WiWo-Topkanzleien Die renommiertesten Anwälte für Compliance und Wirtschaftsrecht

Hohe Boni, wie sie der einstige VW-Betriebsratchef Bernd Osterloh erhielt, sind unzulässig Quelle: imago images

Lange Zeit zähmten Führungskräfte Betriebsräte mithilfe hoher Löhne. Wer das heute noch tut, riskiert hohe Strafen. Manager steuern jetzt gegen.

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Die Anzeige kam aus dem Betriebsrat. Der Mitarbeiter, der die Behörden darauf hinwies, dass der Betriebsratsvorsitzende 25 Prozent mehr Gehalt beziehe als vergleichbare Kollegen, brachte damit den Geschäftsführer der Gebäudereinigungsfirma in U-Haft. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft München ermittelt: wegen Untreue. Weil der Manager eine Ferienwohnung in Portugal besitzt, unterstellte der Staatsanwalt gleich Fluchtgefahr.

„Anzeigen kommen oft von missgünstigen oder rachsüchtigen Kollegen“, weiß Thomas Müller, Anwalt bei GvW Graf von Westphalen. Wer hinter einer Anzeige steckt, erfährt der Anwalt, wenn er Einsicht in die Akten erhält.

Betriebsrat ist ein Ehrenamt, ihn zu begünstigen, um ihn gewogen zu machen, ist strafbar. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr, als er die überhöhten Bezüge für Betriebsräte beim Autokonzern VW als Untreue der Manager einstufte.

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Die VW-Betriebsräte bekamen zu ihrem Gehalt, das zwischen 10.000 und 17.000 Euro rangierte, noch Boni von 98.000 bis 146.000 Euro. Betriebsratschef Bernd Osterloh kassierte gar 560.000 Euro. Zu Unrecht, so der BGH. „Betriebsräte sind nicht automatisch auf Augenhöhe mit dem Management, trotz oft vergleichbarer Aufgaben, sie dürfen nicht ebenso hoch bezahlt werden“, sagt Martina Hidalgo, Anwältin bei CMS. Auch nicht über Prämien, Dienstwagen oder andere Vergünstigungen.

Über das Ranking

Die Besserstellung von Betriebsräten war gängige Methode in vielen Unternehmen, sagt Arbeitsrechtler Müller. Arbeitgeberanwälte dachten sich in Gutachten fiktive Karrieren von Betriebsräten mit fiktiven Beförderungen aus, die dafür sorgen sollten, dass den Managern keine Complianceverstöße vorzuwerfen seien.





Jetzt kürzen Unternehmen wie die Düsseldorfer Rheinbahn Betriebsräten zu hohe Gehälter. Die neue Vorstandssprecherin Annette Grabbe sorgte dafür, dass der Betriebsratsvorsitzende, ein Schlosser, vier Tarifgruppen herabgestuft wurde. Statt 7200 Euro erhält er nun 4880 Euro im Monat – und wurde auf Rückzahlung von 60.000 Euro verklagt. Würde Grabbe nicht aufräumen, wäre sie persönlich schadensersatzpflichtig. So wie der Exgeschäftsführer der Stuttgarter Straßenbahnen, der kürzlich wegen überhöhter Betriebsratslöhne zu 580.000 Euro Schadensersatz verurteilt wurde. Den muss er dem Exarbeitgeber aus seinem Privatvermögen zahlen.

Wie viel angemessen ist, dafür gebe es keine Faustformel, sagt Juristin Hidalgo. „Orientierungspunkt ist die betriebsübliche Entwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer im selben Betrieb.“ Von denen wird auch nicht jeder befördert. Verdächtige Indizien für Untreue seien Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigungen, Pauschalbeträge für Überstunden oder individuelle Zuschläge für Betriebsratstätigkeit.

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Das Verfahren gegen den Chef der Gebäudereinigung läuft noch. Aus der U-Haft wurde er aber entlassen – nachdem er 20.000 Euro Kaution hinterlegte.

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