Etappensieg Postbank-Übernahme: Kläger verlieren im Streit mit Deutscher Bank

Im Streit um die Postbank-Übernahme hat das Kölner Oberlandesgericht Klagen gegen die Deutsche Bank abgewiesen. Der Fall könnte allerdings noch vor dem BGH landen.

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Kläger im aktuellen Streit haben das Übernahmeangebot der Deutschen Bank über 25 Euro je Postbank-Aktie 2010 angenommen, nachträglich aber einen Nachschlag gefordert. Quelle: dpa

In dem seit mehr als zehn Jahren schwelenden Streit mit ehemaligen Postbank-Aktionären hat die Deutsche Bank vor Gericht einen Etappensieg errungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln wies am Mittwoch die Klagen der Aktionäre – allen voran der Effecten-Spiegel AG – gegen das Geldhaus ab. Sie hatten das Übernahmeangebot der Deutschen Bank über 25 Euro je Postbank-Aktie 2010 angenommen, nachträglich aber einen Nachschlag gefordert. Ihrer Ansicht nach hätte die Deutsche Bank schon viel früher ein – deutlich höheres – Pflichtangebot über 57,25 Euro für die Postbank machen müssen, weil sie de facto die Kontrolle über die ehemalige Post-Tochter erlangt habe.

Das OLG schloss sich dem nicht an. Das lasse sich nicht aus den Verträgen mit der Post herauslesen. Für die Behauptung der Kläger, es habe daneben informelle Absprachen mit der Post gegeben, habe das Verfahren „keine hinreichenden Anhaltspunkte“ ergeben. Ein „Acting in concert“ (gemeinschaftliches Handeln), aufgrund dessen sich die Deutsche Bank auch die Post-Anteile hätte zurechnen lassen müssen, liege nicht vor. Die Deutsche Bank war im September 2008 zunächst mit 29,75 Prozent bei der Postbank eingestiegen. Damit blieb sie unter der Marke von 30 Prozent, oberhalb der ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre fällig wird. Erst 2010 stockte sie ihre Beteiligung auf und veröffentlichte ein Übernahmeangebot.

Ein Deutsche-Bank-Sprecher begrüßte das Urteil. Die Bank sehe sich in ihrer Ansicht bestätigt, dass die Klagen rund um die Postbank-Übernahme unbegründet seien. Allerdings ließ das OLG eine Revision zu. Der Fall könnte also noch einmal vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landen. Der ehemalige Deutsche-Bank-Finanzchef Stefan Krause, der auf Antrag der Kläger vor dem OLG aussagen sollte, hatte sich auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen – zu Recht, wie das OLG befand.

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