdiensthöhe und der Relevanz der Tätigkeit“, erläutert die Rechtsanwältin.

Wie schaffen es Arbeitnehmer trotz Streik pünktlich zur Arbeit?

Grundsätzlich sollten Arbeitnehmer an Streiktagen früher aufstehen. So können sie rechtzeitig nachschauen, welche Züge fahren und welche Verbindungen ausfallen und Alternativen suchen. Vermutlich wird durch den Streik mehr auf den Straßen los sein. Deshalb sollten Angestellte, die mit dem Auto fahren, mehr Zeit aufgrund von Staus für ihren Weg einrechnen. Zudem empfiehlt die Rechtsanwältin: „Es gibt die Möglichkeit, Fahrgemeinschaften zu bilden oder auch einen Freizeitausgleich oder Urlaub zu beantragen.“ Der wichtigste Schritt sei jedoch, eine Lösung gemeinsam mit der Führungskraft zu suchen.

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